Alle Tarifbeschäftigten haben in diesem Zusammenhang den Rechtsanspruch zur arbeitsmedizinischen Untersuchung durch einen selbst bestimmten Facharzt für Arbeitsmedizin. Sie müssen sich weder von einem Amtsarzt, noch einem durch den Arbeitgeber bestellten Arzt abspeisen lassen. Inwieweit dieser Rechtsanspruch auch für Beamte gilt, bin ich noch in der Klärungsphase. Falls jemand hierzu was konkretes hat?!
Würde zumindest den Tarifbeschäftigten Kollegen, die betroffen sind, dringend empfehlen genauso zu verfahren!
Ich habe in meiner Klasse mal grob rundtelefoniert und mal vorsichtig angefragt, was die sus denn planen, wie es für sie weitergeht. Die ganz schwachen Kandidaten haben dann schon von sich aus "gebeichtet", dass sie kaum eine der Aufgaben ohne Lehrer oder helfende Mitschüler bearbeiten konnten. Zum Glück, weil sonst redet man sich meist für nichts den Mund fusselig wenn man den sus von höheren Bildungsgängen abrät, da sie meistens nicht einsehen wollen, dass das eine Nummer zu groß ist.