Schule nach den Osterferien [NRW u.a.]

  • Klingt für mich auch nach voller Kursstärke, Gott, wie ich dieses zeitliche Unterrichten in zwei Räumen hasse.... es lebe das Hygienekonzept...

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

  • Also wenn mit Abschlussklasse alle einjährigen Bildungsgänge mitgemeint sind, dann starten wir nach den Ferien mit doppelt so vielen SuS wie vor den Ferien. Tolles Notenbremsenkonzept, ich muss schon sagen :top: Ich bin überrascht, dass meine ohnehin niedrigen Erwartungen an Sinnhaftigkeit neuer Beschlüsse aus dem Hause Gebauer immer wieder untertroffen werden.

  • Also ich kann mir nicht vorstellen, dass es ganze Klassen sind, denn da steht ja in Bezug auf die Woche danach:


    "Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden. "

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Und es steht auch drin, Fokus auf Prüfungsfächer. Also insgesamt wirkt es für mich definitiv nicht nach voller Öffnung. Denke fürs BK wird es am Ende wieder den Schulleitungen überlassen.

  • Aber wahrscheinlich gilt trotzdem noch, dass die Klassen nicht untereinander gemischt werden wa‘?

    Holy Moses met the Pharaoh

    Yeah, he tried to set him straight

    Looked him in the eye,

    "Let my people go!"

    Holy Moses on the mountain

    High above the golden calf

    Went to get the Ten Commandments

    Yeah, he's just gonna break 'em in half!

  • Also ich kann mir nicht vorstellen, dass es ganze Klassen sind, denn da steht ja in Bezug auf die Woche danach:


    "Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden. "

    Wechselunterricht war an weiterführenden Schulen von Klasse 5 - EF und eben an Grundschulen.


    Prüfungsfächer sind bei der Q2 jetzt eh nur dran und Fokus auf Prüfungsfächer stand in der Schulmail vorher, die bis zu den Ferien galt, auch drin.

    Hieß letztlich: Volle Kursstärke Q1 + Q2 (ab Ostern Q2 nur noch in Prüfungsfächern, somit bis auf die LK's Reduzierung.

  • Schulmail ist da:


    >>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    liebe Kolleginnen und Kollegen,

    mit dieser SchulMail möchte ich Sie über den Schulbetrieb ab der
    kommenden Woche informieren.
    Distanzunterricht in der Woche nach den Osterferien

    Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin
    unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der
    Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der
    weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang
    ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.

    Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen

    Ausgenommen hiervon bleiben ausdrücklich alle Schülerinnen und Schüler
    der Abschlussklassen, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf
    ihre Prüfungen vorbereiten können. Hierzu gelten die Regelungen aus der
    SchulMail vom 11.02.2021 fort
    Schützen, Impfen und Testen

    Für die Landesregierung ist es zentrales Anliegen, gerade in den
    gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen für unsere
    Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu sichern und zugleich
    bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz für die Kinder und
    Jugendlichen, die Lehrkräfte und das weitere Personal an unseren Schulen
    zu gewährleisten.
    Deshalb erfordert die Durchführung von Präsenzunterricht weiterhin die
    Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz,
    die in den Schulen zur Umsetzung kommen.

    Notwendig ist zudem ein beschleunigtes Fortschreiten des Impfens. Dies
    soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen
    und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen.

    Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche
    Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und
    Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu
    hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.

    Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an
    wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein
    negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung
    der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule
    erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine
    Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden
    zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht
    nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

    Vor allem die Grundschulen und die Primarstufen der Förderschulen können
    die kommende Woche des Distanzunterrichtes dazu nutzen, die
    verpflichtenden Selbsttestungen in den Schulen vor allem organisatorisch
    vorzubereiten. Die ausreichende Belieferung aller Schulen mit der
    notwendigen Menge an Selbsttests soll nach Auskunft des hierzu
    beauftragten Logistikunternehmens voraussichtlich bis Ende dieser Woche
    erfolgen. Wir können jedoch leider nicht ausschließen, dass hierbei
    aufgrund uns heute erneut mitgeteilter Logistikprobleme Verzögerungen
    und Probleme bei der Lieferung und Übergabe entstehen.
    Distanzunterricht
    Zu den rechtlichen Grundlagen zur Durchführung von Distanzunterricht
    verweise ich Sie auf die bekannte Verordnung zum Distanzunterricht: Und
    ich möchte Sie hierzu nochmals auf die Ihnen in vorherigen SchulMails
    bereits übermittelten Anregungen und Hinweise zu den umfangreichen
    Unterstützungsmaterialien des Ministeriums für Schule und Bildung für
    einen erfolgreichen Distanzunterricht hinweisen.

    Pädagogische Betreuung

    Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ab dem 12. April
    2021 eine pädagogische Betreuung ermöglicht.
    Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden
    allgemeinbildenden Schulen bieten daher ab dem 12. April 2021 auf Antrag
    der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler
    der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden
    können. Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das
    Jugendamt initiativ werden.

    Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer
    Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens,
    der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten
    Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung), muss
    dieses Angebot in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen
    sichergestellt werden.

    Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in
    Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die
    Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung
    mit den Trägern entschieden.

    Ein Formular zur Anmeldung ist als Anlage beigefügt.

    Abiturprüfungen in allgemeinbildenden Schulen

    Die Abiturprüfungen beginnen wie vorgesehen am 23. April. Nach dem

    Erlass vom 7. Dezember 2020 soll sich der Unterricht für Abiturientinnen

    und Abiturienten in den neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der

    Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer

    konzentrieren.



    Dies führt zu unterschiedlichen Anwesenheiten in den verschiedenen

    Kursen. Angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens können Schulen

    entscheiden, angehende Abiturientinnen und Abiturienten auf Wunsch und

    nach Beratung durch die Schule vom Präsenzunterricht freizustellen –

    ohne dass hieraus ein Anspruch auf individuellen Distanzunterricht

    entsteht. Gleichwohl gibt es auch in diesem Zeitraum beispielsweise für

    die Zulassung zum Abitur oder auch die Rückgabe von Klausuren

    verpflichtende Anwesenheitstermine für die Schülerinnen und Schüler.





    Schulbetrieb nach den Osterferien und Prüfungen in Berufskollegs



    In der SchulMail vom 5. März 2021 habe ich Sie über die Wiederaufnahme

    des Präsenzunterrichts und die dabei erforderlichen Prioritäten bis

    voraussichtlich zum Schuljahresende informiert.



    Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen gilt jedoch ab dem 12. April

    2021 für die erste Schulwoche, dass für grundsätzlich alle Bildungsgänge

    am Berufskolleg mit Ausnahme der Abschlussklassen der Unterricht in

    Präsenz ausgesetzt und als Distanzunterricht erteilt wird. Der

    Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der

    DistanzunterrichtVO.



    Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen des Berufskollegs können im

    erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden.



    Bei den nachfolgend aufgeführten Abschlussklassen der Berufskollegs sind

    – sofern die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht genutzt wird

    – hinsichtlich eines möglichst großen Umfanges an Präsenzunterricht mit

    Blick auf die frühestens anstehenden Prüfungen folgende Prioritäten zu

    setzen:



    1. Klassen der Jahrgangsstufe 13 des Beruflichen Gymnasiums.



    2. Abschlussklassen vollzeit- und teilzeitschulischer Bildungsgänge

    sowie der Fachklassen des dualen Systems, die ihre dezentralen oder

    zentralen Abschlussprüfungen bzw. Teile ihrer Berufsabschlussprüfungen

    vor den zuständigen Stellen (Kammern) ab Mai 2021 ablegen.



    3. Abschlussklassen voll- und teilzeitschulischer Bildungsgänge ohne

    Abschlussprüfungen sowie die Klassen 12 des Beruflichen Gymnasiums, die

    mit Blick auf die Leistungsfeststellungen innerhalb der

    Qualifikationsphase ebenfalls als Abschlussklassen gelten.



    Hierbei ist der Präsenzunterricht in Abschlussklassen des dualen Systems

    drei Wochen vor dem Prüfungstermin zu beenden und in Distanzform

    weiterzuführen. Für alle anderen Abschlussklassen mit zentralen oder

    dezentralen Prüfungen kann von dieser Regelung ebenfalls Gebrauch

    gemacht werden.



    Bei Nutzung von Blended Learning-/Hybridunterricht (wechselweise ein

    Teil der Klasse in Präsenz, ein Teil in Distanz) oder rhythmisiertem

    Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht, der z. B. in wöchentlichem

    Wechsel für die ganze Klasse erfolgt, wird auf nachfolgende Aspekte

    hingewiesen:



    • gemäß organisatorischem und pädagogischem Plan sollen insbesondere für

    die Fachklassen des dualen Systems und die Fachschulbildungsgänge

    synchrone (zeitgleiche) Organisationsmodelle der Verknüpfung von

    Präsenz- und Distanzunterricht gemäß Stundenplan unter Einhaltung der

    jeweiligen Stundentafel stattfinden;



    • die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht erstreckt sich auch auf den

    Distanzunterricht;



    • sofern Unterrichtstage und -zeiten verlegt werden, sind z.B. die

    Ausbildungsbetriebe und sozialpädagogischen Einrichtungen gemäß § 7 der

    DistanzunterrichtVO zu informieren;



    • die Handreichung zur chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und

    Distanzunterricht im Berufskolleg gibt rechtliche, organisatorische und

    didaktisch-methodische Hinweise für bildungsgangspezifische Konzepte zur

    Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht, die genutzt werden

    sollen.





    Weitere Informationen



    Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass die Landesregierung aufgrund

    des unsicher einzuschätzenden und schwer zu bewertenden

    Infektionsgeschehens nach der ersten Osterferienwoche und dem Osterfest

    zunächst eine Woche des Unterrichts weitgehend in Distanz für geboten

    erachtet. Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen sehr.



    Über den weiteren Schulbetrieb ab dem 19. April 2021 werde ich Sie

    selbstverständlich schnellstmöglich informieren.



    Mit freundlichen Grüßen



    Mathias Richter

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Fürs BK lese ich vor allem Können beschult werden raus, also abwarten, was die Schulleitung / erweiterte Schulleitung morgen daraus macht.

  • Es ist an Deppenheit kaum noch zu überbieten. Vielleicht sollten die einfach einen 1000€ Lidl-Gutschein kaufen und per Mail an die Schulleitungen verschicken. Die kaufen dann dort die Tests ein.

    Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden
    allgemeinbildenden Schulen bieten daher ab dem 12. April 2021 auf Antrag
    der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler
    der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden
    können. Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das
    Jugendamt initiativ werden.

    Ich lese das schon mehrfach und hab eine ernstgemeinte Frage - vielleicht hat das jemand schon mal erlebt: Ist es ernsthaft eine Lösung für Kindswohlgefährdung, dass die Kinder in die Schule geschickt werden? Was passiert denn dann nach 16 Uhr eigentlich?

    Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass die Landesregierung aufgrund

    des unsicher einzuschätzenden und schwer zu bewertenden

    Infektionsgeschehens nach der ersten Osterferienwoche und dem Osterfest

    zunächst eine Woche des Unterrichts weitgehend in Distanz für geboten

    erachtet. Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen sehr.

    Ich weiß schon die Antwort: Aber hat sich Frau Gebauer mit so einer Aussage nicht die Rückkehr in den Präsenzunterricht verbaut? Die Zahlen steigen und werden auch weiterhin steigen, da unsere politische Führung absolute Untätigkeit an den Tag legt. (Vermutlich wird aber dieses "Argument" der unklaren Infektionslage nächste Woche nicht mehr relevant sein)

  • Frage für die Primarstufe: Testen sich die Kinder in der Notbetreuung nächste Woche bereits zwei Mal selber?

    Bei uns Stadt in Baden-Württemberg haben sich alle Grundschüler (mit Einverständniserklärung der Eltern) vor den Ferien insgesamt 5mal getestet (über 2,5 Wochen). Es waren die selben Tests wie bei uns.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ich gebe einen Tip für NRW ab: der Brückenlockdown wurde erfunden, weil es eurem Kumi peinlich war, zuzugeben, dass sie noch keine Tests geordert haben:teufel:

    ... ernsthaft eine Lösung für Kindswohlgefährdung, dass die Kinder in die Schule geschickt werden? Was passiert denn dann nach 16 Uhr eigentlich?

    ...

    Und was in 6 Wochen Sommerferien? Das frage ich mich auch.


    Aber es ist tatsächlich so, dass manche Familien es nicht schaffen, ein Mindestmaß an Tagesstruktur zu schaffen, dir Kinder aber trotzdem nicht verhungern oder sichtbar misshandelt werden. Und solange beides nicht passiert, müssen Lösungen her, die Familien zu entlasten, ohne Kosten zu produzieren.

  • Und was in 6 Wochen Sommerferien? Das frage ich mich auch.

    Bitte! Nicht zu laut sagen.

    Sonst machen wir auch noch Angebote in den Sommerferien. Wird dann umschrieben mit: Die SuS haben ja Lernrückstände und das Kindeswohl ist gefährdet. Jede Lehrkraft ist verpflichtet in 6 Wochen im ganzen SJ an der Betreuung von SuS in Ferienzeiten mitzuwirken, die auf eine Betreuung angewiesen sind. Hier können bei Bedarf auch Angebote zum Aufholen von Lernrückständen gemacht werden.

  • Angebote

    Kennt ihr das eigentlich auch, dass es manche Worte gibt, die euch zur Weißglut treiben, obwohl sie eigentlich nix besonderes sind? Bei mir ist es z.B. "gutbürgerliche Küche", "Aufschnitt", "Freude" und seit neustem "Impfangebot". Keine gute Zeit für mich :(

  • Ich frage mich gerade, ob wir uns nächste Woche bereits testen müssen und wenn ja, woher bekomme ich den Test? Wir sind mit unseren SchülerInnen in der Woche vor Ostern nämlich zum Testzentrum gelatscht, weil wir keine Tests vor Ort hatten.


    Es ist wie immer....Chaos.

Werbung