• Wenn sich ein Gremium einig ist, wäre das für mich aber stichhaltiger als der persönliche Geschmack einer Person. Bei Hitze mit langen Klamotten zu kommen fiele für mich nicht darunter, aber wenn es der Mehrheit der Beteiligten wichtig ist, dass -keine Ahnung- Kaffeetassen nicht mit ins Klassenzimmer genommen werden sollen, würde ich mich dem beugen können, auch wenn ein "scheiß drauf" juristisch reichen würde.

    Es spricht überhaupt nichts dagegen, für sich persönlich zu entscheiden, sich nach dem Modegeschmack von Personen in einem Gremium zu richten....solange es nicht zur - möglicherweise noch sanktionsbewehrten - Pflicht für alle erhoben wird.

  • Eine Kleidungsordnung macht bei folgenden vier Fällen Sinn:

    • Arbeitssicherheit
    • Corporate Identity (insofern ggf. relevant)
    • Schutz vor Witterungseinflüssen
    • Vermeidung von sexueller Belästigung (Exhibitionismus o.ä.)

    Wenn keine Corporate Identity-Regelung (Das wäre im Schulkontext z.B. eine verpflichtende Schuluniform) vorliegt, kein Labor- oder Werkunterricht erteilt wird, die Witterung es entsprechend zulässt und die Länge nicht einen Bereich erreicht, bei dem Geschlechtsorgane zu entblößen drohen, sehe ich keinen Grund, der gegen eine kurze Hose spricht.

  • Eine Kleidungsordnung macht bei folgenden vier Fällen Sinn:

    • Arbeitssicherheit
    • Corporate Identity (insofern ggf. relevant)
    • Schutz vor Witterungseinflüssen
    • Vermeidung von sexueller Belästigung (Exhibitionismus o.ä.)

    Wenn keine Corporate Identity-Regelung (Das wäre im Schulkontext z.B. eine verpflichtende Schuluniform) vorliegt, kein Labor- oder Werkunterricht erteilt wird, die Witterung es entsprechend zulässt und die Länge nicht einen Bereich erreicht, bei dem Geschlechtsorgane zu entblößen drohen, sehe ich keinen Grund, der gegen eine kurze Hose spricht.

    diese vier Fälle treffen auch nicht bei Bankkaufleuten, Pflegekräften und Ärzt*innen, usw... zu.

  • Aber der Oberkörper ist nicht bekleidet. Unerhört!

    Wenn du hier schon austeilst.... was für einen Jesuskittel trägst du eigentlich? Was sagen die Kollegen denn dazu? Ist sowas bei euch erlaubt?

    Und äh, ja, über den Bart müssen wir schon auch reden, sorry, echt.

  • diese vier Fälle treffen auch nicht bei Bankkaufleuten, Pflegekräften und Ärzt*innen, usw... zu.

    Der Dresscode in Banken ist heute bereits wesentlich weniger formal als er früher mal war und bei medizinischem Fachpersonal zielt die Kleiderordnung v.a. auf die Krankenhaushygiene, sodass i.d.R. Nichtalltagskleidung, die leicht desinfizierbar ist, zur Verfügung gestellt wird. Dass diese farbig nach Funktion sortiert ist, dient einerseits der leichten Erkennbarkeit und damit klaren Aufgabenverteilung auch in Notfällen und andererseits als Schlüssel für den Grad möglicher Kontamination mit Keimen o.ä.. Inwiefern man das jetzt unter Arbeitssicherheit subsummieren kann oder wegen mir noch einen weiteren Fall aufmachen möchte, kann man sicher diskutieren.

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