Wie geht ihr dem Corona-Virus entgegen?

  • Es gibt in NRW auch seit einer guten Stunde eine neue Dienstmail. Soll ich die hier einstellen?

    Echt? Kannst du mir die per Pn schicken oder hier reinstellen? Ich bin in NRW, hab aber nichts bekommen.

    Unsere SL hat übrigens eben geschrieben, dass sie zu der DB verpflichtet ist und und quasi dazu geraten, uns krank zu melden 😮

  • Datum: 15. März 2020 um 20:59

    >>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen für Ihr umsichtiges und verantwortungsvolles Handeln in dieser schwierigen Situation bedanken.

    Mit dieser fünften SchulMail erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.

    I. Notbetreuung ab Mittwoch, 18.03.2020

    Mit der SchulMail Nr. 4 vom 13.03.2020 wurden Sie bereits informiert, dass die Schulen zur Entlastung des Personals in kritischen Infrastrukturen (z.B. Krankenhäusern) ab Mittwoch, 18.03.2020, eine Notbetreuung insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 vorhalten müssen.

    1. Organisation und Räumlichkeiten der Notbetreuung

    Jede Schule organisiert diese Notbetreuung für die eigenen Schülerinnen und Schüler. Damit sind alle Schulen mit entsprechenden Jahrgangsstufen für dieses Betreuungsangebot offen zu halten.

    Aus Gründen des Infektionsschutzes sind diese Betreuungsgruppen grundsätzlich im bisherigen Klassenverband zu bilden. Ausnahmsweise kann die Betreuung auch jahrgangsbezogen erfolgen. Die einzelne Betreuungsgruppe sollte nur in Ausnahmefällen mehr als fünf Kinder umfassen.

    Durch die allgemeine Weisung des MAGS vom 13.03.2020 sind die Schulräume für eine solche Notbetreuung weiterhin geöffnet.

    2. Schülerinnen und Schüler, die dieses Angebot in Anspruch nehmen können

    Die Angebote der Notbetreuung an Schulen gelten insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen.

    Als kritische Infrastrukturen gelten die in einer Leitlinie des MAGS genannten Bereiche, über die Sie zeitnah informiert werden. Darüber hinaus bedarf es einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers gemäß dieser Leitlinie (siehe Anlage).


    Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot – mindestens vorübergehend – nicht teilnehmen.

    3. Zeitlicher Umfang der Notbetreuung

    Die Notbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebes, wie dieser an der jeweiligen Schule stattfinden würden.

    Dies schließt sowohl die pädagogische Übermittagsbetreuung wie Angebote des offenen und gebundenen Ganztags ein.

    4. Aufgaben von Schulleitungen und Lehrkräften bei der Notbetreuung

    Die Einteilung der Betreuungsgruppen sowie der betreuenden Lehrkräfte obliegt der Schulleitung.

    Bei der Einteilung der Lehrkräfte hat die Schulleitung zu beachten, dass Lehrkräfte, die 60 Jahre und älter sind oder aber in Bezug auf das Corona-Virus ein erhöhtes Risiko (z.B. relevante Vorerkrankungen) haben, nicht für die Notbetreuung eingesetzt werden. Schwangere und Lehrerinnen, die sich nach der Entbindung noch im Mutterschutz befinden, dürfen gleichfalls nicht zur Betreuung herangezogen werden.

    5. Geltung für freie Schulen

    Die Ersatz- und anerkannten Ergänzungsschulen werden dringend gebeten, eine Notbetreuung im Sinne dieser SchulMail einzurichten sowie die weiteren Hinweise und Informationen dieser SchulMail zu beachten.

    II. Lernangebote für die Zeit des Unterrichtsausfalls

    Auch wenn aktuell kein Unterricht stattfindet, sollen die Schulen das Lernen der Schülerinnen und Schüler zunächst bis zu den Osterferien weiter ermöglichen. Lehrerinnen und Lehrer stellen hierzu Lernaufgaben bereit. Die Lernaufgaben sollen so konzipiert werden, dass sie das Lernen der Schülerinnen und Schüler z.B. in Form von Projekten, fachübergreifenden Vorhaben oder Vorbereitungen von Präsentationen unterstützen und an den Unterricht anknüpfen.

    Die Schulleitungen stellen sicher, dass die Schülerinnen und Schüler wissen, welche Aufgaben in häuslicher Arbeit zu erledigen sind. Die Eltern sind in geeigneter Form zu informieren.

    Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass mit dem Angebot nicht die Erwartung verbunden wird, der Stundenplan werde in die häusliche Arbeit der Schülerinnen und Schüler verlagert. Es gilt für alle Beteiligten (Lehrkräfte und Eltern), Augenmaß zu bewahren.

    III. Schriftliche Leistungsnachweise

    Für den Fall, dass die notwendigen Leistungsnachweise für die Zulassung zur Abiturprüfung noch nicht vollständig erbracht werden konnten, schreiben Schülerinnen und Schüler die ausstehenden Vorabiturklausuren nach den Osterferien. Auf diese Weise können sie mit einer Sitzung des zentralen Abiturausschusses spätestens bis zum 5. Mai 2020 rechtzeitig zu den ab dem 7. Mai angesetzten Nachschreibeterminen, die in den jeweiligen Runderlassen festgelegt sind, zur Abiturprüfung zugelassen werden.

    Ansonsten finden auch sonstige schriftliche Leistungsüberprüfungen bis zum Ende der Osterferien nicht statt.

    Das Krisenmanagement des Ministeriums und der Bezirksregierungen bleiben für schulische Krisen unter den bekannten Nummern erreichbar.

    Weitere Informationen erhalten Sie zeitnah mit der SchulMail (Nr. 6). Bitte stellen Sie auf jeden Fall sicher, dass Sie als Schulleiterin und Schulleiter für die Schulaufsicht und den Schulträger jederzeit erreichbar sind.

    Mit freundlichen Grüßen
    Mathias Richter

    <<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<






    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Liest sich nach "ich zuerst", nicht nach solidarischem Miteinander im Sinne hiervon:


    Die Kassiererin im Supermarkt erfüllt ihre Aufgaben ebenso ohne Risikozuschlag, wie Krankenschwestern und -pfleger oder auch Altenpflegekräfte, die allesamt ganz nebenbei bemerkt später auch mal keine Pension erwarten dürfen oder eine Rente auf Pensionsniveau. Du bist Beamter, also werde dem gerecht, was das an sozialer Mitverantwortung bedeutet statt nur an deine Bedürfnisse zu denken. Und ja, ich habe mir die Mühe gemacht alle deine Zitate einzufügen, weil ich mir nicht zum Vorwurf machen lassen wollte, am Ende etwas völlig aus dem Zusammenhang gerissen zu haben und nur einen isolierten Baustein zu kommentieren anstelle der tatsächlichen Aussage.

    Ich denke, wir sehen die Angelegenheit einfach komplett unterschiedlich. Das auszudiskutieren würde jetzt auch nichts bringen. Meinungen sind halt verschieden. Mein Handeln gründet möglicherweise weniger auf sozialer Mitverantwortung als es manchem genehm ist. Ich sehe meine Gesundheit als höchstes Gut, welche ich nicht aus Altruismus aufs Spiel setze. Das finde ich völlig legitim.

  • Diese Mail ist sehr, sehr frisch!
    Der Anhang kam noch nicht mit. Es ist ein PDF, in dem die Berufsgruppen aufgeführt, die zum kritischen Bereich gehören, also alle die, die ihre Kinder in die Notbetreuung geben können. Wenn ich es richtig verstanden habe, gehören auch LehrerInnen und ErzieherInnen dazu, die selbst notbetreuen müssen. Hab’s aber noch nicht ganz aufmerksam gelesen.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Ah, ok:)

    Habe grade gelesen, dass Bayern wohl den Katastrophenfall ausrufen wird. Eins muss man dem Söder lassen: der hat cojones.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

    Einmal editiert, zuletzt von MarieJ ()

  • Mal eine Frage nach den neuen Entwicklungen:


    Muss ich morgen in die Schule (BK)?

    Da steht in der Mail von der Schulleitung, das eine dienstbesprechung mit allen 100 Kolleg/innen stattfindet.


    Das finde ich inakzeptabel nach den jetzigen neuen Situationen.


    Wie sehr ihr das? Es kam bis dato keine neue Info. Wir sollen morgen im 10 in der Schule sein, soweit alles liegengebliebende wegarbeiten und um 11 ist die Besprechung.

  • Anja82 Wir müssen doch alle Notfallbetreuung anbieten, auch an den weiterführenden Schulen. Ich hab in meiner Klasse abgefragt, es bleiben alle Zuhause.

    Ja, eben. In welcher Altersklasse bleiben die Kinder denn schon alleine zu Hause und in welcher nicht. Meine Große ist 7. Klasse und natürlich muss da keiner betreut werden. Anders bei der Kleinen in Klasse 2.

  • Ah, ok:)

    Habe grade gelesen, dass Bayern wohl den Katastrophenfall ausrufen wird. Eins muss man dem Söder lassen: der hat cochones

    cojones

    :gruss:

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Holy holy shit. Das Tessin, Baselland, Graubünden, Jura und Neuchâtel haben den kantonalen Notstand verhängt, da ist nur logisch, dass der Bundesrat morgen den kompletten Laden dicht macht. An der Schule sind sämtliche Konferenzen sowie die SCHIWE abgesagt, es ist uns sogar untersagt uns zum Arbeiten überhaupt im Schulhaus aufzuhalten. Das ist für uns Chemiker jetzt ein bisschen doof, weil mehrere von uns damit gerechnet hatten, dass man wenigstens noch Experimente filmen/fotografieren darf. Ich habe meiner Chefin jetzt mal ein eMail dazu geschickt, mal schauen ob sich eine Lösung findet. Wenn nicht dann nicht. Es ist ohnehin so vieles noch unklar, wie soll's auch anders sein. Morgen früh um 7:55 Uhr geht's via Teams aber erst mal pünktlich los, mal schauen wie viele Schafe sich pünktlich aus dem Bett schälen und ob der Server das überhaupt aushält. Wow ... gruslig, irgendwie aber auch spannend.

  • Stand bei uns:

    ein noch nicht bestätigte Verdachtsfall (Schüler, Ergebnis des Tests steht noch aus). Wir haben morgen normal nach Plan zu erscheinen. Für Dienstag wurde eine LK mit allen Kollegen angesetzt. Ich selbst habe ein Kind, das zur Risikogruppe gehört. Doofes Gefühl.

    Ich auch 😥 und es interessiert keinen. Ich muss in die Schule, obwohl ich meine Klasse komplett online betreue. Mein Weg ist mit Öffis auch nicht ohne 🙁. Aber wir haben Anwesenheitspflicht.

  • Also meine beiden Schulleiter haben seit Freitag um 14 Uhr gar keine Mails mehr geschrieben (Schule 2 nur, das ab 14 Uhr Konferenz ist und alle zu erscheinen haben).

    Morgen ist bis 15.30 an Schule 1 regulär Unterricht, danach regulär Schulkonferenz. Schule 2 hat nur bis 14.00 danach Konferenz.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Ich auch 😥 und es interessiert keinen. Ich muss in die Schule, obwohl ich meine Klasse komplett online betreue. Mein Weg ist mit Öffis auch nicht ohne 🙁. Aber wir haben Anwesenheitspflicht.

    ich möchte und werde mich auch nicht vor der Arbeit drücken. ABER laut der neuen Mail sollen Schwangere nicht zur Notbetreuung herangezogen werden. Das verstehe ich und unterstütze ich zu 100%. Der Schutz des Kindes geht vor. Aber das möchte ich auch für mein Kind. Uns droht im schlimmsten Fall das totale Versagen beider Nieren.


    Ich drücke dir die Daumen, dass deine SL da doch noch Vernunft walten lässt.

  • Also meine beiden Schulleiter haben seit Freitag um 14 Uhr gar keine Mails mehr geschrieben (Schule 2 nur, das ab 14 Uhr Konferenz ist und alle zu erscheinen haben).

    Morgen ist bis 15.30 an Schule 1 regulär Unterricht, danach regulär Schulkonferenz. Schule 2 hat nur bis 14.00 danach Konferenz.

    Ich bin gespannt, was sich heute in Brandenburg ergibt, ich denke nicht, dass die das so durchziehen werden!

  • Unser Schulleiter hat uns gerade mitgeteilt, dass wir in Hessen Präsenzpflicht hätten. Hat jemand eine gegenteilige Quelle?

  • Er bezieht sich vermutlich auf die Email vom HKM vom 13.03.2020

    "Lehrkräfte sowie sonstige schulische Bedienstete im Landesdienst haben grundsätzlich gemäß ihrem individuellen Stunden- oder Einsatzplan ihrer Anwesenheitsverpflichtung in der Schule nachzukommen und dort außerunterrichtliche Aufgaben zu übernehmen. Die Schulleitung kann jedoch in eigener Verantwortung entscheiden, in welchem Umfang Lehrkräfte – insbesondere ab einem Alter von 60 Jahren sowie Beschäftigte, bei denen eine Grunderkrankung vorliegt, oder solche mit unterdrücktem Immunsystem – mit der Wahrnehmung von außerunterrichtlichen Aufgaben zu Hause betraut werden."

    Das ist wohl derzeit Stand der Dinge

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