Klassenfahrt und Corona

    • Offizieller Beitrag

    Bolzbold


    Ein Erlass bedeutet nicht, dass dem nicht noch andere Rechtsnormen entgegen stehen.


    So oder so hätte ich keine Lust, mich daran abzuarbeiten. Was soll das bringen.

    Richtig. Die darüberstehende Rechtsnorm ist § 43 SchulG NRW. :) Und den "Wandererlass" dürfen wir auch nicht vergessen. BASS 2021/2022 - 14-12 Nr. 2 Richtlinien für Schulfahrten (schul-welt.de)


    In der Praxis würde ich mich daran aber auch nicht abarbeiten wollen - das würde ich an die Schulleitung weiterreichen, da ich da ja ohnehin keine Entscheidungs- oder Sanktionsbefugnis hätte.

  • Das ist der Spirit. Eltern, die Gründe haben, ihre Kinder nicht auf Klassenfahrt zu schicken, arbeiten „gegen die Schule“.

    Und schon wieder ein Beispiel der Besserwisser und Spitzfindigkeiten, sich an einem Satz aufzuhängen, ohne die Hintergründe zu kennen. In dem Fall handelt es sich auch noch um getrennt lebende Eltern mit geteiltem Sorgerecht. Die Mutter möchte, der Vater nicht. Das Kind lebt bei der Mutter und sie könnte theoretisch auch alleine entscheiden. Aber sie möchte den Vater nicht außenvor lassen und wird da tatsächlich vom Vater unter Druck gesetzt. Das Telefonat hätten Sie erleben müssen.


    Es war nur ein Beispiel. Man arbeitet gegen die Schulen, indem man zurecht getroffene erzieherische Maßnahmen als Elternteil nicht akzeptiert und den Kindern auch noch sagt "nee, das machst du jetzt nicht, was die Lehrer sagen". Oder Kinder, die unter Zeugen offensichtlich gelogen haben, werden dann von den Eltern gedeckt mit Aussagen wie "Ich kenne mein Kind, er macht so etwas nicht." Soll ich noch weitere Beispiele aufzählen? Wenn Sie an der Schule arbeiten, sollten Sie das ja kennen.

    • Offizieller Beitrag

    Es war nur ein Beispiel.

    Es ist ein Beispiel in einer Pandemie. Sowas ist nicht abgedeckt durch "wir wollen nicht, dass Eltern durch irrationale Gründe (Nichtloslassenkönnen, Religion, ..) die Entwicklung in der Gemeinschaft verhindern. Eine Schulleitung, die von solchen Regeln in Ausnahmen nicht abweichen können (Schwester des Kindes ist schwer krank und Kind möchte nicht wegfahren, Pandemie, ...), ist meiner Meinung nach weder eine gute Führungskraft ("Auf Regeln bestehen ohne menschliche Ausnahme") noch ein einfühlsamer Mensch.

  • also wihiiiiir haben auf unserer Gesamtkollegiumskonferenzen die allgemeinen verpflichtenden Klassenfahrten zu Gunsten von verpfichtenden individualisierten Fahrten abgeschafft. Dh zu Beginn des Schuljahres müssen die Eltern jedeR SchülerIn ein Formular einreichen, auf dem sie angeben, wann und wohin das Kind fahren und was es da machen soll. Dann gibt es so eine Art Bazar (Museumsrundgang) im LehrerInnenzimmer, wo man sich die für einen beste passendste Fahrt raussuchen kann. Auf diese Weise war ich schon auf dem Mond, in Brazzaville und bei Oma in Castrop-Rauxel. Kinder von Eltern, die sich weigern, das Formular auszufüllen, bleiben dann halt ne Woche zu Hause.

    • Offizieller Beitrag

    Also so lassen wir uns das auf unserem Anmeldeformular als Pflichtangabe bestätigen. Gleich neben der verpflichtenden Erklärung, dass man auf seine Bildrechte verzichtet. Wäre ja noch schöner

    Darf ich das für das nächste Schuljahr übernehmen?

  • Okay, ihr habt ein Konzept, bei dem die Eltern bei Anmeldung unterschreiben, dass die Kinder bei den Klassenfahrten teilnehmen. Mit einer Pandemie war damals vermutlich nicht zu rechnen, aber mal ganz unabhängig von ist unterschrieben/ ist nicht unterschrieben: in deinem Ausgangsbeitrag schreibst du, dass die Eltern nicht unterschreiben wollen, weil unklar ist, was im Corona-Fall passiert.

    Habt ihr denn ein Konzept, was im Infektionsfall passiert? Wisst ihr, was vom Gesundheitsamt (vor Ort, falls das zuständig ist? vom Schulort, falls das zuständig ist?) in einem solchen Fall verhängt werden würde? Primär würde ich das selbst als Lehrkraft wissen wollen, aber das sind doch auch Informationen, die für diese Eltern wohl relevant für die Entscheidung sind. Da Durchdrücken und Zwang ja ohnehin nicht möglich ist, was habt ihr mit Kommunikation und Sorgen der Eltern während einer Pandemie ernst nehmen und darauf eingehen zu verlieren?

  • Wir lassen bei der Anmeldung zu Fahrten unterschreiben, dass die Eltern ihr Kind im Coronafall abholen und ggf.für entstehende Kosten für Quarantänen aufkommen. Wer das nicht unterschreiben möchte, kann halt nicht mitfahren. Das passiert selbstverständlich vor der Buchung und damit entstehen dann auch keine Ausfallkosten, weil jemand sich plötzlich umentscheidet.


    Ich finde nicht, dass man ohne aktives Einverständnis voraussetzen kann, dass Eltern die "Pandemierisiken" mittragen, nur weil sie ihr Kind irgendwann mal auf der Schule angemeldet und dabei ein gemerelles Einverständnis zu Fahrten ausgedrückt haben.



    Ganz generell würde ich solch komplizierte Spezielfälle aber an die Schulleitung verweisen. Wenn die möchte. dass alle mitfahren, soll sie das auch selbst so verkaufen und durchsetzen.

  • Wie weit ist denn die Planung der Fahrt gediehen? Wenn sie noch am Anfang steht und eine relevante Anzahl von Kindern nicht mitfährt, dann ist das doch Grund genug, die Sache abzublasen?


    Wie verbindlich ist "wird gewünscht"??


    Unglückliche Situation für dich, aber es ist nun mal nicht deine Aufgabe, die Schulleitung wunschlos glücklich zu machen. Ich würde unter den aktuellen Bedingungen auch nicht unterschreiben. Schon wegen der 3 Stunden Fahrtzeit. Ich würde auch sagen: Den Schwarzen Peter an die SL weiterreichen.

  • Richtig. Die darüberstehende Rechtsnorm ist § 43 SchulG NRW. :) Und den "Wandererlass" dürfen wir auch nicht vergessen.

    Also gut, nehmen wir mal an außerhalb des Schulrechts käme nichts mehr. In den Wandererlass schaute ich dann aber doch mal ’rein. Da steht etwas zum Verfahren für nicht Mitreisewillige.

  • Vermutlich Isolation, wenn der Brief dann 3 Wochen später an kommt

    War etwas unklar formuliert, mir ist das klar, aber genau das ist doch die Schwierigkeit bzw. die Fragen der Eltern, die beantwortet werden sollten. In einer Pandemie mit noch recht hohen Inzidenzen ist ihnen nicht klar, was passiert und was erwartet wird, wenn das Kind sich infiziert: wie wird vor Ort damit umgegangen, wenn ein Kind positiv sein sollte? Wer ist zuständig? Wohin können sie sich wenden? Müssen Kinder abgeholt werden oder ggfs. vor Ort isoliert werden? Wie gehen Lehrkräfte im Falle eines positiven Ergebnisses damit um?

  • Ich befürchte aber irgendwie, dass sich solche Fälle der Verweigerung "rumsprechen" und immer häufiger werden. Es zeichnet sich tatsächlich ab, dass es immer mehr Eltern gibt, die keine Klassenfahrt wollen. Irgendwann sehe ich es schon kommen, dass man in der Klassenpflegschaft das Ganze zwar abnickt, dann aber fast die Hälfte doch nicht mitfahren will.

    Das ist ein trauriges Phänomen, aber da kannst nix dagegen machen. Wir an der Förderschule erleben das sehr oft. So what? Is halt so. Man kann jetzt die, die gerne fahren würden, bestrafen und nicht fahren. Oder doch fahren. Und / oder in den nächsten Jahren, sollte es häufiger vorkommen, dass nicht mitgefahren werden will (wer auch immer das wirklcih entscheidet), Alternativen bieten, zB nur Lesenacht, ganztätige Exkursionen etc. .

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Das ist ein trauriges Phänomen, aber da kannst nix dagegen machen. Wir an der Förderschule erleben das sehr oft. So what? Is halt so. Man kann jetzt die, die gerne fahren würden, bestrafen und nicht fahren. Oder doch fahren. Und / oder in den nächsten Jahren, sollte es häufiger vorkommen, dass nicht mitgefahren werden will (wer auch immer das wirklcih entscheidet), Alternativen bieten, zB nur Lesenacht, ganztätige Exkursionen etc. .

    Das ist an der Grundschule im Ort hier tatsächlich gemacht worden. Da in diesem Schuljahr in einer dritten Klasse zu viele Kinder nicht mit auf Klassenfahrt (2 Übernachtungen) gehen wollte, hat die Klassenlehrerin eine Übernachtung im Schulhaus organisiert. Für die Kinder war die Umgebung dann nicht neu und die Eltern mussten nicht so weit fahren, wenn die Übernachtung nicht klappte. Die Parallelklasse ist dann alleine auf Klassenfahrt gegangen.

    Der Grund für die Absagen war in dem Fall aber wohl tatsächlich, dass zu viele Kinder wegen Corona einfach noch nie alleine woanders übernachtet hatten.

  • Jetzt bin ich hin- und hergerissen. Einerseits wäre es schon schön, wenn alle mitführen. Und auch aus Loyalität zur Schulleitung. Andererseits will ich die Eltern auch nicht zwingen.

    Du musst dir da gar keine Gedanken machen.

    "Liebe Eltern, leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Schulleitung auf einer Teilnahme besteht. Wenn Sie trotzdem nicht teilnehmen möchten, bitte ich Sie das mit unserer Schulleitung zu klären. Sie erreichen diese ... Mfg Klassenlehrkraft"


    Wo ist das Problem?

    Ich vermute mal: Am Ende wird man sie nicht zwingen können aber ein Bußgeld wegen der Missachtung der Schulpflicht verhängen können. Zu mindestens wenn es bei euch wirklich verbindlich ist...

    • Offizieller Beitrag

    Ich vermute mal: Am Ende wird man sie nicht zwingen können aber ein Bußgeld wegen der Missachtung der Schulpflicht verhängen können. Zu mindestens wenn es bei euch wirklich verbindlich ist...

    In welchem Paradies lebst du, dass das Amt für sowas noch ein Bußgeld verhängt? (also dass sie die Kapazitäten für sowas haben)
    Ich meine, nicht nur, dass die Eltern vermutlich eine Entschuldigung für die Abwesenheit schreibt, rührt sich doch das Jugendamt erst ab einer längeren, ggf. wiederholten Abwesenheit.. (20 Schultage am Stück?) und doch nicht für die erste Abwesenheit, wenn es nicht gerade mit einer früheren Abfahrt in die Ferien kombiniert wird.

  • "Mit der Anmeldung nimmt mein Kind an den mehrtägigen Klassenfahrten in Jahrgang 6 und Jahrgang 10 verbindlich teil." So steht es zumindest in der Einverständniserklärung, die bei der Anmeldung unterschrieben wird. Da kann ich ja nichts dafür. Kein Grund für andere, ironische Kommentare zu hinterlassen. Warum müssen Menschen in Foren immer so !!!!!111!!1 sein. :autsch:


    Aber genau das ist es ja, was so unbefriedigend ist. Die Rechtslage ist total eine Grauzone. Einerseits Teilnahmepflicht an allen Schulveranstaltungen, andererseits aber Einverständniserklärung unterschreiben lassen. Ja was denn nun? Entweder ist es Pflicht oder freiwillig.

    An meiner 1. Schule mussten die Eltern dies auch unterschreiben. (Es wird kaum dieselbe Schule gewesen sein. ;))


    Es kam auch immer wieder aus religösen Gründen zu Problemen (Russlanddeutsche, ich erinnere mich an einen Elternabend, als ein Vater mit aufgeschlagener Bibel in der Hand aufstand und sinngemäß zitierte, dass die Kinder abends zu Hause sein müssen). Ich habe damals nur gesagt, dass sie es unterschrieben haben und dann ohne Diskussion im freundlichen Ton immer auf die SL verwiesen. Sie hat sich auch darum gekümmert. Mitgefahren sind bei mir immer schließlich alle (und es gab keine Babys und niemand hat auf Klassenfahrt mit dem Rauchen begonnen - das war auch immer eine geäußerte Sorge der Eltern).


    Jetzt zu Coronazeiten hätte ich allerdings auch Bauchweh. Es sind in meinen Klassen einige Kinder und Jugendliche, die zuhause mit Risikogruppen (z. B. krebskranker Vater) zusammen leben und alles tun, um eine Ansteckung zu vermeiden. Wie das auf einer Klassenfahrt funktionieren soll, weiß ich nicht. Sie können ja nicht 24 Stunden FFP3 tragen. Alleine diese Verantwortung möchte ich nicht tragen.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Wo ist das Problem?

    Ich vermute mal: Am Ende wird man sie nicht zwingen können aber ein Bußgeld wegen der Missachtung der Schulpflicht verhängen können. Zu mindestens wenn es bei euch wirklich verbindlich ist...

    Die Schulpflicht wird doch gar nicht verletzt, wenn die nicht mitfahrenden Schüler am Unterricht in einer anderen Klasse teilnehmen bzw. auf Anweisung im Homeoffice lernen.

  • Die Schulpflicht wird doch gar nicht verletzt, wenn die nicht mitfahrenden Schüler am Unterricht in einer anderen Klasse teilnehmen bzw. auf Anweisung im Homeoffice lernen.

    Wenn es in NRW eine Pflicht zur Teilnahme gibt, wird sie wohl verletzt.


    chilipaprika: Das es in der Praxis gar keine Konsequenzen hat, ist mir auch klar. Mir ging es eher um eine formale Antwort wie das zu bewerten ist.

  • Wenn es in NRW eine Pflicht zur Teilnahme gibt, wird sie wohl verletzt.


    chilipaprika: Das es in der Praxis gar keine Konsequenzen hat, ist mir auch klar. Mir ging es eher um eine formale Antwort wie das zu bewerten ist.

    Schau doch bitte einfach mal in den entsprechenden Fahrtenerlass. Dort ist klar geregelt, unter welchen Umständen die Nichtteilnahme zu ermöglichen ist und wie dann im Sinne der Schulpflicht zu verfahren ist. Die Nichtteilnahme an einer mehrtägigen Fahrt ist für sich genommen noch kein Verstoß gegen die Schulpflicht.


    Edit: Nur um Missverständnisse zu vermeiden: das gilt, sofern besondere Ausnahmefälle vorliegen, die eine Befreiung von der Teilnahme zu ermöglichen haben. Zumindest aus Hamburg ist mir auch ein niederinstanzliches Urteil bekannt, dass die Rechtmäßigkeit eines Bescheids bekräftigt hat, mittels der eine Schule einem Elternteil ein Zwangsgeld zur Durchsetzung der Teilnahme angedroht hat. Ob man sich als Schule mit solchen Maßnahmen einen Gefallen tut, halte ich hingegen für fraglich.

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