Ich bin mir nicht sicher, dass es zu den "normalen" Aufgaben des Reinigungspersonals gehört, absichtlich daneben verrichtete Notdurft zu beseitigen. Auch bei Lehrkräften meinen ja manche Leute, es gehöre zur Jobbeschreibung. Und die Lehrkräfte empfinden es als Zumutung.
Anders gefragt: Wenn es nicht das Reinigungspersonal sein soll, wer dann? Es ist nicht die Aufgabe des Lehrpersonals, nicht die Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte, des Verwaltungspersonals oder des Hausmeisters (m/w/d). Bleibt noch Schulleitung oder Reinigungspersonal... Welcher dieser Berufsgruppen wohl für berufliche Zwecke Handschuhe, Reinigungsmittel, Bürsten und Lappen zur Verfügung gestellt werden?
Dass ein ermittelter Täter (m/w/d) zur Strafe gerne unter Aufsicht des Reinigungspersonals zu Lappen und Klobürste greifen kann, würde mir jetzt keine schlaflosen Nächte bereiten.