• Wie wird man abgestraft und was ist unpassend in diesem Kontext?

    Unpassend hängt tatsächlich von der Partei und dem sonstigen Auftreten ab. Alles was ich jetzt sage, ist erstmal gültig für die Kommunalpolitik. Ich bin bspw. in der sich selbst so nennenden "letzten Volkspartei" und vertrete dort eher den linken Flügel. Wie chilipaprika schon richtig festgestellt hat, ist Hemd da absolut Pflicht, oder Pullover, etc. Gerade die älteren tragen überwiegend Sakko, bei den Jüngeren wirds ein wenig legerer. Dagegen haben wir ein grünes Ratsmitglied (eine sehr nette Person), welche regelmäßig mit sehr ungewöhnlicher Kopfbedeckung und Kleidung auffällt. Bei den Blauen wiederum weht dir gefühlt der Mief des Fliesentisches entgegen, alternativ "serious business" (Anzug bzw. Hosenanzug).

    Und abgestraft wird man erstmal durch Kommentare. Ich habe keine parteiübliche Gesichtsbehaarung und das wurde sogar aus der vorderen Reihe der lokalen Parteiführung schon bemängelt. Und dann kommen, so man nicht genug eigenes soziales Kapital hat oder eine wichtige fachliche Nische besetzt, auch die Urteile. "Wer so rumläuft, den kannst du ja nicht aufstellen". Das kann alles ziemlich eklig werden, letztens ist eine Dame von den Linken in offener Kleidung ans Rednerpult gegangen und mehrere Frauen (!) haben sich das Maul darüber zerrissen (die Männer haben bestimmt nicht aus Anstand, sondern eher Sorge den Mund gehalten).

    Es trifft aber ehrlicherweise Frauen schlimmer als Männer. Politikerinnen werden viel härter anhand des Äußeren abgestraft als Politiker. Die Gründe sind genügend bekannt.

  • BlackandGold
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir nicht in der selben Stadt (und auch nicht in der selben Partei) Kommunalpolitik gemacht haben, aber dein zweiter Absatz bestätigt meine Erfahrungen (über 15 Jahre her...) bzw. die selben Symptome für eine Stimmung, die ich nicht ertragen konnte.
    Ich bin zwar am Rande der Politikverdrossenheit und nur noch voller Zynismus für die Situation, ABER - und das meine ich super ernst - sehr dankbar für jede*n, der sich das Ganze antut. Meine Dankbarkeit mag nach Partei variieren, aber am ehesten bin ich wirklich für die Kommunalpolitiker*innen, die es voller Überzeugung neben ihrem Hauptjob tun.
    Also Danke fürs Hemd und Sakko anziehen, wenn der Schultag vorbei ist.

  • Das ist schon 2 Jahre alt:

    Lehrer soll Kopfbedeckung abhehmen, weigert sich, macht die Anweisung öffentlich und wird danach versetzt.

    https://www.sueddeutsche.de/muenchen/starn…dJc3WoQL7s6Teqf

    Ich würde nie in kurzer Hose oder mit Bascap in den Unterricht gehen, aber ich frage mich, was jemanden reiten muss, Lehrkräften eine entsprechende Anweisung zu geben oder sogar noch weiter zu gehen.

  • Lehrer soll Kopfbedeckung abhehmen, weigert sich, macht die Anweisung öffentlich und wird danach versetzt.

    Das problematische Verhalten lag in dem Fall weniger an der Weigerung, der Anweisung nachzukommen, sondern an der Beamten verbotenen "Flucht in die Öffentlichkeit".

  • Eine Kleidungsordnung macht bei folgenden vier Fällen Sinn:

    • Arbeitssicherheit
    • Corporate Identity (insofern ggf. relevant)
    • Schutz vor Witterungseinflüssen
    • Vermeidung von sexueller Belästigung (Exhibitionismus o.ä.)

    Wenn keine Corporate Identity-Regelung (Das wäre im Schulkontext z.B. eine verpflichtende Schuluniform) vorliegt, kein Labor- oder Werkunterricht erteilt wird, die Witterung es entsprechend zulässt und die Länge nicht einen Bereich erreicht, bei dem Geschlechtsorgane zu entblößen drohen, sehe ich keinen Grund, der gegen eine kurze Hose spricht.

    Ich würde dies beim Punkt der Corporate Identity unterschreiben, wenn dazu ein Beschluss der Schulkonferenz geführt hat. Auch zu freizügige Kleidung finde ich nicht ok; ich hatte mal eine Lehrkraft, da saß die Hose so tief, dass man hinten… usw, hat vermutlich jeder ein Bild dazu. Das habe ich angesprochen.
    Und dann gibt es für mich noch etwas, was ich thematisieren würde: wenn eine Lehrkraft regelmäßig Kleidung trägt, die ein politisches Statement abgeben. Das hatte ich noch nicht, aber ansprechen würde ich es, und nicht nur dann, wenn T-Shirts von Thor Steinar auftauchen oder so. Das hat ja aber auch eine rechtliche Grundlage. Genauso wie Vollverschleierung, da würde ich auch reagieren.
    Andere Situationen, in denen Kleidung als unangemessen betrachtet wird, fallen mir nicht ein. Kurze Hosen oder Trägertops gehören grundsätzlich nicht dazu, das finde ich übergriffig.

  • Psst - nicht verraten, was ich drunter trage. ;)

    Sei vorsichtig bei Fotos - die verraten manchmal mehr, als einem lieb ist - oder erwecken zumindest den Anschein (siehe hier: Does Photo Show Queen Elizabeth II and a Colonel's 'Crown Jewels'?)

    [Spoiler: An anderer Stelle im Internet kann man lesen, dass zu solchen Gelegenheiten "Dienstkleidung" ausgegeben wird (Farbe: schwarz oder grau), um unauffällig solche "Unfälle" zu vermeiden. So eine "Dienstkleidung" hat dann vielleicht auch was von "Corporate Identity" ;) ]

  • Ja, das kenne ich. Und ich amüsiere mich jedes Mal über den Gesichtsausdruck des Soldaten, der scheinbar denkt "Ja, du siehst was - und ich weiß ganz genau, dass du es siehst." ;)

    P.S.: Avatar auf User-Anregung / Wunsch angepasst.

    Das Original des HochlandRinds habe ich übrigens 2017 bei meiner Schottland-Tour in der Nähe des GlenGarry-Viewpoint gemacht. Allerdings nicht am Viewpoint, sondern am Straßenrand. Da, wo Touristen mit dem Auto nicht anhalten. ;)

    Schule ist schön ... und macht Spaß.

  • McGonagall : Bei Vollverschleierung gebe ich dir Recht - Österreich geht da ja aktuell noch weiter als es in Deutschland der Fall ist. Bei religiösen Symbolen (also z.B. Kreuzhalskette) streiten sich die Geister, weil der Staat zwar neutral auftreten soll, es aber keine strenge Teilung wie in Frankreich gibt.

    Ebenso ist die Frage, inwieweit Lehrkräfte politisch auftreten dürfen. Sie dürfen außerhalb der Schule politisch engagiert sein, aber mein Stand ist, dass es nicht 100% geklärt ist, ob auch eine Lehrkraft im Dienst sagen darf "Partei X ist gut/nicht gut.". Bei verbotenen Symboliken ist aber die Sache natürlich wieder klar.


  • P.S.: Avatar auf User-Anregung / Wunsch angepasst.

    Das Original des HochlandRinds habe ich übrigens 2017 bei meiner Schottland-Tour in der Nähe des GlenGarry-Viewpoint gemacht. Allerdings nicht am Viewpoint, sondern am Straßenrand. Da, wo Touristen mit dem Auto nicht anhalten. ;)

    Oh, danke! Dass es zum Posieren still hielt, ist bemerkenswert, wie lieb :love:

  • Das problematische Verhalten lag in dem Fall weniger an der Weigerung, der Anweisung nachzukommen, sondern an der Beamten verbotenen "Flucht in die Öffentlichkeit".

    Schon richtig. Die Behörde hätte hier aber deutlich souveräner (re)agieren können/müssen. Und die Schulleitung auch.

  • Ehrlich gesagt habe ich mir noch nie darüber Gedanken gemacht.

    Mir ist das egal. Macht alle das was ihr wollt!

    Schreibt mir nur nichts vor!

    Und wenn, ist mir auch egal.🤣

  • Ich würde dies beim Punkt der Corporate Identity unterschreiben, wenn dazu ein Beschluss der Schulkonferenz geführt hat. A

    Eine Kleiderordnung im Rahmen eines SK-Beschlusses ist aber für Lehrkräfte nicht ansatzweise bindend.


    Ansonsten möchte ich hier einmal auf § 34 Beamtenstatusgesetz hinweisen:


    Zitat

    (2) Beamtinnen und Beamte haben bei der Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug auch hinsichtlich ihres Erscheinungsbilds Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen zu nehmen. Insbesondere das Tragen von bestimmten Kleidungsstücken, Schmuck, Symbolen und Tätowierungen im sichtbaren Bereich sowie die Art der Haar- und Barttracht können eingeschränkt oder untersagt werden, soweit die Funktionsfähigkeit der Verwaltung oder die Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten dies erfordert. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Merkmale des Erscheinungsbilds nach Satz 2 durch ihre über das übliche Maß hinausgehende besonders individualisierende Art geeignet sind, die amtliche Funktion der Beamtin oder des Beamten in den Hintergrund zu drängen

  • Das ist jetzt sehr vorsichtig formuliert: "können eingeschränkt werden". Das ist jetzt nicht gerade sonderlich eingechränkt. Für den Einen sind rosa gefärbte Haare ("Art der Haar[tracht]") in Ordnung, für die Andere nicht mehr. Ich habe das Gefühl, diese Regelung setzt voraus, dass "Beamtinnen und Beamte" insgeheim schon ein gewisses Gespür dafür haben, was noch im Rahmen ist und was nicht mehr, wodurch es gar keine Grenzfallbetrachtung bräuchte. So eindeutig ist es aber wohl doch nicht.

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