Ausgleich für TZ-Kräfte, die mit auf Klassenfahrt fahren?

  • Hallo ihr Lieben!

    Wie wird das bei euch gehandhabt, wenn TZ-Kräfte (Beamte) eine Klassenfahrt begleiten. Es fällt dann ja Mehrarbeit an, die ausgeglichen werden kann / soll.

    Da muss es doch irgendwelche verbindlichen Regelungen geben, wieviel Entlastung es gibt und bis wann sie "eingelöst" werden muss. Es geht um NRW.

    Ich habe leider nichts belastbares gefunden und die Aussage meiner Chefin ist, dass die Entlastung noch in diesem Schuljahr zu nehmen ist (Klassenfahrt findet Ende Juni statt, Anfang Juli gibt es Ferien...). Das ist dann aber organisatorisch eigentlich nicht möglich - oder soll ich nicht zu den Beurteilungskonferenzen???

    Danke für Eure Unterstützung!

    VG

    Peselino

  • dass die Entlastung noch in diesem Schuljahr zu nehmen ist (Klassenfahrt findet Ende Juni statt, Anfang Juli gibt es Ferien...). Das ist dann aber organisatorisch eigentlich nicht möglich - oder soll ich nicht zu den Beurteilungskonferenzen???

    Könnte man nicht vor der Klassenfahrt entlasten in anderen Bereichen?

    Ansonsten stimme ich zu, was den Hinweis auf ein TZ-Konzept angeht. Was steht dazu in eurem?

  • Die Hamburger Regelung finde ich ok, aber die gilt leider nicht in NRW.

    Im Teilzeitpapier steht nur, dass es individuelle Lösungen geben soll, aber nicht von dem Zeitpunkt. Das ist sicher eine Lücke.

    Nur jedes 2. Jahr zu fahren, ist sicher eine Möglichkeit - bei uns fahren die Klassen in 6 und 7. Und die Besetzung der Klassenleitung bleibt meistens gleich...

  • Da muss es doch irgendwelche verbindlichen Regelungen geben, wieviel Entlastung es gibt und bis wann sie "eingelöst" werden muss. Es geht um NRW.

    Dafür gibt es keine Entlastung wie z.B. unterrichtsfrei, sondern du fährst dann beispielsweise nur jede zweite Fahrt.

    Dass deine SL dir irgendwo "frei" gibt, ist schon ein absolutes Entgegenkommen

  • Dafür gibt es keine Entlastung wie z.B. unterrichtsfrei, sondern du fährst dann beispielsweise nur jede zweite Fahrt.

    Dass deine SL dir irgendwo "frei" gibt, ist schon ein absolutes Entgegenkommen

    Nein, das ist selbstverständlich. Bitte nicht so einen Unsinn verbreiten.

  • Weil Bolzbold scheinbar ausnahmsweise mal keine Lust hat, direkt aus der ADO zu zitieren, darf ich mal ran :).

    Zitat

    §17 Teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer

    (1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen.

    (2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer erstreckt sich auf die Klassenleitung und in der Regel auch auf die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen und Schulfahrten bezieht sich die Reduzierung in der Regel auf die Anzahl der Veranstaltungen.

    Kommentar dazu (hilft dir eher nicht, aber ist vll für Mitlesende interessant):

    Zitat

    2.5 Schulwanderungen und Schulfahrten. Die Teilnahme an Schulwanderungen und Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer. Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn der Grund der Teilzeitbeschäftigung der Teilnahme an einer Klassenfahrt entgegensteht, also etwa bei der Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen. Im Einzelfall hat die Teilzeitkraft nachzuweisen, dass ihr die Teilnahme an der Klassenfahrt unmöglich ist.

    Bereits bei der Genehmigung der Dienstreise hat die Schulleitung oder der Schulleiter darauf zu achten, dass Teilzeitkräfte im Verhältnis zur Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden nur in entsprechend gekürzter Zahl an mehrtägigen Veranstaltungen teilnehmen. Soweit dies im Einzelfall nicht möglich ist, hat für einen innerschulischen Ausgleich insbesondere bei außerunterrichtlichen Aufgaben zu sorgen. [..]

    Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung für die Teilnahme an Klassenfahrten besteht nach der Rechtsprechung [..] nicht.

    Bestätigt also alles bisher für NRW Gesagte!

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

    • Offizieller Beitrag

    Weil Bolzbold scheinbar ausnahmsweise mal keine Lust hat, direkt aus der ADO zu zitieren, darf ich mal ran :).

    Kommentar dazu (hilft dir eher nicht, aber ist vll für Mitlesende interessant):

    Bestätigt also alles bisher für NRW Gesagte!

    Er ist auf Studienfahrt und sein Handy war ihm für Details zu fummelig. Und es gibt ja auch andere Wissende. 😀

  • Bestätigt also alles bisher für NRW Gesagte!

    "in der Regel" ist eine nicht abschließende Aufzählung. Dass es dann immer so gemacht wird ist zwar konform, ist nur die Frage ob die Stunden bzw. Anteile richtig erfasst und gegengerechnet werden. Da ist natürlich die SL in der Pflicht. Ein Ausgleich an anderer Stelle ist hier aber natürlich auch zulässig. Ein Freistellung ist kein besonders Entgegenkommen der SL, sondern eben auch ein Weg des Ausgleichs.

  • Peselino

    Wenn ihr als Klassenlehrer üblicherweise in Klasse 6 und 7 auf Klassenfahrt geht, würde sich bei euch ein Ausgleich dadurch, dass du nur in einem der beiden Jahre fährst (und im zweiten Jahr auch bei der Vorbereitung komplett außen vor bleibst), anbieten.

    Wenn du nicht damit zufrieden bist, seltener als Vollzeitkräfte auf Klassenfahrt zu fahren, was schwebt dir dann vor? Hast du selbst schon etwas vorgeschlagen? Mir ist nicht bekannt, dass dafür zu anderen Zeiten Unterricht ausfallen kann. Die Klassenfahrt ist ja in NRW keine Mehrarbeit, die du wie zusätzliche Unterrichtsstunden extra abrechnen kannst. Es ist laut eurer APO eine teilbare Dienstpflicht, die ihr zusätzlich zum Unterricht leisten müsst.

  • In NRW werden verbeamtete TZ-Kräfte nicht ausbezahlt. Bei Angestellten sieht das anders aus.

    Ein Ausgleich bei solchen Dienstpflichten kann natürlich auch anderweitig erfolgen als durch die Anzahl der Klassenfahrten, bei denen man mitfährt, beispielsweise durch die Entlastung von Konferenzen. Wenn im Teilzeitpapier der Schule nichts Konkretes steht oder eine Reduktion der Klassenfahrten aufgrund des Schulkonzepts nicht praktikabel erscheint, sollte man dann spätestens das Gespräch mit der SL suchen.

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