• Dem stimme ich durchweg zu. Das Problem ist aber, dass der ganze Vorlauf mit den schriftlichen Rügen ewig lange dauert. Allein bis die Post vom Klassenlehrer durch die Verwaltung durch ist und bei den Eltern ankommt vergehen 1-2 Wochen. Anschließend mußt du noch dem Schüler 2 Wochen Zeit geben sich zu bessern. ... Also dauert ein Durchlauf mindestens einen Monat, eher 1,5 bis 2 Monate... dann kommen noch die Ferien dazwischen. ...

    Wenn man nicht spätestens im Oktober mit dem ganzen Bums anfängt, schafft man es nicht das ganze Verfahren bis zum Ende des Schuljahres abzuarbeiten.

    Das kann ich bei uns nicht so bestätigen.

    Briefe dauern max 2 Tage bis sie in der Post sind. Ich kann bei vielen Dingen aber auch die Eltern direkt über unseren Messenger anschreiben, dann ist die Nachricht direkt da.

    Zusätzlich kann ich über das elektronische Klassenbuch den Eltern ein Kommentar zur Stunde hinterlegen (macht gut mit, macht nicht mit, hat keine Hausaufgaben....).

    Und das Lesen bei uns viele der Eltern und gleichzeitig ist es eine Art der Dokumentation.

  • Briefe dauern max 2 Tage bis sie in der Post sind. Ich kann bei vielen Dingen aber auch die Eltern direkt über unseren Messenger anschreiben, dann ist die Nachricht direkt da.

    Zusätzlich kann ich über das elektronische Klassenbuch den Eltern ein Kommentar zur Stunde hinterlegen (macht gut mit, macht nicht mit, hat keine Hausaufgaben....).

    Und das Lesen bei uns viele der Eltern und gleichzeitig ist es eine Art der Dokumentation.

    Problematische Schüler haben fast immer problematische Eltern. Wenn ich versuche Eltern aus meiner Klasse telefonisch zu erreichen, gehen sie in 2/3 der Fälle nicht ans Telefon bzw. geben schon im Vorfeld ganz bewusst falsche Nummern an, eben damit sie für die Lehrer nicht erreichbar sind. Ein Workaround ist häufig das Kind zu bitten die Eltern mit ihrem Handy anzurufen. Die dummen Kinder machen das und dann bekommt man die Eltern an die Strippe. Häufig kann man dann aber auch nur mit dem Onkel/Tante/ältere Schwester, usw. reden, weil die Eltern kein Deutsch verstehen (wollen). Mit denen darf man aber eigentlich nichts besprechen. Dann muss für ein Elterngespräch erst ein Übersetzer vom Schulträger gestellt werden, der spezifische kurdische Dialekt ist dann aber nicht kurzfristig verfügbar, bzw. es stellt sich im Termin heraus, dass man sich doch nicht versteht.

    Einige Kinder haben für den Fall, dass man die Eltern über sie erreichen möchte auch dieselbe falsche Nummer eingespeichert, die die Eltern uns gegeben haben, und tun dann ganz überrascht, dass sie ihre Eltern leider nicht erreichen können. Briefe kommen übrigens auch häufig zurück, weil Scheinadressen bei der Anmeldung angegeben wurden.

    Also unterm Strich: Wenn die Eltern konstruktiv mitarbeiten, bekommt man jedes problematische Kind auf die rechte Bahn. Wenn nicht, ist Hopfen und Malz verloren und man kann sich die Arbeit sparen und direkt aufgeben. Das Kind wird dann später in die Sozialhilfe oder Kriminalität entlassen, entweder zum Schulabschluss oder irgendwann in der 7./8 Klasse, wenn es einfach nicht mehr in der Schule auftaucht und nur noch auf dem Papier Schüler der Schule ist. Ist schlimm, ist aber leider so.

  • Selbst Ordnungsmaßnahmen helfen oft nicht und sind mit riesigem Aufwand verbunden.

    Was sollen denn überforderte Eltern mit einem beratungsresistenten Pubertier machen?

    Und wenn die Kinder erstmal begriffenen haben, dass Ordnungsmaßnahmen kein Problem oder sogar cool sind, ist alles verloren.


    Wir am BK haben es da sehr einfach. Spielst du nicht mit, musst du gehen.

  • Je kleiner die Kinder, desto lieber gehen sie in die Schule. Man müsste Grundschulen viel besser ausstatten, damit hier die richtige Weichen für eine erfolgreiche Schullaufbahn gestellt werden können. Wenn die Kinder in der GS schon durchs Raster fallen, ist später nicht mehr viel zu machen.

  • Und das Jugendamt hat in solchen Fällen keine Handhabe?

    Doch, theoretisch schon. Aber wenn das Kind nicht unmittelbar in Gefahr zu sein scheint physisch Schaden zu nehmen, tun die nichts, denn die haben genug Fälle, wo das der Fall ist. Damit sich das Jugendamt kümmert, muss es halb tot auf der Straße gefunden werden oder jemand anderen ernsthaft physisch verletzt haben. Da reicht es nicht, wenn es in der Schule (auch wiederholt) auffällig wird, oder auch gewalttätig unter der Grenze, wo man es noch irgendwie mit viel gutem Willen bagatellisieren kann. Es ist eine Ressourcenfrage. Die Probleme der Kinder werden von allen Seiten so lange ignoriert, bis es zu spät ist.

  • Mit der aktuellen Gesetzgebung macht es sicher Sinn, dass sich das Jugendamt dahingehend abgrenzt bzw. sich nur um Fälle kümmert, bei denen die Kinder, wie von dir beschrieben, bereits halb tot sind.

    Es bleibt aus meiner Sicht Kindeswohlgefährdung, bei der der Staat bewusst wegschaut. Da kann ich nicht einmal einer einzelnen Person die Schuld geben, du hast ja erklärt, wie lang die Schule oft noch dran bleibt, obwohl es praktisch aussichtslos ist - es ist am Ende wohl auch Systemversagen.

  • Problematische Schüler haben fast immer problematische Eltern. Wenn ich versuche Eltern aus meiner Klasse telefonisch zu erreichen, gehen sie in 2/3 der Fälle nicht ans Telefon bzw. geben schon im Vorfeld ganz bewusst falsche Nummern an, eben damit sie für die Lehrer nicht erreichbar sind. Ein Workaround ist häufig das Kind zu bitten die Eltern mit ihrem Handy anzurufen. Die dummen Kinder machen das und dann bekommt man die Eltern an die Strippe. Häufig kann man dann aber auch nur mit dem Onkel/Tante/ältere Schwester, usw. reden, weil die Eltern kein Deutsch verstehen (wollen). Mit denen darf man aber eigentlich nichts besprechen. Dann muss für ein Elterngespräch erst ein Übersetzer vom Schulträger gestellt werden, der spezifische kurdische Dialekt ist dann aber nicht kurzfristig verfügbar, bzw. es stellt sich im Termin heraus, dass man sich doch nicht versteht.

    Einige Kinder haben für den Fall, dass man die Eltern über sie erreichen möchte auch dieselbe falsche Nummer eingespeichert, die die Eltern uns gegeben haben, und tun dann ganz überrascht, dass sie ihre Eltern leider nicht erreichen können. Briefe kommen übrigens auch häufig zurück, weil Scheinadressen bei der Anmeldung angegeben wurden.

    Also unterm Strich: Wenn die Eltern konstruktiv mitarbeiten, bekommt man jedes problematische Kind auf die rechte Bahn. Wenn nicht, ist Hopfen und Malz verloren und man kann sich die Arbeit sparen und direkt aufgeben. Das Kind wird dann später in die Sozialhilfe oder Kriminalität entlassen, entweder zum Schulabschluss oder irgendwann in der 7./8 Klasse, wenn es einfach nicht mehr in der Schule auftaucht und nur noch auf dem Papier Schüler der Schule ist. Ist schlimm, ist aber leider so.

    Sorry, aber dass 2/3 deiner Klasse Scheinadressen, bewusst falsche Telefonnummern etc. angeben halte ich für sehr herbeikonstruiert.

  • Sorry, aber dass 2/3 deiner Klasse Scheinadressen, bewusst falsche Telefonnummern etc. angeben halte ich für sehr herbeikonstruiert.

    Das kommt auch bei uns vor und "der Trick" wird weiter gegeben.

    Es steht nicht da, 2/3 haben falsche Adressen, sondern gehen nicht ans Telefon (Aufzählung).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Sorry, aber dass 2/3 deiner Klasse Scheinadressen, bewusst falsche Telefonnummern etc. angeben halte ich für sehr herbeikonstruiert.

    Die 2/3 beziehen sich auf den Anteil der erfolglosen Elternanrufe bei problematischen Schülern, falsche Telefonnummern sind ein häufiger Grund dafür, nicht rangehen, wegdrücken andere. Scheinadressen kommen auch vor, seltener, aber von Einzelfällen zu reden wäre untertrieben. Ich glaube die soziale Spaltung in Deutschland ist mittlerweils so weit fortgeschritten, dass sich viele Kollegen aus Gegenden "wo die Welt noch in Ordnung ist" gar nicht vorstellen können was in Brennpunkten für Verhältnisse herrschen. Ein System, welches unter den Teppich kehren systematisch belohnt, tut da sicher das übrige.

  • Wir am BK haben es da sehr einfach. Spielst du nicht mit, musst du gehen.

    Ist das in NRW wirklich so einfach? Hier in NDS nicht. Noch schulpflichtige SuS - die nach 9 oder 10 Schuljahren an einer allgemeinbildenden Schule zu uns kommen - können wir als BBS nicht ausschulen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Hier in NRW gibt es auch eine Berufsschulpflicht:

    • Endet für unter 21 Jährige mit Abschluss der Ausbildung
    • Endet ohne Ausbildung im Schuljahr, wo man das 18. Lebensjahr vollendet.
    • Endet mit erfolgreichem Abschluss eines Vollzeitbildungsgang der S2. Kann auch das Berufsgrundschuljahr oder das Berufsorientierungsjahr sein.
  • Briefe dauern max 2 Tage bis sie in der Post sind. Ich kann bei vielen Dingen aber auch die Eltern direkt über unseren Messenger anschreiben, dann ist die Nachricht direkt da.

    Bei uns werden Briefe eingescannt, in Schild in der Schülerakte hinterlegt, anschließend gesammelt und gehen dann im Paket zur Kreisverwaltung, um dort durch die Frankiermaschine geschickt zu werden. Erst dann werden sie verschickt. Das Sekretariat hat selber gar keine Briefmarken. Über Messenger etc. wird eher nicht kommuniziert, weil man jedes Gespräch im Nachgang, sollte die Problem anhalten bzw. schwerwiegender werden, in Schild NRW dokumentieren muss. Es gibt also zu jedem Telefonat einen Protokollbogen, der dann ins Sekretariat geht, um eingescannt und in der Schülerakte hinterlegt zu werden.

    Ich denke, das enorm hilfreich wäre, wäre eine schulübergreifende elektronische Schülerakte in Schild NRW. Also wenn ein Schüler von der Grund- auf die weiterführende Schule wechselt, wechselt auch seine Schülerakte und wird nicht erneut angelegt, so dass alle Ordnungsmaßnahmen, die in die Grundschule gelaufen sind, in der Sek 1 Schule automatisch bekannt sind. Gleiches gilt für den späteren Schulwechsel nach Klasse 10 zum Berufskolleg.

  • Und jetzt rate mal warum jeder das Berufsorientierungsjahr erfolgreich abschließt... :autsch:

    Auch hier wieder die Frage: Ist das in NRW wirklich so? Und wenn ja: Warum? Das kann ich nicht nachvollziehen. Wenn die SuS diesen Bildungsgang nicht erfolgreich abschließen, sind sie doch eh nicht mehr schulpflichtig und müssen dann halt selber sehen, wie sie klarkommen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich würde mal behaupten, dass das reine Abschließenwollen nicht ausreicht, wenn es am Ende am Können scheitert, sprich wenn die gezeigte Leistung zu gering ist, um nachweisen zu können, dass die angestrebten Lernziele erreicht wurden.

  • Wenn die SuS diesen Bildungsgang nicht erfolgreich abschließen, sind sie doch eh nicht mehr schulpflichtig und müssen dann halt selber sehen, wie sie klarkommen.

    Wenn die Schüler diesen einjährigen Bildungsgang abschließen, haben sie im Alter von 17 ihre Schulpflicht erfüllt, sie haben dann ja einen Abschluß, und sind damit erfolgreich, wir lassen ja niemanden ohne Abschluß zurück, raus aus dem System. Wenn sie den Bildungsgang nicht abschließen, sind sie ein weiteres Jahr schulpflichtig eben bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie 18 geworden sind, und machen selbstverständlich den KuK in diesem zusätzlichen Jahr erheblich Arbeit in Form von Mahnungen, Ordnungsmaßnahmen, ... ohne das ein Lernzuwachs erwartbar ist.

    Wir reden bei den Schülern ja über solche, die die Sek 1 Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen haben. Viele von denen weise eine lange Absentismus-Karriere auf.

  • Wenn die Schüler diesen einjährigen Bildungsgang abschließen, haben sie im Alter von 17 ihre Schulpflicht erfüllt, sie haben dann ja einen Abschluß, und sind damit erfolgreich, wir lassen ja niemanden ohne Abschluß zurück, raus aus dem System. Wenn sie den Bildungsgang nicht abschließen, sind sie ein weiteres Jahr schulpflichtig eben bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie 18 geworden sind,

    Ok, daran liegt's, dass ich deinen Beitrag nicht nachvollziehen konnte. Ich hatte es so verstanden, dass diese SuS - egal, ob sie nun den Bildungsgang erfolgreich abschließen oder nicht - nach diesem Schuljahr nicht mehr schulpflichtig sind. So ist es nämlich hier in Niedersachsen (das Alter der SuS spielt keine Rolle).

    Wenn wir SuS haben, die nach einigen Monaten nicht mehr zur Schule kommen, das Schuljahr also gar nicht zu Ende bringen, wären die zwar im darauffolgenden Schuljahren auch weiterhin schulpflichtig, aber in diesen Fällen finden wir - gemeinsam mit dem Schulamt - i. d. R. andere Lösungen, weil ja eh nicht zu erwarten ist, dass diese jungen Menschen dann plötzlich doch wieder regelmäßig zur Schule kommen. Die können dann z. B. ein Langzeitpraktikum zur Erfüllung der Schulpflicht machen oder die Jugendwerkstatt des Landkreises besuchen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Meine Erfahrung ist, dass die Akten in den Grundschulen diesbezüglich weitgehend leer sind

    Die Akten sind nicht leer, sie müssen gereinigt bereinigt weitergegeben werden.
    Das bedeutet, dass z.B. bei uns, dass nur Stammblatt, Zeugnisse und Beratungsprotokoll weitergegeben dürfen, alles andere nicht.

    Selbst wenn diverse KK / Ordnungsmaßnahmen stattgefunden haben, geht das dann ggf. noch aus dem Sozialverhalten im Zeugnis hervor, das nicht gut ist, die konkreten Maßnahmen aber nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Palim (20. Februar 2026 21:29)

  • Das kommt auch bei uns vor und "der Trick" wird weiter gegeben.

    Es steht nicht da, 2/3 haben falsche Adressen, sondern gehen nicht ans Telefon (Aufzählung).

    Wenn ich Eltern telefonisch nicht erreichen konnte - oder auf Briefe und Einladungen keine Reaktion erfolgt ist, ging der Berg eben zum Propheten. Da habe ich mir die (geringe) Mühe gemacht, an der Haustüre zu klingeln. Das hat in der Regel SEHR gut funktioniert, weil die Nachbarschaft durchaus registriert, wer auf Besuch kommt. Durch verschiedene Schulveranstaltungen war mein Gesicht auch ziemlich allen Eltern, die Kinder an unserer Schule hatten, bekannt.

    In den vielen Jahren, in denen ich Pubertierende unterrichtet habe, gab es nur einen Fall, in dem ich mir beim Gespräch überlegt hatte, welcher "Notausgang" zur Verfügung stünde. Da hatte ich beim Gespräch im Wohnzimmer registriert, wie der bereits zur Mittagszeit stark alkoholisierte Vater leicht aggressive Tendenzen zeigte. Da ich jedoch nicht kleinwüchsig bin, hat er sich dann doch nicht von seinem Sofa erhoben.
    Wenn jemand sich bereits am späten Vormittag in einem derartigen Zustand befindet, ist es verständlich, dass in der Familie niemand telefonisch erreichbar ist. Ebenso verständlich ist, dass der Schüler/ die Schülerin nicht jeden Tag freundlich reagiert. Der Schüler hatte danach jedoch sein verhalten geändert. Er wusste, das ich auch auf freundliche Art sehr konsequent sein kann und es ernst meine.

    Nach dem besonderen Erlebnis mit diesem Vater habe ich jedoch meine "Hausbesuche" zur Absicherung immer im Sekretariat "angemeldet" ;)

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    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

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