Schule nach den Sommerferien (NRW)

  • Bis wann gehen denn eure Elternabende, dass da keine 11 Stunden zwischen sind?

    Das wollte ich auch gerade fragen. Elternabend (findet ja bei uns "schulformbedingt" nur einmal zu Beginn des Schuljahres statt) geht von 18:30-19:30 Uhr, Elternsprechtag von 16-20 Uhr. Da bei uns die erste Stunde erst um 8:10 Uhr beginnt, liegen also genug "Ruhestunden" dazwischen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Bis wann gehen denn eure Elternabende, dass da keine 11 Stunden zwischen sind?

    Bei uns haben einige Eltern angefragt, den Gesamtelternabend statt um 19 Uhr erst um 20 Uhr beginnen zu lassen.

    Dieser Gesamtelternabend dauert ca 1 - 1 /2h, danach beginnen die Klassenelternabende, die gerne mal bis zu 2h dauern können.


    Glücklicherweise blieb unsere SL bei 19 Uhr, sonst wäre es Mitternacht, bis die Türen geschlossen werden könnten. So ist es meist 22.30-23 Uhr.

  • Einen "Gesamtelternabend" habe ich noch nirgendwo miterlebt, höchstens eine kurze Begrüßung aller durch die Schulleitung mit wenigen Infos.

    Was gibt es da denn so Wichtiges zu besprechen, dass das 60 bis 90 Minuten dauert?

    Eigentlich ist für Besprechungen der Eltern(vertreter) verschiedener Klassen doch der Elternbeirat da?

  • Einen "Gesamtelternabend" gibt's bei uns auch nicht. Allerdings gibt es ein oder zwei Wochen nach der Wahl der Klassenelternvertreter*innen (nur in Klassen, wo nicht mehr als die Hälfte der SuS schon volljährig ist!) - die während des von mir oben erwähnten Elternabends ca. vier Wochen nach Schuljahresbeginn stattfinden - eine Versammlung der Klassenelternvertreter*innen zur Wahl der Schulelternvertreter*innen.

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  • Bis wann gehen denn eure Elternabende, dass da keine 11 Stunden zwischen sind?

    Gestern nur bis 20.15 Uhr. Aber danach haben wir noch die Formblätter ausgefüllt, das Protokoll kopiert und abgegeben etc. Das hätte dann noch gereicht. Wobei dann durch die Fahrzeit definitiv unter 10 Stunden Ruhezeit bei rumkommt. Aber das ist wohl mein Problem.


    Ich hatte aber auch schon Elternabende, die bis 21 Uhr oder 21.30 Uhr gingen. Dann passt es nicht mehr.

  • Das wollte ich auch gerade fragen. Elternabend (findet ja bei uns "schulformbedingt" nur einmal zu Beginn des Schuljahres statt) geht von 18:30-19:30 Uhr, Elternsprechtag von 16-20 Uhr. Da bei uns die erste Stunde erst um 8:10 Uhr beginnt, liegen also genug "Ruhestunden" dazwischen.

    Wir fangen immer erst um 19.30 Uhr an.

  • Bei uns gibt es vorab in den meisten Stufen noch einen Info-Abend zu Themen, die die ganze Stufe betreffen, einmal z.B. die Skifahrt, einmal die Berufsorientierung...

  • Gesamtelternabend:
    - Vorstellung von Aktivitäten der gesamten Schule

    - Wahl des Elternsprechers, -stellvertreter

    - Angebote Logo, Ergo, Psychomotorik

    - jedes Jahr ein bis zwei Referenten mit unterschiedlichem Schwerpunkten, in den letzten Jahren z. B. Unterstützungsangebote FUD, FED, Erwachsenwerden mit Behinderung, Übergang Schule Beruf

  • Wobei dann durch die Fahrzeit definitiv unter 10 Stunden Ruhezeit bei rumkommt. Aber das ist wohl mein Problem.

    Genau: Bei den 11 Stunden handelt es sich wirklich um die Zeit von "Schulglocke" bis "Schulglocke". Die Fahrzeit ist Privatvergnügen.

    Aufgrund der 11 Stunden Regelung wurden bei meinem alten Arbeitgeber z.B. die Diensthandys automatisch um die entsprechende Uhrzeit stummgeschaltet und es war den Chefs verboten uns anzurufen. Eben weil jeder Anruf dazu führt, daß die 11 Stunden von vorne beginnen.


    Das Problem bei einer nicht eingehaltenen Ruhezeit trifft den Arbeitgeber. Wenn also am Folgetag uns oder den uns anvertrauten Schülern etwas passiert, kann die Versicherung dann auf "Übermüdung des Lehrers" plädieren. Bei Arbeitsunfällen zahlt dann zwar die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft, der verunfallte Arbeitnehmer bekommt also die Heilbehandlungs- und ggf. Invaliditätskosten bezahlt, aber sie holt sich vom Arbeitgeber das Geld zurück.


    Ich bin z.B. schon nach so einer Aktion am nächsten Tag vor den Schülern auf dem Pult eingepennt. :pfeifen:

    Hätte sich da ein Schüler etwas getan, die Schulleitung wäre wohl dran gewesen, eben weil die 11 Stunden unterschritten wurden.


    Neben diesem Problem der Haftung bei Unfällen gibt es natürlich noch den allgemeinen Straftahmen für die Handlung selber. Das Beamtengesetz in NRW nimmt zwar Beamte von der Regelung explizit aus, aber für die Angestellten gilt ja das Arbeitszeitgesetz und gemäß §22 und §23 sind da bei wiederholter Unterschreitung der Ruhezeiten Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr fällig. Bei einmaliger Unterschreitung reden wir über Geldstrafen bis 30.000€ gegen den Arbeitgeber.

    Das sind also keine Kavaliersdelikte.

  • Nymphicus.

    Witzig zu sehen, dass wenn ich hier alle paar Monate reinschaue, ich einigen Obsessiven wohl immer noch nicht aus den Kopf gehe.

    Richtig, aber "Long Covid" wird hier im Forum als die absolute Geißel der Menschheit dargestellt, schlimmer als HIV und Krebs zusammen.

    Fakt ist, dass Long Covid erst einmal nur eine längere Erholungsphase mit Residualymptomen ist. Davon spricht man grundsätzlich erst einmal, wenn Auswirkungen (z.B. Geschmacksverlust) nach 28 Tagen noch vorhanden sind. Das sind 1-3% (eher 1-2%), richtig. Bei einem großen Teil dieser Patienten verschwindet das aber spätestens nach 56 Tagen.

    Only 25 (1·8%) of 1379 children experienced symptoms for at least 56 days. = 2 Klassen durchseucht heißt ein chronisch krankes Kind.


    Polio ist in 99% der Fälle symptomlos. Ein Grund Polio grassieren zu lassen? Masern ebenso. Von diesen Krankheiten, wie von Covid wissen wir, dass Covid pathologische Dauerveränderungen im Körper anrichtet und Fachleute (also nicht die, die in der Springerpresse rumgereicht werden) warnen eindringlich. Ausgang noch völlig offen. Anosmie ist etwa so gut wie immer ein Anzeichen von Gehirninfiltration durch die Riechnerven. Es gibt weiteres. Nicht jeden Schaden muss man symptomatisch bemerken.

    Dass Long Covid faktisch eine längere Erholungsphase ist und kein eigenständiges Krankheitsbild ist, in vielen Fällen bislang auch mit offenemen Ende, ist einfach Unsinn.

  • Ich müsste jetzt mal einige Jahre hier zurückblättern. Das Thema hattest du schon einmal aufgerollt. Es war aber nicht so eindeutig, wie du es hier darstellst.

    Es ist aber schon so, dass viele Schulleiter nicht so begeistert davon sind, dass irgendwann abends die Pooltest-Ergebnisse reinrollen. Mir ist es egal.

    ich bin eh bis 23 Uhr irgendwas wach und um 6 Uhr wieder auf den Beinen. Da kann mein letzter und erster Blick zum Handy gehen. Wenn die Pooltest-Benachrichtigung kommt, wird im negativ-Fall eine entsprechende vorgefertigte Nachricht in den Pool-Test-Klassen-Teams-Kanal abgesetzt. Den können die Eltern lesen, wenn sie wollen. Sollte er bis 23 Uhr Irgendwas nicht kommen, wird die Nachricht morgens auf der Toilette abgesetzt. *kopfkino provozier*


    Und im positiven Fall ist eh alles anderes und es läuft nach Rücksprache mit den Elternvertretern auch abends um 23 Uhr noch die Benachrichtigungs-Maschinerie an. Erfahrungsgemäß haben die Eltern nachts aber keine Rückfragen mehr dazu. Die kommen erst ab 6 Uhr, so dass ich gegen Mitternacht auch wie sonst ins Bett gehe.


    kl. gr. frosch

  • https://www1.wdr.de/nachrichte…k/schulen-corona-106.html


    Offenbar ist die Durchseuchung zu langsam, da muss jetzt ein wenig Tempo rein gebracht werden. Unsere Ministerin handelt entschieden und konsequent, wie man es von einer guten Führung erwarten kann!

    Zitat

    Die Schutzmaßnahmen der Landesregierung seien wirksam, betonte die Ministerin.

    Da sind sich Frau Gebauer und Karl-Dieter einig. Und wenn die Ministerin das betont, muss das auch so sein. Die Inzidenzen im Bereich 700 aufwärts sind alles nur Fake News!

  • ...Das deutsche Arbeitsschutzgesetz schreibt mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen den Einsätzen vor.

    Das Problem ist, dass das nicht im Arbeitsschutzgesetz steht, sondern in der Arbeitszeitverordnung geregelt ist und diese (in NRW) nicht für Lehrer gilt.

  • Da sind sich Frau Gebauer und Karl-Dieter einig. Und wenn die Ministerin das betont, muss das auch so sein. Die Inzidenzen im Bereich 700 aufwärts sind alles nur Fake News!

    Ich stelle mir immer die Frage, ob nicht eine Klage bezüglich Verletzung der Fürsorgepflicht bei solchen Inzidenzen eine Aussicht auf Erfolg hat.

  • Ich müsste jetzt mal einige Jahre hier zurückblättern. Das Thema hattest du schon einmal aufgerollt.

    Ja, ich hatte das Thema hier vor einigen Jahren schon aufgerollt, weil ich das Problem jede Woche habe dank Abendschule. Also abends arbeiten bis 21 Uhr (Schulglocke) und dann am nächsten Morgen zur 1. Stunde um 7:30 Uhr wieder antreten müssen. Für das abendliche Arbeitsende und den morgendlichen Beginn bin ich nicht selbstverantwortlich, es sind ja nicht Korrekturen etc. am Schreibtisch, die ich mir selber einteilen kann, die Zeiten gibt mir der Dienstplan vor. Das sind dann regelmäßig 10,5 Stunden und eben nicht 11 Stunden. Als Berufsanfänger, der damals noch wirklich alle Stunden vorbereiten mußte, bin ich insb. im ersten Jahr regelmäßig am zweiten Tag auf dem Pult, im Lehrerzimmer oder auf dem Heimweg im Stau stehend (Motor aus) im Auto eingepennt. :rotwerd:

    Das Problem ist, dass das nicht im Arbeitsschutzgesetz steht, sondern in der Arbeitszeitverordnung geregelt ist und diese (in NRW) nicht für Lehrer gilt.

    Dem ist nicht so. Die Regelung mit den 11 Stunden ist EU-Recht und seit 2003 in der EU-Richtlinie 2003/88/EG geregelt.


    Dort steht in Artikel 3 "Tägliche Ruhezeit":

    Zitat

    Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit jedem Arbeitnehmer pro 24-Stunden-Zeitraum eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden gewährt wird.

    EU-Recht schlägt sowohl das Arbeitsschutzgesetz als auch die Arbeitszeitverordnung als auch das Beamtenstatusgesetz NRW, das eben keine Ruhezeit für verbeamtete Lehrer festlegt. Da es die Bundesrepublik Deutschland bzw. das Bundesland NRW es versäumt hat das EU-Recht innerhalb der Übergangsfrist in nationales Recht umzusetzen, gilt die EU-Richtlinie direkt sowohl für Angestellte als auch für Beamte. Brüssel ist nicht nur "schlecht", auch wenn uns unsere heimischen Politiker einreden wollen, daß alles "Gute" von ihnen kommt und alles "Schlechte" Vorgaben aus Brüssel sind, die es umzusetzen gilt.


    Auf die Geschichte hat mich mein ehemaliger Kommilitone aufmerksam gemacht, der heute Richter am Verwaltungsgericht ist. :pirat:

  • Tatsächlich fand ich die Zahlen von Karl-Dieter schon entspannend. Es scheint, so habe ich es verstanden, doch so zu sein, dass Kinder extrem selten tatsächlich gefährdet sind - oder?

    Um diese Gefahr auch noch sehr niedrig zu halten, plädiere ich ja schon sehr, sehr lange für Luftfilter, Masken und mehrfach wöchentliche PCR-Tests (bei den Kleinen, mit andren habe ich weniger Erfahrungen).

    Ist es denn nicht so, dass die Gefahr wirklich sehr, sehr klein ist? Erntgemeinte Frage. Meine Kinder sind 5 und 9 und ich hoffe, dass sie, wenn sie sich anstecken, was vermutlich so sein wird, einen absolut milden Verlauf haben werden ohne Langzeitfolgen. Oder sich gar nicht anstecken.

    Meint ihr, ich sehe das zu naiv, positiv, blind?

    By the way: Eine Freundin von mir, lebt in der Türkei, hat mir heute geschrieben, dass sie Corona hat, Deltavariante. Hohes Fieber und alles mögliche, ihre Kinder (5, 9 und 12) und der Mann haben bis dato nichts. Die Eltern sollten nächste Woche die 2. Impfung bekommen.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Das hoffen wohl alle Eltern, aber irgendwer wird trotzdem ein Kind mit Long COVID oder anderen Spätfolgen haben.

    Vor allem finde ich es gruselig, dass man ja nicht weiß was später eventuell noch passieren kann. So was wie bei Windpocken und Gürtelrose oder im schlimmeren Fall Masern und SSPE.

  • So was wie bei Windpocken und Gürtelrose oder im schlimmeren Fall Masern und SSPE.

    Eben, genauso ist es. Die Argumentation mit "schwerem" und leichtem Verlauf war und ist von Anfang eine Beruhigungspille gewesen, denn der schwere Verlauf ist keine notwendige Voraussetzung für chronische Folgen und für die meisten Symptome außer Kurzatmigkeit und mWn Nierenschäden nicht einmal ein Prädiktor. Weiterhin sagt die Frühsymptomatik nichts über ein etwaiges langfristiges Voranschreiten aus. Die Schadwirkung entsteht durch die Wirkung auf die Gefäße oder möglicherweise durch Entzündungsprozesse im Gehirn von denen man in der Frühphase nicht viel merken muss. Es gibt etliche virale Erkrankungen mit langfristiger Schadwirkung, bei der sich die Initialinfektion nicht oder nur kaum bemerkbar macht.

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