• Von wem denn, wenn nicht von einem Gericht?

    Ich weiß, ich wiederhole mich, aber es scheint nicht an zu kommen:


    Die Maßnahme ist bewusst so angelegt, dass sie sich einer gerichtlichen Überprüfung entzieht.
    Ein "Aufgrund dienstlichen Fehlverhaltens verhängen wir folgende Disziplinarmaßnahme gegen Sie." kann man gerichtlich anfechten.

    Ein "Aus dienstlichen Gründen versetzen wir Sie nach xxx" muss man als Beamter in der Regel hinnehmen, hiergegen vor zu gehen ist fast aussichtslos.


    Es ist vergleichbar mit Ordnung-und Erziehungsmaßnahmen gegen Schüler.

    "Die Klassenkonferenz beschließt einen Ausschluss aus der Klasse" ist eine Ordnungsmaßnahme, damit ein Verwaltungsakt und gerichtlich überprüfbar.

    "Du quatscht ständig dazwischen, darum schreibt du die Schulordnung drei mal ab" ist eine Erziehungsmaßnahme, kein Verwaltungsakt und kein Gericht befasst sich mit so etwas.

    Der Unterschied ist allerdings, dass der Schüler, der keinen Bock hat, die Schulordnung ab zu schreiben, das einfach lassen kann, dann kann man letztlich doch nur wieder mit Ordnungsmaßnahme reagieren. Die Kollegin kann nicht einfach weiter zu ihrer alten Schule gehen und da so tun, als wäre sie weiter Schulleiterin.

  • Ein "Aus dienstlichen Gründen versetzen wir Sie nach xxx" muss man als Beamter in der Regel hinnehmen, hiergegen vor zu gehen ist fast aussichtslos.

    Es wird ja dann eine Begründung gegeben werden müssen. Schlau wäre gewesen, dem zuständigen Amt nicht durch seine "Öffentlichkeitsarbeit" Monate Vorlauf zu geben, sich eine auszudenken.

    Es ist vergleichbar mit Ordnung-und Erziehungsmaßnahmen gegen Schüler.

    "Die Klassenkonferenz beschließt einen Ausschluss aus der Klasse" ist eine Ordnungsmaßnahme, damit ein Verwaltungsakt und gerichtlich überprüfbar.

    Ist es doch nicht. Eine Versetzung ist keine Erziehungsmaßnahme, sie ist ein Verwaltungsakt. Die Abordnung auch, letztere Bedarf nur nicht immer der Zustimmung.


    Und in jedem Falle ist die Betroffene Schulleiterin, meinst du nicht, dass da nochmal genauer hingeschaut wird, als bei der "normalen" Kollegin?

  • Es wird ja dann eine Begründung gegeben werden müssen.

    Ich verstehe auch nicht, wieso du Informationen, die dir mehrfach gegeben werden, nicht aufnimmst. Wenn es um den Erhalt des Schulfriedens geht, sind weitere Begründungen unnötig. Der ist quasi eine abstrakte, von den betroffenen Personen unabhängige und übergeordnete Größe, weshalb sie das auch nicht juristisch überprüfen lassen oder wirksam Einspruch erheben können. Aber man kann sich mal grundsätzlich Gedanken über solche Machtinstrumente machen, besonders wenn sie im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Interessen von außen ins Spiel gebracht werden.

    • Offizieller Beitrag

    Aber der Schulfrieden wird doch durch die Abordnung gestört. Die Eltern stehen hinter ihr.

    Sie haben 9000 Unterschriften gesammelt.

    Einerseits richtig. Diese 9.000 Unterschriften beinhalten aber auch solche von Menschen, die mit der ganzen Sache überhaupt nichts zu tun haben bzw. von ihr nicht betroffen sind. Insofern sagen diese 9.000 Unterschriften nicht wirklich viel aus.

  • Der Schulfrieden ist gestört, wenn die übergeordnete Behörde sagt, der Schulfrieden ist gestört.

    Was 9000 Eltern sagen ist im behördlichen Sinne völlig irrelevant.

    (Tatsächlich dürften die meisten dieser Unterschriften wenig mit dem Sachverhalt zu tun haben, sondern eher mit allgemeiner Unzufriedenheit.)

  • Erinnert an die "Petitionen" zum Mathematikabitur. Von mehr Personen "unterschrieben" (also mal schnell im Internet geklickt) als überhaupt Personen das Abitur geschrieben haben.

    • Offizieller Beitrag

    OT

    Erinnert an die "Petitionen" zum Mathematikabitur. Von mehr Personen "unterschrieben" (also mal schnell im Internet geklickt) als überhaupt Personen das Abitur geschrieben haben.

    das ist aber was Anderes. Matheklausuren sind IMMER ungerecht, da fühlt ja wohl JEDE*R mit :D

  • Man muss doch selbst nicht persönlich betroffen sein, um sich in einer Sache zu positionieren. Man kann sich gegen die Verfolgung von Volksgruppen oder Religionsangehörigem aussprechen, ohne selbst dieser Gruppe anzugehören.


    Man kann vorwerfen, dass die Personen vielleicht nicht umfassend informiert sind, aber selbst das schließt einen von der Beteiligung nicht aus.

    • Offizieller Beitrag

    Man muss doch selbst nicht persönlich betroffen sein, um sich in einer Sache zu positionieren. Man kann sich gegen die Verfolgung von Volksgruppen oder Religionsangehörigem aussprechen, ohne selbst dieser Gruppe anzugehören.


    Man kann vorwerfen, dass die Personen vielleicht nicht umfassend informiert sind, aber selbst das schließt einen von der Beteiligung nicht aus.

    Sicher, man muss nicht persönlich betroffen sein. Aber man sollte schon informiert sein, wenn man eine Petition unterschreibt.


    Denn wie Bolzbold schreibt: ein Großteil der 9000 Menschen hat mit der Sache nichts zu tun und kennt die Hintergründe gar nicht. Sie können also gar nicht mal ansatzweise abschätzen, ob die Forderung der Petition berechtigt ist. Das werden wahrscheinlich nur wenige Leute können, die direkt eingebunden sind. Von denen haben wahrscheinlich ein paar unterschrieben - andere aber nicht.

  • ein Großteil der 9000 Menschen hat mit der Sache nichts zu tun und kennt die Hintergründe gar nicht. Sie können also gar nicht mal ansatzweise abschätzen, ob die Forderung der Petition berechtigt ist.

    Behauptest du. Warum eigentlich? Ich spekuliere auch mal:

    Ein Großteil der Tausenden, die die Petition unterschrieben haben, sind vielleicht mehrheitlich die Nutzer der Internetseiten und des Materials der SL. Es gibt auch eine große Facebook-Community. Deren Mitglieder kennen die SL natürlich nicht alle persönlich, können sich aber nicht vorstellen, dass sie einen Amtsmissbrauch begangen hat oder den Schulfrieden stört. Diese Leute (und die direkt Betroffenen an der Schule natürlich) können durchaus mehr als "ansatzweise" "abschätzen", das da etwas ganz und gar nicht in Ordnung ist. Ich auch, auch wenn ich mit der Betreffenden schon lange keinen direkten Kontakt mehr habe.

    (Ich habe in den letzten Tagen nachgedacht. Wenn selbst eine preisgekrönte SL nicht vor Strafabordnung sicher ist, weil sie zu offen Probleme anspricht (und nicht nur intern), dann ist es niemand.

    Allein das führt verständlicherweise zu Solidaritätsbekundungen, erst recht, wenn "die Behörde" keine Gründe für die Strrafabordnung anführt. Für den Verlauf des Prozesses nicht unbedingt relevant, aber ein gutes Zeichen.

  • Der Schulfrieden ist gestört, wenn die übergeordnete Behörde sagt, der Schulfrieden ist gestört.

    Nur als Ergänzung, weil du das sicherlich nicht so gemeint hast, aber bei Usern, die mit dem Begriff "Schulfrieden" bislang nicht viel anfangen konnten:

    Dieser Satz dürfte sich auf den konkreten Vorgang um diese Person beziehen. Allgemein liegt die Deutungshoheit bezüglich des "Schulfriedens" nicht alleine bei der übergeordneten Behörde. Eine Störung des Schulfriedens ist bspw. eine wichtiger Grund gemäß Personalvertretungsgesetz, dass ein Personalrat eine Maßnahme im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens ablehnen kann.

    Es gibt mehrere solche Begriffe, die einerseits abstrakt und unscharf erscheinen, aber dienstrechtlich viel Bedeutung haben. Dazu gehört auch der Begriff "Fürsorgepflicht", der i §45 Beamtenstatusgesetz (- das für alle BL gilt -) definiert ist.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Behauptest du. Warum eigentlich?

    Weil es realistisch ist.


    Deren Mitglieder kennen die SL natürlich nicht alle persönlich, können sich aber nicht vorstellen, dass sie einen Amtsmissbrauch begangen hat oder den Schulfrieden stört.

    Du schreibst es. "Sie können es sich nicht vorstellen" - sie kennen die Situation aber nicht und können es daher nicht abschätzen. Egal was sie sich vorstellen können.

    Ich wäre in so einer Situation, wo man die Hintergründe nicht kennt, immer vorsichtig.


    Zitat

    Allein das führt verständlicherweise zu Solidaritätsbekundungen, erst recht, wenn "die Behörde" keine Gründe für die Strrafabordnung anführt. Für den Verlauf des Prozesses nicht unbedingt relevant, aber ein gutes Zeichen.

    Das "preisgekrönte" muss man meiner Meinung nach von der konkreten Situation trennen. Nur weil man preisgekrönt ist, heißt das nicht, dass man im Recht ist.


    Das die Behörde keine Gründe anführt, ist ihre Pflicht. Sie DARF es gar nicht nach außen kommunizieren. Egal was ist.

  • @kleiner gruener frosch

    Sie können die Situation abschätzen! - Doch.

    Ist das denn etwas anderes als: "Sie können die Situation einschätzen?"

    Mal anders herum gedacht: Du kannst dir also vorstellen, dass ein Amtsmissbrauch begangen wurde und willst auf Grund dieser "Abschätzung" eine Petition nicht unterschreiben? Das ist doch auch eine Entscheidung aufgrund einer Abschätzung.

    Und wenn die Entscheidung nicht deiner entspricht wirfst du anderen vor, dass sie es anders einschätzen?

    • Offizieller Beitrag

    Mal anders herum gedacht: Du kannst dir also vorstellen, dass ein Amtsmissbrauch begangen wurde und willst auf Grund dieser "Abschätzung" eine Petition nicht unterschreiben? Das ist doch auch eine Entscheidung aufgrund einer Abschätzung.

    Nein.

    a) Ich habe aber entschieden, dass ich die Petition nicht unterschreibe, da eine objektive Einschätzung aufgrund der vorhandenen Informationen zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich war. Da lehne ich mich dann nicht mit einer Unterschrift aus dem Fenster.

  • OT

    das ist aber was Anderes. Matheklausuren sind IMMER ungerecht, da fühlt ja wohl JEDE*R mit :D

    Es sind nicht die Matheklausuren, es ist die Mathematik an sich. Wenn Schule böse ist wie das Imperium, dann ist Mathe der Darth Vader und das Matheabi der Todesstern.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Auch ich habe bisher nicht unterschrieben, mich regt aber der Satz auf, ich bin nicht betroffen, also gehe ich nicht dagegen vor. (Ich weiß Frosch, so meinst du es nicht, vielleicht weißt du mehr (und pepe auch), so wie du dich hier einsetzt?)


    Ich selbst würde aber sofort unterschreiben, wenn ein für mich Vertrauenswürdiger das Unrecht bestätigt. (Einige der 9000 Unterschriften mögen auch so zustande kommen. Jeder Schüler hat nicht nur Eltern, sondern auch Großeltern, Nachbarn, die evtl. in Vereinen tätig sind usw.)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Dass man (scheinbar) uninformiert an Petitionen teilnehmen kann, kann man als Nachteil sehen,

    mit dem man sich Vorteile verschaffen kann.


    Die Petition zu unterschreiben kann auch zum Ausdruck bringen, dass man die Vorgehensweise der Behörde undurchschaubar findet, im Zweifel für die Benachteiligte stimmt und sich wünscht, dass genauer hingeschaut wird, sodass der Vorgang durch viele Unterschriften publik wird und daraufhin einer Prüfung unterzogen wird, statt sang- und klanglos vergessen zu werden.


    Den SL wird alles Mögliche an Verantwortung aufgedrückt.

    An welcher Stelle haben sie die Option, deutlich „Nein“ zu sagen und an welcher Stelle müssen sie Entscheidungen von außen tragen, auch wenn dies der Schule und den SuS nicht förderlich ist?

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