Vertretung und Ausfall

  • Allerdings wundert mich, dass ein Gymnasium in Niedersachsen so schlecht versorgt sein soll, dass es zu solchen Problemen kommt, denn grundsätzlich sind Gymnasien in Niedersachsen aktuell ausreichend versorgt. Eigentlich hat Unterricht Vorrang vor AGs und ähnlichem, so dass die Versorgung schon unter 95% fallen muss, bevor Regelunterricht nicht mehr ausgebracht wird. Hier würde ich ansetzen und die Elternvertretung sollte klären, wie die tatsächliche Versorgung ist und ggf. bei der Behörde massiv Druck machen. Wenn die Versorgung tatsächlich so schlecht ist, muss die Schule kurzfristig Abordnungen erhalten, das ist möglich, es gibt Gymnasien in Niedersachsen die über 100% Versorgung haben.

    Die Berechnung der Versorgung erfolgt mittels Milchmächenrechnungen; man kann auch über 100 % liegen und trotzdem massiven Unterrichtsausfall haben - ist bei uns bspw.der Fall (NRW), weil z.B. Kollegen in einer Art und Weise in die ominöse Versorgung einkalkuliert werden, die nicht ihrer Verf0gbarkeit entspricht, weil egal ist, welche Fächer wie abgedeckt sind und es nur um die reine Msnnstärke geht, weil ohnehin auch bei 100% alles ohne Vertretungsreserve o.ä. auf Kante genäht ist, weil...

    "Ich mag Kuchen!" (Johnny Bravo)

    Die Bildungsmisere (eine Anekdote)

    Der Vorwurf: "lächerliche Fremdwortdichte"

    Der Fakt: Ein Kommentar von 80 Wörtern beinhaltete das Wortpaar "quantifizierend exemplifizieren" - 2,5 %, indeed "lächerlic[h]" :zahnluecke:

  • Das hat aber alles nichts mit der beschriebenen Situation eines niedersächsischen Gymnasiums zu tun.
    Hier gibt es kein grundsätzliches Versorgungsproblem, wenn ein Gymnasium in Niedersachsen Pflichtunterricht nach Stundentafel nicht ausbringt, läuft dort etwas schief.

  • Am Ende des Schuljahres? Nein, nein. Also bei uns wird ab der 4. Stunde Mehrarbeit pro Monat alles sofort abgerechnet. Die Stunden dürfen auch nicht mit unterrichtsgedingten Minusstunden (am Schuljahresende bereits entlassene Oberstufenklassen) verrechnet werden. Ich kann nichts dafür, dass die Oberstufen schon wesentlich früher entlassen werden. Das legt die Schulleitung so fest. Also biete ich meine Arbeitskraft an und werde auch entlohnt.

    Soweit ich das weiß ist das auch gesetzliche Regelung.

    Magst Du mir das auf der Basis von § 13 Abs. 4 ADO in Verbindung mit BASS 21-22 Nr. 21 (BASS 2025/2026 - 21-22 Nr. 21 Mehrarbeit und nebenamtlicher Unterricht im Schuldienst) Ziffer 4.5 und insbesondere dem letzten Satz der Ziffer 4 näher erläutern?

    Die von Dir "angebotene Arbeitskraft" wird bei Bedarf durch Erteilen von Vertretungsunterricht in Anspruch genommen und darf auf der Basis der angeführten Verordnungen eigentlich nur dann entlohnt werden, wenn Du über Deinen zu leistenden Pflichtstunden liegst.

    Der folgenlose "Annahmeverzug" durch den Dienstherrn, wenn man das in einem Dienstverhältnis überhaupt so betrachten kann, entsteht dann, wenn die Schulleitung Dich nicht in demselben Umfang für Vertretungsunterricht einsetzt wie durch eine Abiturgruppe nach ihrem letzten Unterrichtstag Unterricht entfällt. Dann trifft der Satz vollauf zu, dass Du Deine Arbeitskraft anbietest und trotz weniger erteilter Unterrichtsstunden identisch entlohnt bzw. besoldet wirst.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Das geht gar nicht an die BR. Die Alternative wäre Aufteilung der Klassen, was bei vier Krankmeldungen ggf. mal eben 100 zu verteilende Schülerinnen ergibt.

    Eine Remonstration geht doch immer an die BR, wenn die Schulleitung die Anweisung aufrechthält, oder bin ich da falsch informiert?

  • Eine Remonstration geht doch immer an die BR, wenn die Schulleitung die Anweisung aufrechthält, oder bin ich da falsch informiert?

    Jein.

    § 36 BeamtStG - Einzelnorm

    Nur wenn die Bedenken aufrecht erhalten werden. Die BR müsste dann formal gesehen die Anweisung für rechtswidrig erklären. Für die Schule würde das ein Ende der Betreuung und die erhebliche Ausweitung an Bereitschaftsstunden bedeuten, um den sicherlich von der BR auch nicht gewollten Unterrichtsausfall zu vermeiden.
    Die KollegInnen wissen in der Regel selbst, dass das wenig sinnvoll ist. Ihnen ist es wichtig, dass ihnen durch die Anweisung kein Nachteil entsteht. Solange sie sich nicht grob fahrlässig verhalten, wird das auch nicht passieren.

    Exkurs:
    Alternativ müsste man die Klassen auch auf andere Lerngruppen aufteilen, das ist dann aber wirklich nur noch Verwahrung, da zum einen Material vorhanden sein müsste und zum anderen dies auch schnell auf bis zu sechs oder mehr Räume verteilt werden müsste. Der Platz muss dann auch in den Räumen vorhanden sein...

    Je nach Schulgröße und Anzahl der Krankmeldungen, die für die Sek I relevant sind, reicht die Zahl der Sek I Klassen gar nicht aus, um 50 bis 100 SchülerInnen mal eben auf die anderen Sek I Klassen zu verteilen. Bei ad-hoc-Krankmeldungen kann man auch nicht die 1. Stunde in den höheren Sek I Klassen abhängen.

    (Böser Spruch zum Schluss: Vermutlich kommt aber gleich jemand hier um die Ecke und erzählt, dass das bei ihnen alles kein Problem ist und wenn wir nicht so unfähig wären, wir auch keine Probleme hätten... :) )

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Der Grat, auf dem die Kolleginnen und Kollegen da wandeln sollen, ist extrem schmal. Ich sehe nach wie vor nicht, warum Lehrkräfte das in Kauf nehmen sollten, nur damit sich die BR mit geschönten Statistiken zu geringem Unterrichtsausfall schmücken kann. An den Verhältnissen kann sich m.E. nur durch politischen Druck seitens der Eltern etwas ändern...nur muss dafür auch sichtbar sein, dass das System erheblich unterversorgt ist.

  • Der Grat, auf dem die Kolleginnen und Kollegen da wandeln sollen, ist extrem schmal. Ich sehe nach wie vor nicht, warum Lehrkräfte das in Kauf nehmen sollten, nur damit sich die BR mit geschönten Statistiken zu geringem Unterrichtsausfall schmücken kann. An den Verhältnissen kann sich m.E. nur durch politischen Druck seitens der Eltern etwas ändern...nur muss dafür auch sichtbar sein, dass das System erheblich unterversorgt ist.

    Ich bin in der Sache bei Dir. Gleichwohl geh es der BR weniger um Statistiken als darum, dass sie trotz der bekannten Missstände die Schulen anweisen müsste, damit anders umzugehen.
    Der Druck der Eltern auf die BR oder gar die Landesregierung verpufft in der Regel wirkungslos. Der Unterrichtsausfall wird erst einmal der Schule selbst bzw. der vermeintlich inkompetenten Schulleitung in die Schuhe geschoben nach dem Motto "wieso findet sich da keine andere Lösung". Der Verweis auf die Realität, die effektive Personalausstattung wird dann als Ausrede empfunden. Wir reden hier ja mehrheitlich von Eltern, die keine Insider sind und somit nur das wahrnehmen, was sie von außen sehen.

    Wenn die Haltung der BR bzw. des MSB die ist, dass mit dem Ende der Abordnungen im Zuge der Vorgriffsstellen die Gymnasien nun voll ausgestattet wären (und damit im Sek I- und Primarbereich eine schmerzhafte Lücke gerissen wird), sehe ich da keine Chance auf irgendeine Entwicklung.

    Das andere ist eben auch, dass Krankmeldungen, Dauererkrankungen und zu viele Teilzeitstellen punktuell (aber dennoch regelmäßig) Löcher reißen, für die man so viel Personal vorhalten müsste, dass jede Schule dann bei effektiv >110% Personalausstattung sein müsste. Das kann man den WählerInnen auch nur bedingt plausibel verkaufen, wo die LehrerInnenschaft ohnehin in der Gunst der WählerInnen nicht sonderlich weit oben steht.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Aktuell würde ich sagen: das beste Vertretungskonzept bringt nichts ohne das Personal. Und entsprechend flicken wir.

    Mit einer dünnen Personaldecke, kommt jedes noch so gutes Vertretungskonzept sehr schnell an die Grenzen. Ich kann ein Lied davon singen. Ab 5% Fehlquote, kann man nur noch Schadensbegrenzung betreiben. Diese Grenzen wird in der Winterzeit sehr schnell überschritten.

  • Mit einer dünnen Personaldecke, kommt jedes noch so gutes Vertretungskonzept sehr schnell an die Grenzen. Ich kann ein Lied davon singen. Ab 5% Fehlquote, kann man nur noch Schadensbegrenzung betreiben. Diese Grenzen wird in der Winterzeit sehr schnell überschritten.

    Nur in der Winterzeit? Ich nehme eine Quote von 10% als üblich wahr. Dabei eingerechnet sind auch Abwesenheiten wegen Fortbildungen oder ähnlichen dienstlichen Veranstaltungen. In krankheitswellen landen wir daher dann gern bei 30%

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