Wie geht ihr dem Corona-Virus entgegen?

  • Das ist echt übel. :angst:


    Bei mir aber ähnlich. Antwort Dienstag, ich müsse nicht getestet werden. Die Schule drängt darauf, dass ich getestet werde. Aber was soll ich machen? Ich komm ja nicht mal mehr bei der Hotline durch.:autsch:

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Im Erlass von Niedersachsen steht folgender Passus:


    "Daraus folgt: Die verbeamteten Lehrkräfte behalten bei der angeordneten Unterrichtsuntersagung ihren Anspruch auf Besoldung. Die Unterrichtsuntersagung betrifft den unterrichtlichen Teil der Arbeitszeit der Lehrkräfte. Die durch die Unterrichtsuntersagung ausfallenden Unterrichtsstunden gelten im Sinne des § 4 Abs. 2 Nds. ArbZVO-Schule als erteilt. Die Lehrkräfte befinden sich weiterhin im Dienst. Soweit aufgrund der Unterrichtsuntersagung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes Beschäftigte keinen Unterricht erteilen können, gilt die Arbeitsleistung als nicht abgerufen. Der Anspruch auf Zahlung des Entgelts besteht fort. Die Arbeitsleistung muss weiterhin angeboten werden."


    Bedeutet das allen Ernstes, dass ich als tariflich beschäftigte LK ca. 60 Minusstunden kassieren werde bei voller Beschäftigung und 2 1/2 Wochen Ausfall?!


    Bitte sag mir jemand, dass das nicht wahr ist!

  • In RLP überlässt es die Regierung den Eltern, zu entscheiden, ob die Kids in die Schule gehen oder nicht. Es bleibt absichtlich ('wir haben lange darüber diskutiert!") bei einem Apell an die Eltern. Sie nennen es dennoch Schulschließung. Ich kann es immer noch nicht fassen. In welchem Universum leben die? Seit wann zeichnet sich die Klientel einer Brennpunktschule durch Rücksichtnahme und vorausschauendes Denken aus??

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Soweit aufgrund der Unterrichtsuntersagung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes Beschäftigte keinen Unterricht erteilen können, gilt die Arbeitsleistung als nicht abgerufen. Der Anspruch auf Zahlung des Entgelts besteht fort. Die Arbeitsleistung muss weiterhin angeboten werden."

    Naja, jetzt warte mal ab, welches Gesetz hier überhaupt greift. Wir hatten z.B. mal einen Masernfall, da mussten alle nachweisen, dass sie geimpft sind. Wer das nicht konnte, musste sich impfen lassen oder hätte nicht mehr arbeiten dürfen und auch kein Geld mehr bezogen. Hier liegt aber doch ein ganz anderer Fall vor...

  • RLP:


    In Schulen und Kitas soll es auch während der Schließung wegen des Coronavirus' einen Notbetrieb geben, teilte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) mit. Das gelte für alle Schulen und Kitas, die nicht durch Einzelverfügungen bereits geschlossen wurden.

    Für Schulen gelte außerdem, dass die Lehrkräfte weiterhin dienstverpflichtet sind und auch zur Anwesenheit verpflichtet sind. Das heißt, Lehrerinnen und Lehrer gehen am Montag ganz regulär weiterhin in ihre Schulen. Diejenigen, die auf Grund einer Vorerkrankung gefährdet sind, sollen nach Rücksprache nicht am Arbeitsplatz erscheinen.“ (SWR)


    Dazu gibt es folgenden Erlass:

    Nach SWR-Informationen plant die rheinland-pfälzische Landesregierung, Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmern zu verbieten. Veranstaltungen mit weniger Teilnehmern sollen nur stattfinden, wenn sie zwingend erforderlich sind. Zur Stunde trifft sich die Landesregierung zu einer Sondersitzung.“ (SWR)



    Sehe nur ich einen Widerspruch?

  • Ich habe mal einige Homepages von Schulen in meinem Kreis geprüft (NRW).

    Da geben doch mehrere Schulen glatt nur an die Notbetreuung ausschließlich Mo und Di zu machen und ab Mi nichts mehr anzubieten. Ich habe bisher nur eine andere Schule gefunden, die die rechtliche Lage für die Eltern auch ab Mi korrekt wiedergibt.

  • Ich verstehe es auch nicht so. Der Anspruch auf Entgelt besteht fort. Das wäre ansonsten schon sehr krass.

    Das Entgelt steht, aber wir vermuten bei uns gerade, dass wir tatsächlich nacharbeiten müssten.


    Ich bin auch gespannt, wie das alles gehandhabt wird.


    katastrofuli, nein, der ist ganz klar da! Auch was Dienstbesprechungen etc. angeht.

  • Ach, gestern hiess es noch, die SLs sollen am Montag alle Kinder, die an die Schule kommen postwendend abholen lassen. Da war von Notbetreuung noch keine Rede.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."


  • Das ist so nicht wahr.

    Im Schreiben von heute steht ganz klar, dass die Lehrer in den kommenden zwei Wochen Präsenzpflicht haben. Wenn sie in der Schule sein müssen, kriegen sie natürlich auch keine Minusstunden. Die Präsenzpflicht kann entfallen, wenn die Kollegen Aufgaben erhalten, die sie von zu Hause erledigen können, dann ersetzen aber auch diese Aufgaben aber halt auch die zu haltenden Stunden.

    In Niedersachsen wird der Ablauf in den meisten Schulen wohl folgender sein:

    Anfang der kommenden Woche trifft man sich zu Dienstbesprechungen in den Fachgruppen oder verschiedenen Arbeitskreisen und verteilt Aufgaben an die Kollegen. Es bleibt eine Rumpfbesetzung in der Schule für zu betreuende Schüler und um Ansprechpartner zu haben. Die meisten arbeiten von zu Hause. Richtung Osterferien trifft man sich dann bei Bedarf noch mal.

  • Ich finde es schon dreist von Schulen die Information so verfälscht wiederzugeben. Diese Notbetreuung hat schon einen wichtigen Grund; und der ist auch für uns Lehrer gut. Ich kann nicht nachvollziehen, dass man sich so egoistisch seine unterrichtsfrei Zeit "besorgt" und nicht sieht, dass man sich damit indirekt selbst schadet.

  • Richtig übel trifft es Kollegen, die die EZ auch noch zum verreisen nutzen wollten.

    Alle anderen, die verreisen wollten, z.B. in den Ferien, trifft es auch übel und ganz viele Menschen haben schon ihre geplanten Reisen abgesagt, bzw. befinden sich gerade im Ungewissen, ob sie das noch tun müssen.

  • Ich finde es schon dreist von Schulen die Information so verfälscht wiederzugeben. Diese Notbetreuung hat schon einen wichtigen Grund; und der ist auch für uns Lehrer gut. Ich kann nicht nachvollziehen, dass man sich so egoistisch seine unterrichtsfrei Zeit "besorgt" und nicht sieht, dass man sich damit indirekt selbst schadet.

    In meiner Region geben zumindest die Grundschulen alles korrekt wieder.

    Wie die Notbetreuung genau aussieht, wird sicherlich am Montag/Dienstag noch geklärt.

    Vermutlich wird man da arbeitsteilig rangehen und sich mit der Notbetreuung abwechseln, während einige KollegInnen Homeoffice machen.

  • Kann man in einem AV auch ausschließen. Machen auch AG

    Ich meine das ist allgemein für alle Angestellten im TVL ausgeschlossen. (Jepp ist es, bis zu 3 Tagen in dringenden Fällen und danach unbezahlte Freistellung, wenn keine dienstlichen Belange dagegen sprechen).

    Das ist mir schon klar. Aber es ist immer noch ein großer Unterschied ob man unterrichtet oder plant und seine Kinder daheim betreut.

    Wie gesagt, bei uns ist der Unterschied, dass wir die Zeit in der Schule bisher absitzen sollen, da kann ich weder unterrichten (sind ja keine Schüler da) noch planen (ist ja kein Arbeitsplatz da) noch mein Kind betreuen (ist ja zuhause). Aber die Frauenvertretung ist dran, denn sie sagt klar, es muss HO-Lösungen geben! Zumal wir eben zuhause wunderbar planen und vorbereiten könnten.

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