Kot aufsammeln als Kollektivstrafe

  • Nach den einschlägigen Vorschriften der Biostoffverordnung dürfen Schüler nicht mit Beseitigungsaufgaben dieser Art beauftragt werden. Damit ist dann meiner Meinung nach unabhängig jedweder pädagogischen Diskussion der Drops gelutscht (Hoffentlich ist der nicht in den Haufen gefallen).

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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