Klassenfahrt: mein Kind will nicht mit.

  • Habt ihr das auch des Öfteren, dass Eltern die Einverständniserklärung nicht unterschreiben mit dem Hinweis "Kind will nicht mit" und dann war's das?

    Insbesondere bei Moslems gibt's das inzwischen regelmäßig und ich finde es ziemlich frech. Wenn man Bedenken hat, kann man einen Termin ausmachen, wenn man nicht weiß, wie das mit der Bezahlung ist, sich Hilfe holen.

    Die Schulsozialarbeiterin hat angeboten, mit Eltern die Formulare durchzugehen etc. aber das ist ja alles anstrengend. "Nö" auf einen Schmierzettel schreiben hingegen: easy.

    Ich verstehe Heimwehbedenken und Menstruationssorgen, Betwünsche und Ich-kann-nicht-ohne-Handy-von-Mama-weg... Aber halt nicht so.

    Wie ist das bei euch? Überreden, einfach nicht mitnehmen? Oder gibt's die Debatte anderswo nicht?

  • Wir geben immer den klaren Hinweis das es eine Pflichtveranstaltung der Schule ist. Das reicht meist aus. Hab aber auch schon mal nen 12. klässler gehabt der am ersten Tag wegen Heimweh aus Rom abgeholt werden musste von den Eltern….die sind wirklich zu zweit hingeflogen gekommen um das Kind abzuholen und haben zig hundert Euro zusatzkosten in Kauf genommen. Wir haben quasi das Kind abgegeben an die und die sind in den nächsten Flieger zurück gestiegen.


    Wohl dem, der gelernt hat, zu ertragen, was er nicht ändern kann.

    Der Himmel ist nicht mein Limit, ich bin es.

  • Ja, nicht unbedingt "des Öfteren", aber gibt es. Auch manchmal in der Variante, dass die Kostenübernahme vom Amt genehmigt ist, das Kind aber schon im Voraus verkündet, dann krank zu sein, und am Abfahrtstag auch tatsächlich krankgemeldet wird. Ein großer Orga-Spaß für die Klassenleitung. Die Forderung nach einem Attest stößt inzwischen meist an die Grenze, dass Praxen sich zunehmend wegen bürokratischer Überlastung grundsätzlich weigern, welche auszustellen.

  • In meiner ersten eigenen Klasse gab es ein Kind, das auch ganz sicher aus religiösen Gründen nicht mitdurfte. Vorgeschobener Grund war, dass es ohne MP3 Player nicht einschlafen könne und elektronische Geräte ja nicht erlaubt wären. Viele Elterngespräche mit Blabla über pädagogischen und sozialen Nutzen einer Klassenfahrt, Hinweis an Schulleitung mit Blabla wegen des Geldes, dann die Ausnahmeregel für das Kind, der MP3 Player dürfe mitgenommen werden. Am Ende haben die Eltern bezahlt und das Kind war dann "krank". Viel Blabla für nichts also.

    Ich hatte das seitdem nicht nochmal aber heute würde ich nur mit den Schultern zucken. Hinweis an Stufenleitung wegen uneinsichtiger Eltern und Ende.

  • Ja, wahrscheinlich habt ihr Recht und es wird auf Krankschreibung hinauslaufen, ich habe jetzt auch schon gehört, dass kommenden Sommer in besagter Woche ein Zahnarzt- und/ oder Augenarzttermin sein wird.

    Ich frage mich trotzdem, was das für eine Sure sein soll, in der geschrieben steht, dass jeglicher Spaß verboten ist. Es betrifft jedenfalls Jungen und Mädchen gleichermaßen.

  • Aus meiner derzeitigen Klasse möchten 5 Kinder nicht mit. Einmal wegen des Geburtstags und beim Rest weiß ich es nicht. Wir können sie nicht zwingen und sie werden in der Zeit wahrscheinlich in höheren Klassenstufen am Unterricht teilnehmen.

    🍦 Eis macht Spaß! 🍦
    Schoko, Vanille – ganz egal,
    Hauptsache lecker jedes Mal! 😋

    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Ich frage mich trotzdem, was das für eine Sure sein soll, in der geschrieben steht, dass jeglicher Spaß verboten ist. Es betrifft jedenfalls Jungen und Mädchen gleichermaßen.

    Einmal abgesehen davon, dass das auch für die Bibel gelten würde, reden wir hier von Befindlichkeiten, Ängsten und Emotionen, denen man mit einer sachlichen Argumentation nicht beikommen wird.

    Schau mal hier - dort wird das Ganze ausführlicher dargelegt - inklusive einem aktuellen Urteil.

    VG Minden, 09.06.2026 – 8 L 648/26

    Konkret geht es um Religionsfreiheit vs. Schulpflicht bzw. Bildungs- und Erziehungsauftrag.

    Der Grundsatz praktischer Konkordanz fordert nicht nur einen wechselseitig schonenden Ausgleich der in Rede stehenden Verfassungspositionen auf abstrakt-genereller Ebene. Aus ihm ergibt sich zudem die Vorgabe, bei Auftreten eines konkreten Konflikts zwischen beiden Verfassungspositionen zunächst auszuloten, ob unter Rückgriff auf gegebenenfalls naheliegende organisatorische oder prozedurale Gestaltungsoptionen eine nach allen Seiten hin annehmbare, kompromisshafte Konfliktentschärfung im Bereich des Möglichen liegt, die beiden Positionen auch in Bezug auf den Einzelfall Wirksamkeit verschafft und eine regelrechte Vorrangentscheidung so verzichtbar erscheinen lässt. Wer sich als Beteiligter einer solchen Konfliktentschärfung verweigert und annehmbare Ausweichmöglichkeiten ausschlägt, muss notfalls als Konsequenz hinnehmen, dass er sich nicht länger gegenüber dem anderen Beteiligten auf einen Vorrang seiner Rechtsposition berufen darf.

    Sollte ein Kompromiss nicht möglich sein, ist weiter zu beachten, dass Beeinträchtigungen insbesondere des religiösen Erziehungsrechts eine typische Begleiterscheinung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags und der seiner Umsetzung dienenden Schulpflicht sind, der nicht vom Konsens aller individuell Beteiligten abhängt. Daraus folgt, dass typischerweise mit der Schulpflicht einhergehende Beeinträchtigungen des religiösen Erziehungsrechts als grundrechtliche Belastung durch die Verfassung von Art. 7 Abs. 1 GG einberechnet sind. Nur wenn eine Beeinträchtigung den Umständen nach eine besonders gravierende Intensität aufweist, bedarf es im konkreten Einzelfall einer Abwägung zwischen den kollidierenden Positionen. Eine solche Beeinträchtigung kommt nur in Betracht, wenn ein religiöses Verhaltensgebot im Glaubensgefüge des Betroffenen zwingend erscheint, so dass es ihn in eine Gewissensnot gravierenden Ausmaßes versetzt, wenn er statt des religiösen Verhaltensgebots der allgemein geltenden gesetzlichen Forderung nachkommt.

    Hier beriefen sich die Eltern auf den Schutz der Ehre des Mädchens, das ohne einen männlichen Begleiter aus der Familie nicht auswärts übernachten dürfe.
    Ich zitiere weiter:
    Im Islam spiele Schamhaftigkeit, der Schutz der Privatsphäre sowie die Verantwortung der Eltern für die moralische Erziehung ihrer Kinder eine wichtige Rolle. Hierzu zitieren die Antragsteller zudem drei Stellen im Koran. Darüber hinaus stütze sich die religiöse Praxis auch auf Überlieferungen und die traditionelle islamische Rechtsauffassung, wonach Eltern verpflichtet sind, Situationen zu vermeiden, die aus ihrer Sicht den religiösen und moralischen Grundsätzen widersprechen könnten.

    Der Kompromiss wäre gewesen, dass ein Elternteil mitfährt. Das haben die Eltern abgelehnt, aber nicht substantiiert begründen können. Damit hatten sie ihren Anteil an der "Konkordanz" nicht geliefert, somit war der Kompromiss hinfällig und die Befreiung von der Fahrt wurde nicht erteilt.

    Genutzt haben wird es freilich nicht aufgrund der oben genannten "Ausweichmöglichkeiten".

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ja, wahrscheinlich habt ihr Recht und es wird auf Krankschreibung hinauslaufen, ich habe jetzt auch schon gehört, dass kommenden Sommer in besagter Woche ein Zahnarzt- und/ oder Augenarzttermin sein wird.

    Ich frage mich trotzdem, was das für eine Sure sein soll, in der geschrieben steht, dass jeglicher Spaß verboten ist. Es betrifft jedenfalls Jungen und Mädchen gleichermaßen.

    Von Jungs habe ich noch nicht mitbekommen, dass sie nicht mitfahren dürfen. Bei Mädchen ist es sicher die Furcht der Eltern, ihr Kind könnte auf der Klassenfahrt geschändet werden. Man kennt es.

    Bei den Eltern meiner Zeugin Jehovas war es vermutlich die Angst das Kind könnte im Notfall eine Bluttransfusion erhalten oder mit der Hexerey (aka Harry Potter) in Berührung kommen.

  • In Baden-Württemberg sind Klassenfahrten verpflichtend.

    Wer auf Teufel komm raus nicht mitwill, findet jedoch Mittel und Wege. Ich meine, was soll gemacht werden, wenn jemand kurz vor Fahrtantritt plötzlich krank wird und ein Attest vorlegt? Klar, man kann bei Zweifel an der Korrektheit (z.B. wenn schon im Vorfeld Widerstand angekündigt wird) über die Schulleitung gehen und eine Überprüfung über den Amtsarzt (m/w/d) durchsetzen lassen. Ob das sinnvoll und den Mehraufwand wert ist? Ich weiß es nicht.

    Wenn Klassenfahrt, dann finde ich es sinnvoll, wenn der Aufenthalt keine reine Spaßveranstaltung geht, sondern das Lernen im Vordergrund steht - sei es wirklich konkret fachliches Lernen oder der Aufbau sozialer Kompetenzen in Form von Teambuilding-Maßnahmen. Spaßaktivitäten sollen die Kinder und Jugendliche in ihrer wohlverdienten Freizeit nachgehen.

  • Ja, ich kenne es auch, dass Kinder nicht mitkommen sollen/wollen und im Endeffekt "krank" sind. Auch Kinder, die aufgrund von Heimweh von Klassenfahrten abgeholt wurden und dann in eine andere Klasse gehen sollen solange ihre eigene noch auf Klassenfahrt ist sind in der Regel dann plötzlich "krank".

    Ist leider so und Arrestpflicht gibt es bei uns in der Regel nicht.

    Besonders ärgerlich finde ich es auch bei BuT Kindern, wo unsere Sekretärin alles regelt damit sie mitfahren können und dann kommen sie einfach nicht.

    Vielleicht wäre es ehrlicher, wenn es keine Pflicht wäre. Aber ich fürchte, dass dann mind. ein Drittel bis die Hälfte nicht mitfahren würde (zumindest in Klasse 1/2) und so viele Kinder in anderen Klassen unterbringen wäre auch schwierig (es sei denn man setzt darauf, dass sie dann "krank" sind). Schwieriges Thema. Dafür gibt es mindestens genauso so viele Eltern, die Klassenfahrten vehement einfordern. Also wenn sie ganz gestrichen würden, gäbe es ein Riesentheater von Seiten einiger Eltern. Auch einige meiner Kollegen sind ganz versessen auf Klassenfahrten. Ich für meinen Teil könnte da gerne drauf verzichten. Bei Klassenfahrten läuft so viel falsch (Arbeitszeiten, Geldgeschichten...) und es kostet so viel Zeit und Kraft, dass ich mir sicher bin, dass es in keinem guten Verhältnis zum Output steht.

  • Einmal abgesehen davon, dass das auch für die Bibel gelten würde, reden wir hier von Befindlichkeiten, Ängsten und Emotionen, denen man mit einer sachlichen Argumentation nicht beikommen wird.

    ...

    Das frage ich mich, zumindest sollte doch ein Austausch darüber möglich sein. Ich weiß ja nicht einmal, welche Gründe es sind, wenn man sich nicht zusammensetzt und darüber spricht. Vielleicht ist ja eine Sorge dabei, die entkräftet werden kann.

    Mich ärgert vor allem der Zettel und die Selbstverständlichkeit, mit der Familien Dinge erwarten.

    Edit: und hier natürlich, dass den Kindern etwas entgeht.

    Das hat auch nicht unbedingt etwas mit kulturellem Hintergrund zu tun. Ein Vater schrieb kürzlich: "leider ist etwas dazwischen gekommen, so dass ich nicht zum Elternabend kommen kann. Lassen Sie mir die wichtigsten Informationen zukommen." Ich weiß, dass er das nicht so meint und die Informationen werden bei uns sowieso mundgerecht in Leichter Sprache vielfach übermittelt. Trotzdem, ein "Bitte" und als Frage formuliert wäre nett gewesen.

    Danke fürs Urteil, das ist interessant, wenn auch in einer Fremdsprache verfasst? :sterne::zahnluecke:

  • Mara , Klasse 1 finde ich persönlich auch sehr früh. Auch hier: wenn das Kind große Ängste hat, dann wird es natürlich nicht gezwungen. Aber vielleicht schafft man im Gespräch Bedingungen, dass es zumindest den Versuch wagt. Und wenn es abgeholt werden muss, ist es keine Schande, sondern man kann feiern, dass es sich getraut hat und vielleicht dann nicht krank spielen muss, sondern in der 3b willkommen ist.

    (Mit dem Krankmelden vermitteln die Eltern ihm ja wieder, dass es arm dran sei, statt ihm mit seinen Ängsten zu helfen.)

    Ich bin auch eher klassenfahrtenskeptisch. Aber es sind halt doch bleibende Erinnerungen. Und seit mein Kind schlecht gelaunt hingefahren und total happy zurückgekommen ist, bin ich milder gestimmt. Seine Klasse hat sich richtig gut als Gruppe gefunden auf dieser Tour, obwohl sie sich schon ein paar Jahre kennen.

  • Ich kann nicht für Grundschule sprechen aber bei uns lehnen auch viele die Fahrt ab. Bei freiwilligen Fahrten gibt es keine Anmeldung, sie sind aber bei Pflichtfahrten spontan krank.

    Bei freiwilligen Fahrten haben die muslimischen Mädchen die schlechteste Statistik. Sobald eine Familienunterbringung in Frage kommt, sind alle Muslime komplett raus. Deswegen haben wir gar keine Austausche mehr, zu wenige potentielle Schüler*innen.

    Die einzigen, die konsequent in der Ehrlichkeit sind, sind die bibeltreue, neu geborene oder was weiß ich - Christen. Sie lügen nicht und legen die Karten offen.

  • Mara , Klasse 1 finde ich persönlich auch sehr früh. Auch hier: wenn das Kind große Ängste hat, dann wird es natürlich nicht gezwungen. Aber vielleicht schafft man im Gespräch Bedingungen, dass es zumindest den Versuch wagt. Und wenn es abgeholt werden muss, ist es keine Schande, sondern man kann feiern, dass es sich getraut hat und vielleicht dann nicht krank spielen muss, sondern in der 3b willkommen ist.

    (Mit dem Krankmelden vermitteln die Eltern ihm ja wieder, dass es arm dran sei, statt ihm mit seinen Ängsten zu helfen.)

    Ich bin auch eher klassenfahrtenskeptisch. Aber es sind halt doch bleibende Erinnerungen. Und seit mein Kind schlecht gelaunt hingefahren und total happy zurückgekommen ist, bin ich milder gestimmt. Seine Klasse hat sich richtig gut als Gruppe gefunden auf dieser Tour, obwohl sie sich schon ein paar Jahre kennen.

    Bei uns an der Schule steht es im Schulprogramm, dass auch in Klasse 1/2 gefahren wird.

    Natürlich "bearbeiten" wir dann skeptische Eltern und ängstliche Kinder, dass die Kinder es zumindest versuchen. Und meistens klappt es ja auch. Und natürlich haben viele Kinder tolle bleibende Erinnerungen. Aber die Dankbarkeit der Eltern hat mit den Jahren spürbar abgenommen (in den ersten Jahren gab es beim Wiederkommen oft Blumen, Pralinen und vor allem ehrlich gemeintes Dankeschön von den Elternvertretern). Das ist in den letzten Jahren immer weniger geworden Dafür gibt es nun immer mehr Eltern, denen alles mögliche nicht passt oder Sachen, die eingefordert werden und eben meist kaum noch Wertschätzung beim Ankommen nach zwei durchwachten Nächten.

    (Eines meiner eigenen Kinder war auch sehr ängstlich und ist zum Glück auch erst in Klasse 4 auf Klassenfahrt gefahren und ich habe einiges unternommen, um nein Kind zu stärken, dass es das schafft. Bei meinen anderen beiden Kindern war das nie Thema und sie sind tatsächlich auch schon in Klasse 1 und Klasse 2 gefahren und hatten einfach eine gute Zeit. Aber verutlich hätten sie auch eine nicht (viel) weniger schöne Grundschulzeit ohne diese Fahrten gehabt.)

  • Die Forderung nach einem Attest stößt inzwischen meist an die Grenze, dass Praxen sich zunehmend wegen bürokratischer Überlastung grundsätzlich weigern, welche auszustellen.

    Die Überlastung der Arztpraxen ist aber nicht mein Problem als Klassenlehrer, sondern das Problem der Eltern, die ein Attest benötigen. Deshalb kümmere ich mich um fies Problem nicht.

  • In Baden-Württemberg sind Klassenfahrten verpflichtend.

    Das stimmt nicht.

    "Bei mehrtägigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen, Veranstaltungen an unterrichtsfreien Tagen, kostenpflichtigen Veranstaltungen (sofern es nicht um Bagatellbeträge geht) sowie mehrstündigen Veranstaltungen über den stundenplanmäßigen Unterricht hinaus (z. B. Theaterbesuch am Abend, Tagesausflüge bis in den Abend hinein, Klassenfahrten, Schullandheime, Studienfahrten, Schüleraustausch etc.) besteht keine Teilnahmepflicht. Schülerinnen und Schüler, die an diesen Veranstaltungen nicht teilnehmen, müssen währenddessen aber ggf. am Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen. Andernfalls liegt eine Schulpflichtverletzung vor."


    Quelle: https://km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/info…veranstaltungen

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