Schulöffnungen NRW

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    Zitat

    Soweit die bisherigen Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sowie der entsprechende Beschluss der Kultusministerkonferenz erwartungsgemäß über den 6. Mai 2020 hinaus Bestand haben, bedeutet das:

    • Beginn der Schulöffnungen am 7. Mai 2020 zunächst mit den Viertklässlern,
    • ab dem 11. Mai ein Jahrgang pro Werktag in der Schule,
    • an einem Tag so viel Unterricht und Betreuung wie möglich,
    • nach einem festen Plan bis zu den Sommerferien
    • bei Fortsetzung der Notbetreuung.

    Da hat sich auf jeden Fall was geändert.

  • Boah, du bist ein schneller grüner Frosch🤣

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Wie plant ihr bis zu den Sommerferien, wenn ihr nicht genau wisst, ob die Vorerkrankten wieder dürfen?

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

    • Offizieller Beitrag

    Im ASB wurde heute auch darüber beraten:

    Entwurf einer Verordnung zur befristeten Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz NRW


    Der Inhalt dieser Verordnung dürfte sowohl für die Sek I als auch für die Sek II Vorgaben machen. Leider ist diese Verordnung noch nicht im Netz zu finden.

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, ich muss mal nachfragen: Meinst du, dass ganz bewusst am Nachmittag etwas vom MSB kommuniziert und dann am frühen Abend von Laschet relativiert wurde? Und fändest du es besser, wenn bewusst widersprüchlich kommuniziert wird als wenn das unabsichtlich geschieht?


    Ich meine, dass die 17. Schulmail nicht durch die 18. korrigiert werden konnte, weil dafür nicht genug Zeit war und die 18. vermutlich im Vorfeld bereits geplant war. Was sich ansonsten zwischen dem MP, der Schulministerin und welchen auch immer sonst noch beteiligten Stellen abgespielt hat, dürfte sich mit Ausnahme der Beteiligten unserer aller Kenntnis entziehen.

  • Ich finde ganz entsetzlich, wenn nach der Erprobungsstufe keine Schüler mehr an andere Schulformen verwiesen werden dürfen 😳 Wir haben so viele Kinder, die von Anfang an völlig fehl am Platz sind und sich überfordert zeigen.. es kann doch nicht sinnvoll sein, dass man die jetzt jahrelang mitschleppen muss...

  • Ich finde ganz entsetzlich, wenn nach der Erprobungsstufe keine Schüler mehr an andere Schulformen verwiesen werden dürfen 😳 Wir haben so viele Kinder, die von Anfang an völlig fehl am Platz sind und sich überfordert zeigen.. es kann doch nicht sinnvoll sein, dass man die jetzt jahrelang mitschleppen muss...

    Beim Wortlaut "zu Gunsten der sus/wohlwollende Bewertungen" werde ich mir jedenfalls die Freiheit herausnehmen, das wörtlich zu nehmen: Nämlich bei Bedarf einem sus die schlechtere Note zu geben um ihm/ihr die Chance zu geben, den Bildungsgang/die Klasse zu wiederholen, wenn ein durchwinken bedeuten würde, dass dieser Schüler dadurch zum chancenlosen Scheitern verurteilt wäre. Ich entscheide bei Noten immer wohlwollend und zu Gunsten des sus, aber das bedeutet auch oft, eben keine "augen-zudrücken-vier" mehr zu geben, um dem schüler die Chance auf Wiederholung nicht für immer zu verbauen.

  • wieso "ewig", Maylin? Jedes ordentliche Gymnasium schult die spätestens nach der 6 ab, wenn sie sich besonders viel Blödsinn leisten auch früher.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • NRW macht sich gerade zur Lachnummer der Republik...ich frag mich wirklich warum Laschet auf die Weise sicherstellen will, dass er auf keinen Fall Parteivorsitzender wird, er hätte die Kandidatur doch auch einfach zurückziehen können...xD

    Sehe ich ähnlich. Unfassbar, dass ich hier schon 30 Jahre lebe 🤦‍♀️

  • Ich finde ganz entsetzlich, wenn nach der Erprobungsstufe keine Schüler mehr an andere Schulformen verwiesen werden dürfen 😳 Wir haben so viele Kinder, die von Anfang an völlig fehl am Platz sind und sich überfordert zeigen.. es kann doch nicht sinnvoll sein, dass man die jetzt jahrelang mitschleppen muss...

    Das klingt schon schrecklich, dann muss man am Gymnasium ja sowas wie Differenzierung oder individuelle Förderung machen :staun:

  • Ist nicht überraschend, dass das kommt: Unsere Bezirksregierung hat heute gegen Abend einen Erlass rumgeschickt, nach dem die Schulen in der Sek.I eigenverantwortlich über die Anzahl der Klassenarbeiten entscheiden dürfen.

    Das gilt nicht für die Arbeiten, die an die Stelle der ZP10 treten.

    Von der Sek.II ist nicht die Rede.

    In den FAQ auf der Ministeriumsseite ist eine ähnliche Regelung für die Sek 2 angekündigt.

  • Beim Wortlaut "zu Gunsten der sus/wohlwollende Bewertungen" werde ich mir jedenfalls die Freiheit herausnehmen, das wörtlich zu nehmen: Nämlich bei Bedarf einem sus die schlechtere Note zu geben um ihm/ihr die Chance zu geben, den Bildungsgang/die Klasse zu wiederholen, wenn ein durchwinken bedeuten würde, dass dieser Schüler dadurch zum chancenlosen Scheitern verurteilt wäre. Ich entscheide bei Noten immer wohlwollend und zu Gunsten des sus, aber das bedeutet auch oft, eben keine "augen-zudrücken-vier" mehr zu geben, um dem schüler die Chance auf Wiederholung nicht für immer zu verbauen.

    In dem Link von MarieJ heißt es aber, dass im laufenden Schuljahr Paragraph 13, Absatz 3, 1. Satz keine Anwendung finden wird. Das ist der Satz "Am Ende der Erprobungsstufe entscheidet die Klassenkonferenz, ob die Schülerin oder der Schüler den Bildungsgang in der gewählten Schulform fortsetzen kann."


    Vielleicht interpretiere ich es ja falsch, aber für mich heißt das, dass zumindest ein Schulformwechsel dieses Jahr nicht stattfinden wird. Ein Wiederholen ist in der 6 ja im Prinzip nicht vorgesehen und die 5 hat sowieso bereits Klassenstärken von 30-32.


    Bei uns ist es wahnsinnig schwer, überhaupt genügend Plätze an anderen Schulformen zu finden. Wir geben jedes Jahr eigentlich viel zu wenig Schüler ab und wer am Ende der 6 nicht geht, muss bis zum mittleren Abschluss durchgezogen werden. Ich finde das extrem problematisch.


    Was die Spitzen in Bezug auf individuelle Förderung angeht: machen wir selbstverständlich im Rahmen des Möglichen ;) Aber wir sind ein Gymnasium im Ruhrgebiet, unser Niveau ist sowieso schon am unteren Ende der Skala angesiedelt und noch Lichtjahre von dem der Realschule entfernt, an der ich mal gearbeitet habe, irgendwo muss man auch mal eine Grenze ziehen.

  • Das klingt schon schrecklich, dann muss man am Gymnasium ja sowas wie Differenzierung oder individuelle Förderung machen :staun:

    Ja, vor allem muss man dann bei der Abiturkorrektur auch differenzieren, damit die Leute von der eigenen Schule überhaupt Abitur bekommen. Oh warte, das waren ja die Gesamtschulen. Das Gymnasium hat gewisse fachliche Ansprüche und wenn die nicht erfüllt werden können (nicht, wenn sie mit Förderung erfüllt werden können, das ist völlig ok), dann hat ein Schüler da nichts zu suchen und kann auf der Realschule oder der modernen Hauptschule (aka Gesamtschule) bestimmt besser seinen Fähigkeiten entsprechend gefördert werden. Und, nur als weiterer Hinweis: Nach Klasse 10 gerne zurückkommen, wenn sich eine positive Entwicklung abzeichnet (die Realschüler, die zu uns kommen sind oft richtig gut was Lernverhalten und Struktur angeht).


    P.S.: Es gibt auch gute (im Sinne von leistungsstarke) Gesamtschulen, aber das Gesamtschulen besser in individueller Förderung wären, dazu hätte ich dann doch gerne eine Studie, die das belegt. Ich halte es da mit PISA und die sagt: Gesamtschulen sind knapp besser als Hauptschulen und Lichtjahre von Realschulen und Gymnasien entfernt.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • § 50


    (1) Eine Schülerin oder ein Schüler wird nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung in der Regel am Ende des Schuljahres in die nächsthöhere Klasse oder Jahrgangsstufe versetzt, wenn die Leistungsanforderungen der bisherigen Klasse oder Jahrgangsstufe erfüllt sind.


    (6) Im Schuljahr 2019/2020 wird abweichend von Absatz 1 Satz 1 eine Schülerin oder ein Schüler auch dann in die nächsthöhere Klasse oder Jahrgangsstufe versetzt, wenn die Leistungsanforderungen der bisherigen Klasse oder Jahrgangsstufe nicht erfüllt sind, es sei denn, die Versetzung ist mit dem Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden.

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    Kann mir jemand beim Verständnis helfen, mir fehlt der intuitive Zugang zu Gesetzestexten... Mir geht es um die EF, an deren Ende wir (G8 Gymnasium) die FOR vergeben. Denke ich richtig:

    - Aufgrund der Vergabe des Abschlusses gilt (6) nicht für EF Schüler. SuS müssen also die Leistungsanforderungen erfüllen.

    - Warnungen haben wir nicht verschickt, also Bonus für die Schüler, eine nicht gemahnte 5 wird nicht für die Versetzung (und Vergabe des Abschlusses?) angerechnet.


    -> Wir sprechen also über die Versetzung wie üblich und tun dabei so als hätten wir alle vergessen zu mahnen. Interpretiert ihr das auch so?

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

  • Bezogen auf die APO BK lautet bei uns der Wortlaut natürlich anders ala bei Gym oder sekI. Unsere Vorgaben bewegen sich gerade auf Basis von "wohlwollen und Zugunsten" :pfeifen: Wir haben ja in den meisten Bildungsgängen eh kein sitzenbleiben, oder versetzt werden, da gibts nur Abschluss/Abgang.

  • Bei uns ist es wahnsinnig schwer, überhaupt genügend Plätze an anderen Schulformen zu finden. Wir geben jedes Jahr eigentlich viel zu wenig Schüler ab und wer am Ende der 6 nicht geht, muss bis zum mittleren Abschluss durchgezogen werden. Ich finde das extrem problematisch.

    Corona kann man in dem Fall als den (unübersehbaren) Testlauf für die Zukunft ansehen.

    Dadurch, dass durch einseitige Lobbyarbeit die anderen S1-Schulformen kaputt gemacht wurden, gibt es dort nun zu wenig Plätze. Wir haben z.B. dauerhaft eine Warteliste von 150 Schülern. Ein Abschulen ist in meiner Region quasi nicht mehr möglich, weil es keine Plätze mehr an potentiell aufnehmenden Schulen gibt. Ensprechend müssen die Schüler am Gymnasium verbleiben, egal ob das jetzt für sie Sinn macht oder nicht. :(

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