Geplanter Unterrichtsausfall- wie würdest du entscheiden...?

  • Es wird immer besser. Ihr redet mit Eltern anderer Kinder über die möglichen Gründe der Notenverschlechterung dieser Kinder? Die Vorgabe, die das erlaubt, will ich sehen.

    Vielleicht solltest Du erstmal das Niedersächsische Schulgesetz lesen. Wie klommst Du darauf, dass das nicht legal ist? Wenn Du es gelesen hast, kannst Du dich aufregen. Die Elternvertreter haben in den Konferenzen ähnliche Rechte wie die Lehrkräfte. Sie werden natürlich belehrt, dass sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Dann gibt es noch ein Mitwirkungsverbot, wenn eigene Kinder betroffen sind. Teilweise haben Sie auch kein Stimmrecht. Aber ansonsten nehmen sie ganz normal an den Konferenzen teil.

    Die Idee ist, dass die Elternvertreter die Sicht der Eltern mit einbringen und dadurch die Diskussion bereichern. Das klappt natürlich nicht immer aber es kann bereichernd sein. Aber das setzt natürlich voraus, dass die Eltern als Partner verstanden werden. Wenn nun über in Kind gesprochen wird, ist es deswegen sinnvoll, dass die Eltern die Diskussion mitverfolgen und ggf. eigene Aspekte beitragen.

  • Die Vorgabe, die das erlaubt, will ich sehen.

    Im Niedersächsischen Schulgesetz ist die Teilnahme von Elternvertreter:innen in Teilkonferenzen, zu denen auch KK und ZK gehören, vorgesehen.


    Ganz unten steht

    1In den Teilkonferenzen haben bei Entscheidungen über die in Absatz 5 Satz 2 Nr. 2 genannten Angelegenheiten nur diejenigen Mitglieder Stimmrecht, die die Schülerin oder den Schüler planmäßig unterrichtet haben. 2Die übrigen Mitglieder wirken an der Entscheidung beratend mit.


    https://voris.wolterskluwer-on…5f-3c7e-9bc7-c21c06b0e855


    Wenn die Elternvertreter:innen in der ZK nicht anwesend sein sollten, hätte man sie über den Nachsatz ausschließen können, hat man aber nicht, stattdessen wird ausdrücklich benannt, dass sie beratend teilnehmen. Damit haben sie also die Möglichkeit, sich zu äußern.


    Sie sind in der ZK von der Mitbestimmung ausgeschlossen, nicht aber von der Mitwirkung, auf der Seite des Ministeriums heißt es dazu:


    Die Mitwirkung der Elternvertretungen begründet allerdings kein Recht auf Mitbestimmung, sondern beschränkt sich auf die Wahrnehmung von Erörterungs-, Anhörungs- und Informationsrechten.

    siehe https://bildungsportal-nieders…nd-erziehungsberechtigten

  • ...2Bei Entscheidungen über

    1. 1.

      Grundsätze der Leistungsbewertung und Beurteilung,

    2. 2.

      Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse, Übergänge, Überweisungen, Zurücktreten und Überspringen,

    3. 3.

      allgemeine Regelungen für das Verhalten in der Schule (Schulordnung) und

    4. 4.

      Ordnungsmaßnahmen (§ 61)


    Das bedeutet, Palim , Elternvertretungen dürfen sich in NDS nicht nur über Grundsätze von Leistungsbewertung und allgemeine Regelungen äußern, sondern auch zur Versetzung eines konkreten Schülers und den Ordnungsmaßnahmen einer konkreten Schülerin?

  • Das bedeutet, Palim , Elternvertretungen dürfen sich in NDS nicht nur über Grundsätze von Leistungsbewertung und allgemeine Regelungen äußern, sondern auch zur Versetzung eines konkreten Schülers und den Ordnungsmaßnahmen einer konkreten Schülerin?

    Ja, ist in Brandenburg auch so und wie gesagt, das kann ganz hilfreich sein.

    Stimmberechtigt sind sie in Brandenburg aber nicht.


    Bei der Gutachtenkonferenz z.B. muss man bei den eigenen Kindern den Raum verlassen, damit man nicht früher als die anderen die Empfehlung kennt.

  • Na dann bin ich als Elter aber froh, dass ich in NRW wohne. Mir würde das ziemlich gegen den Strich gehen, wenn irgendwelche Eltern ansonsten geheime Informationen zu meinem Kind erhalten und auch noch darüber diskutieren dürfen.


    Bleibe irritiert zurück:rotwerd:

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Eltern- und Schülervertreter sind in NDS in Klassenkonferenzen (z.B. Zeugniskonferenzen) teilweise stimmberechtigt. Zum Beispiel bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen. Und beraten während der Konferenz mit.

    So ein NTA sollte natürlich vorab durch die unterrichtenden Lehrkräfte vorbereitet sein. Er wird weder vorab noch anschließend den Vertretern ausgehändigt. Sie sehen ihn nur während der Konferenz. SuS oder Eltern haben vielleicht tatsächlich einen Einblick, wie ein Mitschüler bisher mit dem NTA zurechtgekommen ist, ob er identisch fortgeführt werden kann. Alles, was sie abstimmen, muss trotzdem auf der Grundlage von Erlassen, Gesetzen etc. erfolgen. (Wir hatten da mal Elternvertreter aus so hässlichen Ecken, die in der Beratung versucht haben, Rechte unserer SuS einzuschränken. Da gab's dann eine klare Ansage, anschließendes Gespräch mit der Schulleitung etc.)

    • Offizieller Beitrag

    Zeugniskonferenzen mit Eltern? Ohje wer hat sich denn den Unsinn ausgedacht?

    Nichts Neues. Gibt es schon seit dreißig Jahren. Was natürlich nicht heißt, dass es sinnvoll sein muss ;)

  • Ja, natürlich können sie das. Warum auch nicht. Ist in Brandenburg bei den Gutachtenkonferenzen auch so und das ist sehr gut so, genau aus den oben genannten Gründen.


    In NRW ist das explizit nicht erlaubt. Der Pflegschaftsvorsitzende ist grundsätzlich bei einer Klassenkonferenz in beratender Stimme dabei - außer es geht um die Leistungsbewertung einzelner Schüler - und das ist bei einer Zeugniskonferenz ja der Fall.

  • Die Zahl von Kollegen, die innerhalb eines Jahres länger als sechs in Summe erkrankt sind (sogenannte BEM Fälle) ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Schuld ist eine zunehmende Aufgabenverdichtung, welche durch mannigfaltige Faktoren verursacht wurde

    Hast du dafür Belege, dass das die Ursache dafür ist? Oder wird die Lehrerschaft ggf einfach älter - oder arbeitet länger, wo statistisch gesehen die Zahl der Krankheitstage sowieso steigt?

  • Hast du dafür Belege, dass das die Ursache dafür ist? Oder wird die Lehrerschaft ggf einfach älter - oder arbeitet länger, wo statistisch gesehen die Zahl der Krankheitstage sowieso steigt?

    Gestern kam im Radio eine Meldung, dass der Krankenstand allgemein auf einem neuen Rekordniveau ist (in Nds). Vielleicht liegt es an einer Überalterung der Gesellschaft, vielleicht sind es Folgen von Corona ...


    Hier ist die Meldung:

    https://www.ndr.de/nachrichten…20212%20Krankschreibungen.

  • Eltern in Konferenzen, in denen es um das Sozialverhalten und die Leistungen geht? Oh. Mein. Gott.

    Da hat NRW ja wirklich mal was sinnvolles im Schulgesetz.


    Padlet wird verboten, weil da die IP des Schul-PCs gespeichert wird, aber Frau Suhrbier sieht die Noten meines Kindes.


    Ne, Leute, das ist für mich ein No-Go, auch wenn das die Kollegen aus den anderen BL ok finden.

  • Eltern in Konferenzen, in denen es um das Sozialverhalten und die Leistungen geht? Oh. Mein. Gott.

    Da hat NRW ja wirklich mal was sinnvolles im Schulgesetz.

    Ich glaube das ist sehr subjektiv. Aber wir haben Lehrkräfte, pädagogisches Personal und externe Experten, die auch dabei sein. Warum sollten gewählte Elternvertreter weniger vertrauenswürdig sein?

  • In knapp 20 Jahren Konferenzen habe ich es ein einziges mal erlebt, dass eine Elternvertreterin auf einer ZK aus meiner Sicht dummes Zeug geredet hat, ich bleibe dabei, dass die Quote von KuK, die mir in gleicher Weise negativ aufgefallen sind, vermutlich höher ist. Die Elternvertreter halten sich sonst sehr zurück.


    Man kann auf jeden Fall mal feststellen, dass die KuK, die Erfahrungen mit Elternvertretern in Zeugniskonferenzen haben darin durch die Bank kein Problem sehen, während das für diejenigen, die es noch nie erlebt haben, offensichtlich eine Horrorvorstellung ist.


    Ich habe überhaupt kein Problem mit Transparenz, und darum geht es dabei.

  • ...

    Ich habe überhaupt kein Problem mit Transparenz, und darum geht es dabei.

    Nee, du kannst doch lesen, dass an Grundschulen in Niedersachsen und Brandenburg Eltern aus dem Nähkästchen plaudern, dass die Oma gestorben sei und die Mutter so krank... Und die beiwohnenden Grundschullehrer finden das total erhellend, weil die Muttis ja einen viel besseren Einblick haben. Ich find's einfach nur absolut daneben.

  • Ich glaube das ist sehr subjektiv. Aber wir haben Lehrkräfte, pädagogisches Personal und externe Experten, die auch dabei sein. Warum sollten gewählte Elternvertreter weniger vertrauenswürdig sein?

    Bei Zeugniskonferenzen? Warum sollte da jemand anders als Lehrkräfte anwesend sein? Ich verstehe den Quatsch wirklich überhaupt nicht.

  • Ich habe überhaupt kein Problem mit Transparenz, und darum geht es dabei

    Transparenz ja, dafür kann man sich immer zusammensetzen. Aber nicht zu einer Zeugniskonferenz.


    Jaja alles super, die halten sich zurück und sehen alle Noten und hören alles was über die SuS beraten wird. Man könnte ja auch bei Beurteilungen von Lehrkräften ein paar unbeteiligte KuK dazu setzen, wegen Transparenz 🤡

  • Ich glaube das ist sehr subjektiv. Aber wir haben Lehrkräfte, pädagogisches Personal und externe Experten, die auch dabei sein. Warum sollten gewählte Elternvertreter weniger vertrauenswürdig sein?

    Ja, weiß auch nicht. Vielleicht weil es in erster Linie nicht um Vertrauen sondern um Expertise und Unabhängigkeit geht? Aber warum überrascht mich nicht, dass gerade du denkst, alle Menschen seien die größeren Experten für deinen Job als du selbst?

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