Schüler müssen gleichzeitig dringend auf Toilette während Leistungsüberprüfung.

  • Melden sich 7 Menschen zugleich ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Scherz im Gange und sie wollen die Lehrkraft testen.

    Und wie ist dein Lösungsvorschlag?

    Dass das nicht ernstzunehmen sei, war von Anfang an klar. Die Frage aber, nach dem Umgang damit.

    Am Platz festhalten geht schon einmal nicht. Also verbieten geht zwar grundsätzlich, aber nur in gewissem Rahmen.

  • Und wie ist dein Lösungsvorschlag?

    Dass das nicht ernstzunehmen sei, war von Anfang an klar. Die Frage aber, nach dem Umgang damit.

    Am Platz festhalten geht schon einmal nicht. Also verbieten geht zwar grundsätzlich, aber nur in gewissem Rahmen.

    Und wenn sie einfach gehen, macht man einfach gar nichts.
    Milli85 kannst du dir vielleicht auch vorstellen, dass man von so einer Situation überrascht wird und erstmal ungünstig reagiert? Du hast doch selbst ein Problem mit einer Schülerin wegen einer Klassenarbeit gehabt. Da hat auch keiner gesagt, sowas muss man doch wissen. Ein bisschen mehr Empathie auch hier im Forum und vielleicht auch in deinem realen Leben wäre evtl. angebracht. Vielleicht lösen sich dann einige deiner Probleme von selbst.

  • Davon mal ganz abgesehen: Jeder Toilettenbesuch während einer Prüfung kostet den Geprüften (m/w/d) wertvolle Zeit, denn Prüfungen sind zeitlich (zumindest in meinen Fächern und Schulformen) immer knapp kalkuliert. Bei einer 45-Minuten-Prüfung sind mit einem Toilettenbesuch schnell mal 10% der Bearbeitungszeit weg und auch bei einer 90-Minuten-Prüfung machen 5 Minuten immer noch viel aus.

    Auch wenn die Fragen nach dem rechtlichen Rahmen, aufgeworfen im Vorgängerbeitrag, völlig berechtigt ist, würde ich mich als Geprüfter (!) selbst fragen, ob ich nicht irgendwie den Toilettenbesuch außerhalb der Prüfungszeit organisiert bekomme, um diese möglichst optimal zur Bearbeitung der Aufgaben nutzen zu können.

  • Kannst du die konkrete Vorgehensweise hier kurz darstellen, oder verlinken?

    Danke

    Es gab vor kurzem ein OVG Urteil.

    Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 881/25

    Im Zuge dessen hat die BR empfohlen, dass der Prüfling bei Toilettengängen die Klausur bei der Aufsicht abgibt und die Zeit des Toilettengangs an der zuletzt bearbeiteten Stelle notiert wird. Nach Rückkehr holt der Prüfling die Klausur bei der Aufsicht wieder ab. Sollte es im Anschluss Diskrepanzen zwischen der bisherigen Bearbeitung und dem Teil nach dem Toilettengang geben, lässt sich obengenanntes Urteil anwenden über den Beweis des ersten Anscheins.

    Es obliegt dann dem Prüfling darzulegen, wie es zu den Diskrepanzen gekommen ist bzw. zu zeigen, dass er selbst zu den entsprechenden Gedankengängen in der Lage war.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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