Abiklausuren NW/ TC (NRW)

  • wir haben uns angesichts dieser Nachricht gefragt, was wohl dagegen spricht, in diesem Fall, die Aufgaben zusammen mit befreundeten betroffenen KollegInnen von anderen Schulen zu konzipieren und uns dafür entschieden, nicht nachzufragen.

    Von Lehrkräften erstellte Abiturklausuren für Nachschreiber müssen bei uns vom Landesfachberater begutachtet und genehmigt werden, in NRW wird es wohl ein ähnliches Verfahren geben. Ich glaube nicht, dass solche Klausuren dort ungeprüft von einer einzelnen Lehrkraft erstellt werden.

  • Statt 20 Klausuren von einem unbekannten Kollegen bekomme ich nun 20 Klausuren eines Kollegen meiner Schule.... Ich sehe nicht, wo das substantielle Entlastung sein soll.

    Die Zweitkorrektur kann auch schon mal an einer Schule landen, zu der man 45 Minuten fährt, was man dann diverse male machen kann, bis alles erledigt ist. Abgesehen davon funktioniert die Zusammenarbeit mit einem Kollegen, den ich seit 10 Jahren kenne in der Regel einfacher und unaufwändiger. Zumal bei der Zusammenstellung der Prüfungskommissionen im Haus darauf geachtet werden kann, dass man nicht unbedingt zwei Kollegen zusammen steckt, die sich letzte Woche in der Konferenz erst geprügelt haben.

  • In dem Artikel steht, dass auch Lehrkräfte muslimischen Glaubens für das Zuckerfest Sonderurlaub bekommen können.
    War das schon immer so?

    Kann ich dann als Protestant, der in einem katholischen Bundesland lebt, Sonderurlaub für den Reformationstag (31. Oktober) bekommen?
    Was kann ich dafür, daß die Katholiken hier Allerheiligen einen Tag später feiern? :zungeraus:

  • Von Lehrkräften erstellte Abiturklausuren für Nachschreiber müssen bei uns vom Landesfachberater begutachtet und genehmigt werden, in NRW wird es wohl ein ähnliches Verfahren geben. Ich glaube nicht, dass solche Klausuren dort ungeprüft von einer einzelnen Lehrkraft erstellt werden.

    Wir mußten am BK gleich zwei Prüfungsvorschläge einreichen, die beide begutachtet wurden. Wird der zweite Vorschlag nicht benötigt, weil niemand gefehlt hat, darf er als Vorschlag im nächsten Jahr erneut eingereicht werden.


    Entsprechend schickiert war ich, daß jetzt in NRW aufgrund der IT-Panne der Vorschlag für die Nachschreibklausur für den Haupt-Termin genommen wird und der Hauptvorschlag verbrannt ist. Damit hauen sie zieg Tage Arbeit der Kollegen an jedem BK, die die Vorschläge erstellt haben, mal eben in die Tonne.


    Ich bilde mir schon ein, daß ich recht schnell bin beim erstellen der Prüfungsvorschläge. Trotzdem habe ich im Januar für jeden Vorschlag (ca. 13-15 Seiten Aufgabentext von wegen "Handlungssituation und Co." plus 12 Seiten Erwartungshorizont für eine 240 Minuten-Klausur) ca. 2,5 Tage bzw. 20 Stunden Arbeitszeit in den Weihnachtsferien benötigt. Die zweite Ferienwoche ist nur dafür draufgegangen und dann verwirft das Ministerium es einfach mal eben aufgrund eines Gefühls, daß etwas durchgstochen worden sein könnte.

  • Kann ich dann als Protestant, der in einem katholischen Bundesland lebt, Sonderurlaub für den Reformationstag (31. Oktober) bekommen?
    Was kann ich dafür, daß die Katholiken hier Allerheiligen einen Tag später feiern? :zungeraus:

    Falsches Bundesland: In BW ist der 31.10. immer unterrichtsfrei. :)


    Im Schulrecht müsstest du aber genau nachlesen können, welche Religionszugehörigkeit inklusive aktive Ausübung für welche Tage Sonderurlaub ermöglicht.

  • Von Lehrkräften erstellte Abiturklausuren für Nachschreiber müssen bei uns vom Landesfachberater begutachtet und genehmigt werden, in NRW wird es wohl ein ähnliches Verfahren geben. Ich glaube nicht, dass solche Klausuren dort ungeprüft von einer einzelnen Lehrkraft erstellt werden.

    das kann sein, aber meines Erachtens spricht jetzt erstmal garnichts dagegen, wenn alle den gleichen Vorschlag einreichen. im Zentralabitur schreiben ja auch alle den gleichen.

  • das kann sein, aber meines Erachtens spricht jetzt erstmal garnichts dagegen, wenn alle den gleichen Vorschlag einreichen. im Zentralabitur schreiben ja auch alle den gleichen.

    Wie es beim Abi geregelt ist, weiß ich nicht. Unser BK (Regierungsbezirk Köln) kooperiert aber in einzelnen Abschlussprüfungen mit anderen BKs. So konnte ich meine Datenbankprüfung für die Informationstechnischen Assistenten gemeinsam mit 6 anderen BKs erstellen.

  • Tja, dieses Jahr werden wohl deutlich mehr Kolleg/-innen in den "Genuss" kommen, selbst Prüfungsaufgaben erstellen zu dürfen...

    Ich verstehe den verlinkten Artikel so, dass auch dieser dritte Satz an Klausuren vom Land gestellt wird. Alles andere wäre auch eine absolute Frechheit.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Ich verstehe den verlinkten Artikel so, dass auch dieser dritte Satz an Klausuren vom Land gestellt wird. Alles andere wäre auch eine absolute Frechheit.


    Wenn du mit "drittem Satz" die Klausuren vom 9.5. meinst, ist es klar, dass die vom Land kommen. Da die Zahl der "Nachschreiber" aber aufgrund der Sonderregelung wohl deutlich höher sein wird als sonst, steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass jemand an diesem Termin krank ist. Das meine ich.

  • Verstehe ich anders:


    "Bei neuen Aufgaben, die am Freitag gestellt werden, handelt es sich um die Prüfungsunterlagen, die ursprünglich für einen Nachschreibtermin gedacht waren. Beim Zentralabitur sind stets zwei Sätze mit Prüfungsfragen vorbereitet: Einer für den Hauptprüfungstermin und einer für diejenigen, die beispielsweise krank sind und nachschreiben müssen. Für den Fall, dass es einen zweiten Nachschreibetermin braucht, müssen in NRW die Lehrkräfte die Aufgaben stellen."

    Es handelt sich im Mai ja um den ersten Nachschreibetermin.

    Es werden immer so viele Vorschläge eingereicht, dass die genug in den Schubladen liegen haben.

  • Es handelt sich im Mai ja um den ersten Nachschreibetermin.

    Es werden immer so viele Vorschläge eingereicht, dass die genug in den Schubladen liegen haben.

    Aber nicht genug, dass man von der irren Idee des dezentralen Nachschreibtermins mit Aufgabenerstellung durch die Fachlehrer abrückt...

  • Aber nicht genug, dass man von der irren Idee des dezentralen Nachschreibtermins mit Aufgabenerstellung durch die Fachlehrer abrückt...

    In dem verlinkten Artikel heißt es aber weiter:"

    Wegen des Zuckerfests am Freitag hatte das Schulministerium muslimischen Schülerinnen und Schülern einen Nachschreibtermin am 09. Mai angeboten. Die Aufgaben für diesen Termin werden wohl zentral vom Land bereitgestellt, wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte."https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/nrw-abitur-pruefungen-donnerstag-finden-statt-100.html

  • In dem verlinkten Artikel heißt es aber weiter:"

    Wegen des Zuckerfests am Freitag hatte das Schulministerium muslimischen Schülerinnen und Schülern einen Nachschreibtermin am 09. Mai angeboten. Die Aufgaben für diesen Termin werden wohl zentral vom Land bereitgestellt, wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte."https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/nrw-abitur-pruefungen-donnerstag-finden-statt-100.html

    Ja, aber wenn da jetzt jemand krank wird, dann müssen wahrscheinlich doch die Fachlehrer ran. Es sind ja dann schon 3 Sätze Klausuren bis dahin "verbraten".

  • Das war aber schon immer so.

    Haupttermin --> Zentral

    Nachschreibetermin --> Zentral


    Wenn dann jemand auch beim Nachschreibetermin krank ist = Kolleg:in muss eine eigene Klausur erstellen. Am Verfahren hat sich nix geändert.

    Aufgrund der Sonderregelung steigt vielleicht die Wahrscheinlichkeit, dass beim NT auch jemand krank ist, aber die Wahrscheinlichkeit war im letzten Jahr wegen Corona auch nicht gerade gering.

  • Das war aber schon immer so.

    Haupttermin --> Zentral

    Nachschreibetermin --> Zentral


    Wenn dann jemand auch beim Nachschreibetermin krank ist = Kolleg:in muss eine eigene Klausur erstellen. Am Verfahren hat sich nix geändert.

    Nochmal: Die Wahrscheinlichkeit für diesen Fall ist enorm gestiegen. Aber anscheinend wird das nicht als Problem gesehen. Für mich wäre es ein absoluter Albtraum.

  • Das war aber schon immer so.

    Haupttermin --> Zentral

    Nachschreibetermin --> Zentral


    Wenn dann jemand auch beim Nachschreibetermin krank ist = Kolleg:in muss eine eigene Klausur erstellen. Am Verfahren hat sich nix geändert.

    Aufgrund der Sonderregelung steigt vielleicht die Wahrscheinlichkeit, dass beim NT auch jemand krank ist

    Da das Ministerium immer mit diesen Schnellschüssen um die Ecke kommt, bin ich inzw. der Meinung, daß man es so handhaben sollte wie an den Universitäten.


    Haupttermin --> Zentral

    1. Nachschreibtermin --> Zentral


    Ist ein Schüler an beiden Terminen verhindert, gibt es keinen weiteren individuellen Nachschreibtermin. Stattdessen wird der Schüler um ein Jahr zurückgestellt und kann dann am Haupttermin im Folgejahr teilnehmen.

  • leider gilt - zumindest in der BezReg Ddorf - genau das Gegenteil: verpasste Abiturprüfungen sind zeitnah zu realisieren. und wenn der Schüler wegen Erkrankung erst im Oktober wieder fit ist, dann schreibt er im November.

    ich habe gehört, in England gibt es garkeine Nachschreibtermine fürs Abitur. Wenn Du im Krankenhaus mit nem Gebrochenen Bein bist, dann kommt jemand zu Dir und beaufsichtigt Dein Schreiben.

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