Schüler müssen gleichzeitig dringend auf Toilette während Leistungsüberprüfung.

  • Wenn einer wirklich DRINGEND muss, sieht man es ihm an und man kann natürlich so gnädig sein. Die sieben Kinder aus dem Eingangspost werden dabei vermutlich noch gefeixt haben. Mir selbst wurde auch schon eine Menschenrechtsverletzung vorgeworfen, die in eine längere Diskussion mündete, weil ich Zehntklässler(!) nicht einfach so zur Toilette gelassen habe, Menschenwürde, Artikel 1 GG usw. Daraufhin habe ich mal etwas recherchiert und bin auf Nein, du gehst jetzt nicht aufs Klo - Was Lehrer dürfen von Thomas Böhm gestoßen:

    Zitat

    Leidet ein Schüler beispielsweise nachweislich an einer Blasenentzündung, darf es bis zum Ende der Erkrankung die Toilette auch während des Unterrichts aufsuchen. Den Nachweis erbringt er durch die Vorlage eines ärztlichen Attests. Gesunden Grundschülern und erst recht Berufsschülern sollte es indes ohne Weiteres möglich sein, für 45 oder 90 Minuten auf den Gang zur Toilette zu verzichten.

    Plötzlich musste kein einziges Kind mehr in meinen Stunden zur Toilette. Man muss es nur durchziehen.

  • ...

    Auf der anderen Seite: Was folgt, wenn einem Schüler, den man zunächst unter den "Toilettenbewerbern" zurückgehalten hat, doch alles in die Hose geht? Zumindest ist der Tatbestand der Körperverletzung gegeben...

    Die Wahrscheinlichkeit, dass 7 Schüler*innen am BK nach 25 min Unterricht so dringend müssen, dass sie nach 3 min in die Hose machen, halte ich für so unwahrscheinlich, dass es zu vernachlässigen ist.

  • Die Aussage einer Lehrkraft "du darfst jetzt nicht auf Toilette gehen" hält eine Erwachsenen sicher nicht davon ab, doch zu gehen, wenn er trotzdem unbedingt muss, nur mit den Konsequenzen (der daraus resultierenden Bewertung der Arbeit) muss man halt anschließend leben.
    Da mit irgendwelchen Menschenrechtsverletzungen oder Körperverletzungen zu kommen ist eine geradezu lächerliche Argumentation, die sonst von einigen wenigen Krawall-Eltern und -Schülern kommt. Im vorliegenden Sachverhalt ist diese Diskussion vollends abwegig.

  • Die Aussage einer Lehrkraft "du darfst jetzt nicht auf Toilette gehen" hält eine Erwachsenen sicher nicht davon ab, doch zu gehen, wenn er trotzdem unbedingt muss, nur mit den Konsequenzen (der daraus resultierenden Bewertung der Arbeit) muss man halt anschließend leben.
    Da mit irgendwelchen Menschenrechtsverletzungen oder Körperverletzungen zu kommen ist eine geradezu lächerliche Argumentation, die sonst von einigen wenigen Krawall-Eltern und -Schülern kommt. Im vorliegenden Sachverhalt ist diese Diskussion vollends abwegig.

    Ich hatte mal diesen Vorwurf von einem Vater erhalten, weil ich 5 Minuten vor Ende der Stunde gesagt habe, "nur im Notfall, sonst nein".

    Ich habe gegoogelt und dieses Urteil gefunden, dass man nach Abwägung aller Rechte, tatsächlich Schülern verbieten kann, während der Stunde zu gehen. Man darf aber nicht den ganzen Vormittag dies untersagen und auch nicht bei Blasenschwäche mit Attest.

    Ich erinnere vor jeder Arbeit daran und auch heute war das Zimmer dann erst einmal leer. Ich weiß von Busunternehmen, dass sie bei Reisen deshalb alle 2 Stunden Pause machen. So lange wird erwartet, dass man aushalten kann.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • ... da wäre wohl eher die volle Blase das Argument gewesen. Könnte man endlos drüber diskutieren, bis man selbst mal raus muss.

    Verstehe ich nicht. Es verbietet doch niemand den Toilettengang. Es geht aber hier um eine 45-minütige Klausur und die Dringlichkeit, die sich nach 25 min bei mehreren Personen gleichzeitig einstellt. Da kann nur Durchfall so dringend sein und das hätten die Betroffenen dann wohl mitgeteilt und nicht von Menschenwürde schwadroniert.

  • Ich weiß schon, um was es hier geht... Aber wenn ich mir das Bild von 7 zappelnden halbwegs erwachsenen Schülern vorstelle, kann ich diese Diskussion - in dieser Ausführlichkeit - nicht ganz ernst nehmen. Sorry, wenn du meine Beiträge ernstgenommen hast.

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