Gerade in den Nachrichten gehört:
Kot aufsammeln als Kollektivstrafe
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Plattenspieler
22. Juli 2026 20:09 Hat den Titel des Themas von „Kot einsammeln als Kollektivstrafe“ zu „Kot aufsammeln als Kollektivstrafe“ geändert. -
Offenbar reicht es nicht, sich bei der Lehrkraft darüber zu beschweren.
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Findest du die Beschwerde unangemessen?
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Ja.
Ich finde das Aufsammeln auch unangemessen, aber das hätte ich der Lehrkraft schon selbst gesteckt.
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Es handelt sich in meinen Augen um eine entwürdigende Strafe. Das ist für mich das Entscheidende.
Eine Lehrkraft sollte wissen, dass es a) keine Kollektivstrafen gibt und b) keine entwürdigenden Maßnahmen geben darf. Wenn sie das nicht weiß, braucht sie offenbar einen deutlichen Hinweis. Für den Fall, dass die Lehrkraft vor, während und nach dem Vorfall entsprechend aufgetreten sein sollte, ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde durchaus angebracht.
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Klassischer Fall von "Studium schützt nicht vor Dummheit."
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Das die Aktion total daneben ist, eben weil es Kot ist, steht außer Frage.
Dennnoch finde ich das Wording interessant. "Warum soll das eine Strafe sein? Das ist die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands. Mit einer Bestrafung hat da noch niemand angefangen." Wenn man es so formuliert, ist der Vorwurf der Kollektivstrafe schon einmal nicht mehr haltbar.

Wer von Euch hat nicht auch schon einmal die Schüler den Klassenraum ausfegen lassen nachdem sich 80% der Klasse gegenseitig mit Paierkügelchen, Erdnüssen, ... beworfen haben? Bei uns am Berufskolleg müssen die Schüler regelmäßig am Ende des Unterrichts die Werkstätten ausfegen, einfach weil sie bei ihren praktischen Arbeiten alle Abfälle auf den Boden fallen lassen. Das Fallenlassen wird dann aber auch im Unterricht als normal empfunden, eben weil alle wissen, dass am Ende durchgefegt werden muss.
Zitat aus dem obigen Link:
ZitatDie begleitende Lehrkraft habe dann - zusammen mit den männlichen Schülern - mit Toilettenpapier die Verschmutzung beseitigt.
Das hört sich für mich eher nach Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands denn nach Bestrafung an.
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