Präsenzpflicht während Freistunden und Pausen?

  • Zum Rest:

    Ich denke, der Vergleich hinkt, aber mit fehlt noch der zündende Gedanke, das trefflich formulieren zu können.

    So, "betatschen" und vergewaltigen ist beides ungewollt.

    Geld für eine Arbeit bekommen ist gewollt. Ob das dann zu wenig oder viel ist, ist die nächste Frage, nicht die Grundfrage.

    Deswegen hinkt der Vergleich.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Ganz einfach: Wenn der Versicherungsfall eintritt, wird sich die Versicherung alle Patientenakten zeigen lassen. Die unangenehmen Nachfragen nach der "lebensverändernden Erkrankung" sind dann vorprogrammiert.

    Achso, man muss dort Vorerkrankungen angeben und wenn man die nicht angegeben hat wird es schwierig? Das stimmt, das käme noch hinzu! Auf jeden Fall krass.

  • Die PKV erstattet doch unabhängig davon, wie oft und wieviel man man bei denen einreicht. Selbst kleine Summen werden anstandslos übernommen. Du verzichtest mit der Einreichung einfach nur auf die Beitragsrückerstattung, die du ggfs irgendwann im nächsten Jahr erhältst Ob sich das für dich rechnet musst du dir selber überlegen. So hoch müssen die Rechnungen meiner Meinung nach nicht sein, dass es sich lohne immer direkt einzureichen. Da reicht ein Arztbesuch/Zahnartztbesuch pro Quartal auf jeden Fall.

    Ich glaube, du hast den Punkt nicht verstanden. Ich bekomme alle Vorsorgeuntersuchungen erstattet. Alles außerhalb der Vorsorgeuntersuchungen geht erst mal auf den Selbstbehalt. Wenn der ausgeschöpft ist, ist es für mich immer noch wirtschaftlicher, bis zu einer gewissen Grenze nichts einzureichen, denn die Rückerstattung beläuft sich inzwischen auf 3 Monatsbeiträge plus eventuell noch irgendwelche Boni. Und da macht es sehr wohl einen Unterschied, wie viel Überflüssiges gemacht wurde und ob jeder Handshake Geld kostete. Ich verzichte nicht gern auf die Rückerstattung, ist auch ein bisschen so ein Sport: Vorsorge macht Sinn, aber sonst erst mal gucken, ob es wirklich nötig ist und die Luxusärzte aussortieren.

  • Ich glaube, du hast den Punkt nicht verstanden. Ich bekomme alle Vorsorgeuntersuchungen erstattet. Alles außerhalb der Vorsorgeuntersuchungen geht erst mal auf den Selbstbehalt. Wenn der ausgeschöpft ist, ist es für mich immer noch wirtschaftlicher, bis zu einer gewissen Grenze nichts einzureichen, denn die Rückerstattung beläuft sich inzwischen auf 3 Monatsbeiträge plus eventuell noch irgendwelche Boni. Und da macht es sehr wohl einen Unterschied, wie viel Überflüssiges gemacht wurde und ob jeder Handshake Geld kostete. Ich verzichte nicht gern auf die Rückerstattung, ist auch ein bisschen so ein Sport: Vorsorge macht Sinn, aber sonst erst mal gucken, ob es wirklich nötig ist und die Luxusärzte aussortieren.

    Den Selbstbehalt gibt es doch nur in der Beihilfe und nicht in der PKV, aber 2ie gesagt, meine Arzt- und Medikamentenrechnungen sind immer so hoch gewesen, dass siche die Rückerstattung der PKV nicht lohnt. Deshalb ist es mir relativ egal, was die Ärzte genau abrechnen, solange sie fachlich kompetent sind und auch das machen, was ich erwarte.

    • Offizieller Beitrag

    da spielen zwei Komponente: Wenn man einen niedrigen Beitrag hat, kommt man schnell drüber. (ich lese und höre von Menschen, die 200-250 EUro im Monat Beitrag haben...) und wie viele Monate BRE drin sind.
    Bei einer BRE von ca. 900 Euro ist es schon schwieriger als bei ca. 400 Euro.

  • Ich meinte den ÖPR. Dienstvereinbarungen, die direkt die Schule betreffen, werden vor Ort getroffen.

    vor Ort gibt es keine solche Vereinbarung. Ich dachte, dass es da landesübergreifend eine Regelung gäbe und wollte wissen, wo ich das nachsehen kann.

  • Im Rahmen meiner Tätigkeit am FBZ (Förder- und Beratungszentrum) bin ich schon an viele Schulen gekommen. Bei keiner gibt es irgendwelche Einschränkungen, dass man in Freistunden nicht das Gelände verlassen darf.

    (Dass man für manche Stunden als Vertretungsreserve angefragt wird, nicht mitgerechnet, aber auch dies nur nach Absprache und / oder jeweils eine einzelne Stunde betreffend festgelegt.)

  • Das mit der Beratung ist Pflicht. Die dürfen kein Rezept einfach so ausstellen. Manche rechnen das dann einfach so ab, manche nehmen es ernster.

  • Ich habe nicht den ganzen Thread gelesen, möchte aber mein Erstaunen ausdrücken, dass jemand darüber nachdenkt, dass man in der Pause

    als erwachsener Mensch seinen Arbeitsplatz verlassen darf.

    Der Gedanke ist für mich sehr skurril.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe nicht den ganzen Thread gelesen, möchte aber mein Erstaunen ausdrücken, dass jemand darüber nachdenkt, dass man in der Pause

    als erwachsener Mensch seinen Arbeitsplatz verlassen darf.

    Der Gedanke ist für mich sehr skurril.

    Vielleicht ist Luzifara hier missverstanden worden. Meine erste Lesart war, dass sie der Meinung ist, man müsse während der Pause am Arbeitsplatz bleiben und es wäre skurril, dass man darüber nachdenkt, dies dennoch zu tun.
    Meine zweite Lesart war, dass sie es merkwürdig findet, dass man sich über diese Frage - deren Antwort sie als selbstverständlich erachtet - überhaupt solche Gedanken macht. Das kann man durchaus als skurril empfinden. Dann wäre allerdings beim zweiten mit "dass" eingeleiteten Nebensatz ein "ob" sicherlich präziser gewesen.

  • Die Frage ist, ob eine Hohlstunde immer Pause ist?


    Bei mir sind 3 meiner Hohlstunden ausdrücklich als Vertretungsbereitschaft ausgewiesen und dann muss ich telefonisch erreichbar und innerhalb von 5 Minuten im Raum sein (manchmal fallen Kollegen wirklich sehr plötzlich aus, auch ich musste im Laufe der Jahre zweimal eine Stunde abbrechen und eine 5. Klasse darf nicht alleine gelassen werden, dann muss die Vertretungsbereitschaft einspringen).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • So, "betatschen" und vergewaltigen ist beides ungewollt.

    Geld für eine Arbeit bekommen ist gewollt. Ob das dann zu wenig oder viel ist, ist die nächste Frage, nicht die Grundfrage.

    Deswegen hinkt der Vergleich.

    "Vom Dienstherrn das Weihnachtsgeld gestrichen zu bekommen (und 1000 andere Dinge wie unbezahlte Mehrarbeit durch unteilbare Aufgaben für Teilzeitler usw.)" und "im Bergwerk unter Tage ohne Atemschutz zu schuften" ist auch beides ungewollt! Wie kommst Du jetzt darauf zu schreiben "Geld verdienen ist gewollt", da stimmt doch der Kontext nicht.

    Auch "sich anfassen lassen" und "Geschlechtsverkehr haben" kann gewollt sein. Das Entscheidende ist doch hier, dass einem etwas aufgezwungen wird.

    Das macht das aus einvernehmlichem Geschlechtsverkehr eine Vergewaltigung.

    Und wenn mir der Dienstherrr mehr Arbeit und schlechte Bedingungen aufzwingt (z.B. durch den Diebstahl des Weihnachtsgeldes zur Sanierung des eigenen, fehlerhaften Haushaltes), dann ist es ebenfalls Ausbeutung. Das einzig unterschiedliche ist das Maß, wie krass diese Ausbeutung ist.

  • Zahnärzte sind sehr unterschiedlich, die, bei der ich jetzt bin, ist echt preisgünstig, vergleiche ich mit den Rechnungen, die der von meinem Mann so schreibt.

    Interessant dabei: Ein befreundeter Zahnarzt hat mir heute erzählt, dass es in manchen Fällen notwendig ist, mit erschwerten Bedingungen etc. abzurechnen, um wenigstens auf den Satz zu kommen, den die GKV anstandslos bezahlt. Anscheinend wurde eie GOZ geändert, und das Geschäft mit den Privatpatienten ist nicht mehr ganz so lukrativ.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Trotzdem ist es Betrug, wenn keine erschwerten Bedingungen vorliegen. Fossil befreundeter Zahnarzt schildert es als Kavaliersdelikt oder gar als notwendig

  • Ich formuliere es nochmal. Es ist vollkommen richtig und gut, dass Ärzte das tun.

    Sehe ich anders. Ich habe bisher noch nie etwas bei der PKV eingereicht und häufig erreiche ich auch nicht die Grenze für die KDP. Sprich, im Endeffekt zahle ich alle Arztrechnungen aus der eigenen Tasche erst einmal. Von daher ist es ja auch in meinem Interesse, dass hier kein Mist auf der Rechnung steht.

  • Kris24: Vertretungsbereitschaft in dem von dir beschriebenen Sinne ist nicht rechtens. Wenn dein Dienstherr eine Bereitschaft anordnet, dann müsste sie Teil deines Deputats sein. Ist höchstrichterlich abgeklärt worden. Klar, wir machen das für eine Stunde in der Woche auch, dass wir für eine sogenannte Präsenz bereitstehen. Aber drei Stunden die Woche bereithalten? Scheint mir eine ungerechtfertigte Deputatserhöhung zu sein.

  • Ausgebeutet? Schonmal im Bergwerk gearbeitet, auf der Müllhalde oder Steine geklopft, für H&M T-Shirts genäht?

    Gähn. Geht es dir besser, nur weil es anderen schlechter geht? Ich kann der Titulierung unserer Tätigkeit als Ausbeutung nicht uneingeschränkt zustimmen. Aber, ob wir ausgebeutet werden, entscheidet sich an unseren Arbeitsbedingungen, nicht denen anderer.


    Gut bezahlt? Was du schon mal bei Daimler im Vorstand?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Ich formuliere es nochmal. Es ist vollkommen richtig und gut, dass Ärzte das tun.

    Willkommen in der Marktwirtschaft. Ärzte können nicht mehr verdienen, als man ihnen zu zahlen bereit ist. Wenn ihnen das zu wenig ist, sollen sie mit den Versicherungen verhandeln. Auch aus einem Hochschulstudium lässt sich kein Anspruch auf Betrug ableiten.

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