• Als ich diese Anordnung gelesen habe, dachte ich zuerst an einen Scherz. Besonders der Hinweis " eine Mitsingpflicht" besteht nicht, kann eigntlich nur Satire sein.

    Das Lachen bleibt mir ehrlich gesagt im Hals stecken, denn derartige Anordnungen sind mir nur aus totalitären Staaten oder unserer düsteren Vergangenheit bekannt. Meinetwegen kann man Empfehlungen aussprechen, aber doch nicht die Schulen verpflichten zwei Hymnen zu spielen, sogleich mit der Drohung der strafrechtlichen Verfolgung bei Verunglimpfung.

  • Hallo zusammen, mich würde Eure Meinung zu folgender Vorschrift interessieren, die seit neuestem an den staatlichen Schulen in Bayern gilt:

    ...

    Ich halte solchen aufgezwungenen (lokal-) patriotischen Mumpitz für kontraproduktive Ablenkungsmannöver rechtskonservativer Regierungen. Aber was willst du daegen unternehmen?

    Eine Petition an den Landtag kann man starten, wird aber nicht viel bringen, die fanden ihre Idee ja gerade erst geil.

  • Mich würde vor allem der Zusatz bezüglich der Einhaltung des § 90a StGB stören. Wenn Schüler so ein Prozedere albern finden und sich ggf. entsprechend gebarden, ist man auch noch zur Reaktion genötigt - wie überaus nervig.

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