Kurzfristige Vertretung zulässig?

  • Ich habe mal die KI befragt, wie es bei Arbeitnehmern aussieht, wenn der Chef kurzfristig eine Verlängerung des Dienstes ansetzt. Da kam unter anderem raus, was auch meinem Gefühl entspricht:

    Nein, das dürfen Arbeitgeber von heute auf morgen grundsätzlich nicht. Eine solche spontane Verlängerung der Arbeitszeit bricht in der Regel das arbeitsrechtliche Gebot des „billigen Ermessens“ (§ 106 GewO). [1, 2]

    Damit eine kurzfristige Anweisung, länger zu bleiben, rechtens ist, müssen sehr strenge Voraussetzungen erfüllt sein:

    1. Die Ankündigungsfrist (Der Regelfall)

    Gerichte orientieren sich im Arbeitsrecht an einer Ankündigungsfrist von mindestens vier Tagen. Diese Frist wird analog aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetzes (§ 12 TzBfG) für die Arbeit auf Abruf hergeleitet und gilt im Allgemeinen auch für reguläre Schicht- und Dienstplanänderungen. Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit haben, ihr Privatleben und ihre Freizeit verlässlich zu planen.

    2. Vertragliche Grundlage für Überstunden

    Aus dem bloßen Direktionsrecht des Chefs lässt sich keine Pflicht zu Überstunden ableiten. Damit überhaupt Mehrarbeit verlangt werden kann, muss eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung verankert sein. Fehlt eine solche Vereinbarung gänzlich, gilt die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit als bindend.

    Hinweis: Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat, hat dieser bei der Anordnung von Überstunden ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 BetrVG). Der Chef darf Überstunden dann ohnehin nicht einseitig "per Order von oben" bestimmen. [1]

    3. Die große Ausnahme: Echte Notfälle

    Von der viertägigen Ankündigungsfrist darf der Arbeitgeber nur in unvorhersehbaren, existenzbedrohenden Notfällen und Katastrophen abweichen.

    • Was als Notfall gilt: Eine Naturkatastrophe (z. B. eine Überschwemmung im Lager), ein plötzlicher, gravierender Serverausfall, der den gesamten Betrieb lahmlegt, oder eine extreme, kurzfristige Krankheitswelle, die die Grundversorgung (z. B. in der Pflege) gefährdet. [1]
    • Was KEIN Notfall ist: Ein unerwartet hoher Auftragseingang, schlechte Personalplanung, chronischer Personalmangel oder der "übliche" termingebundene Frust im Tagesgeschäft. In diesen Fällen trägt der Arbeitgeber das Wirtschaftsrisiko und darf es nicht spontan auf den Feierabend der Mitarbeiter abwälzen.“


      Warum sollte es dann bei Lehrern möglich sein… weil dann die „Grundversorgung“ im Sinne der Schulpflicht gefährdet ist?


      Oder weil das Ganze nur für Arbeitnehmer gilt und nicht für Beamte?

  • Gutes Beispiel, warum KI nicht hilft. Wenn man Äpfel meint, wird mit Birnen geantwortet, schlechter Prompt.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Smartphones mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

    1. du bist kein Arbeitnehmer
    2. Unterricht ist nur ein Teil deines Dientes
    3. Bolzbold hat dir die Grundlage geliefert. Glaubst du, das wäre nicht schon längst vor Gericht gescheitert, wenn die KI Recht hätte?
  • Ich habe mir solche Fragen überhaupt noch nie gestellt. Ich finde es schon ziemlich bizarr, dass Lehrkräfte sich einbilden, an einem normalen Arbeitstag einfach mal eben ab 10 Uhr privat zu verreisen zu können. So wie man manchmal irgendwie keine Zeit für angekündigte Konferenzen zu haben behauptet. Wenn ich etwas nicht machen kann, melde ich mich und begründe das. Langfristige Arzttermine gebe ich rechtzeitig bekannt, dann kann ich entsprechend geblockt werden. Damit gab es nie Probleme. Was aber auch daran liegt, dass ich nicht ständig mit irgendwelchen Beschwerden und Extrawurstwünschen um die Ecke komme. Manchmal denke ich, die Leute vergessen, dass sie für ihren Job bezahlt werden und können sich nicht vorstellen, dass es mühsam ist, den Laden "Schule" am Laufen zu halten.

  • Was wäre denn, wenn


    a) der Kollege der Schulleitung noch während seines Unterrichts eine Mail schreibt, dass er ab Stunde 3 nicht kann wegen privater Verpflichtungen und einfach geht?

    b) sich nach seinem planmäßigen Unterricht krank meldet?


    b wäre vielleicht schwieriger, wenn zuvor schon erfolglos protestiert worden ist, aber rechtlich doch möglich, oder?

    Das soll ein Witz sein, oder?

    Ich wundere mich überhaupt nicht über den schlechten Ruf von Lehrkräften.

  • Wenn man das tut, passiert bei b zunächst nichts. Die Schulleitung und der Dienstherr gehen zunächst davon aus, dass auch Lehrer sich üblicherweise nur dann krank verabschieden, wenn sie tatsächlich krank sind. Alles andere ist Betrug.

    Bei a würde man bei uns wieder ausgeplant, denn genau dafür haben wir das Bereitschaftsstundenmodell. Wenn darüber hinausgehende Vertretungen anfallen, wird man persönlich angesprochen. Bei unverschiebbaren privaten Terminen (z.B. Arztbesuch) darf man natürlich gehen, verschiebbare private Termine verschiebt man natürlich und übernimmt die Vertretung.

    LG DFU

  • Nanana, da treibt doch nicht etwa ein Schelm Narretei mit uns?

    Oder ist das die Schule, wo morgens alle zu spät kommen, weil der Müllwagen vor ihnen her fuhr? Da gelten wahrscheinlich KI-generierte Regeln.

  • Wir haben auch ein Bereitschafts-Vertretungsmodell, wissen aber auch, dass wir außerhalb dieser Zeiten eingesetzt werden können wenn Not am Mann ist. Spontane Vertretungen nach dem eigentlichen Unterrichtsschluss versucht man zu vermeiden, aber es kann halt auch mal vorkommen, wenn viele Kolleg:innen krank sind/ auf Klassenfahrt sind/ whatever. Die Klassen/ Lerngruppen müssen eben versorgt werden.

  • Wie wär's wenn du einfach deine Pflichten als Beamter wahrnimmst?

    Statt hier noch ein weiteres Thema aufzumachen in dem du nach Möglichkeiten fandest, diesen zu entkommen?

    Qui legere potest, plane praevalet

  • die KI

    ... gibt es nicht. Du hast ein LLM befragt.


    Zum Thema: eigentlich ist eine Frage der Kommunikation, die kommt meist zu kurz. Bei uns ist es mittlerweile nichrt mehr üblich, Kolleginnen anzusprechen, wenn man kurzfristig etwas von ihnen möchte. Wenn die Vertretung bei webuntis eingetragen ist, glaubt man, alles geklärt zu haben. Das ist ein Bisschen schade.

    Ich merke aber, dass der Führungsstil bei uns immer mehr durch (formale) Autorität, Unkenntnis und schlechte Laune geprägt ist. Geht sehr zu Lasten des Wirkungsgrades. So gesehen, finde ich es gut, dass die Kollegin im Beispiel hat fahren dürfen. Auf Dauer ist das fürs Klima besser. Ich will nicht zu viel prognostizieren, aber ich könnte mir vorstellen, dass ich auf Anfrage länger geblieben wäre, damit die Kollegin ihren Zug erwischt.

    „Fakten haben keine Lobby.“

    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier (4. September 2026 19:37)

  • Und wie selbstverständlich geht man davon aus, dass alle brav abends noch erreichbar sind. Soviel zur Kernzeit.

    Nein, eben nicht!
    Es wird gefragt, ob es Freiwillige gibt. Wer das nicht liest, hat eben keine Chance, sich freiwillig zu melden.
    Zusätzliche Stunden früher oder im Anschluss gibt es nie ohne Rücksprache bzw. Möglichkeit, nein zu sagen.
    Aber wenn gemerkt wird, dass die Hütte brennen wird, wird aufgerufen, und damit eine Bereitschaft breiter besetzt.

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