Schulöffnungen NRW

  • Nein. "Alle müssen kommen" war bisher in Hessen nicht in der Diskussion - zumindest nicht in offiziellen Verlautbarungen. Hier galt schon immer Attestpflicht, ganz am Anfang zuerst dienstliche Erklärung mit nachgereichtem Attest. Ü 60 war immer nach eigenem Ermessen, ist es jetzt auch noch. Nur muss jetzt der Lehrer den Antrag auf Freistellung stellen.

    Ah okay. Das wurde im Internet anders kommuniziert 🙈

  • Gib es außer dem Münsteraner Fall

    https://www.ksta.de/region/cor…hule-in-muenster-36439428

    schon weiter Fälle von Neuinfektionen nach der Schulöffnung (in NRW oder anderswo)?


    Der Satz „Egal wie - offenbar haben sich Personen nicht an die Schutzregeln gehalten.“ verärgert mich ja schon.

    Vielleicht waren "die Schutzregeln" auch nicht ausreichend.

  • Ich weiß am Niederrhein von einem Fall, wo die Schule es nicht öffentlich gemacht hat, muss sie auch nicht, so würde es wohl der Schule gesagt. Erfahren habe ich es durch einen Kollegen.

  • In den letzten sieben Tagen gab es und Deutschland etwa 4500 Infektionsfälle.

    Rein statistisch dürften etwa 40 Personen darunter sein, die als Lehrer arbeiten und etwa 100-200 Schüler in der Altersgruppe einer weiterführenden Schule, wenn ich mal jüngere Kinder wegen des unklaren Infektionsrisikos außen vor lasse.

  • In den letzten sieben Tagen gab es und Deutschland etwa 4500 Infektionsfälle.

    Rein statistisch dürften etwa 40 Personen darunter sein, die als Lehrer arbeiten und etwa 100-200 Schüler in der Altersgruppe einer weiterführenden Schule, wenn ich mal jüngere Kinder wegen des unklaren Infektionsrisikos außen vor lasse.

    Hoffentlich hast du das auch mit der Altersverteilung https://de.statista.com/statis…chland-nach-altersgruppe/ gewichtet. Und dann noch korrigiert, das Lehrerkräfte aus den Risikogruppen mit einer geringer Wahrscheinlichkeit in der Schule anzutreffen sind. Und ...

    Rein statistisch passen 4 SuS und 2 LK an einer Schule vermutlich nicht ins Bild.

    Mich interessieren eher so fragen wie: Wie lange / bei welchen "Zahlen" lässt man den Schulbetrieb weiterlaufen? Werden Lerngruppen oder "ganze Schulen" in Quarantäne geschickte etc.

  • In Bremen gibt es mittlerweile an elf Schulen Coronafälle (infizierte SuS oder Kontaktpersonen): https://www.weser-kurier.de/br…roffen-_arid,1914220.html

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich bin ja gespannt wie es dann weiter geht, wenn die Kitas jetzt geöffnet werden. Und wir müssen in der Schule weiter Eiertanz machen?

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Bisher hat hier noch niemand den neuen Erlass zu den Risikogruppen und deren Teilnahme am Unterricht thematisiert. Von der GEW kam an die Lehrrerräte der Erlass vom 22.05 und die folgenden Erläuterungen dazu.


    "Der neue Erlass schreibt zunächst die alte Regelung bezüglich der Risikogruppen aus der Schulmail 15 bis Pfingsten (2. Juni) fort. Ab dem 3. Juni ist dann nur noch für folgende Kolleg*innen eine Befreiung vom Präsenzunterricht möglich:

    1. Kolleg*innen, die eine ärztliche Bescheinigung beibringen, dass bei ihnen aufgrund ihrer medizinischen Situation (keine konkreten Diagnosen!) die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufes besteht, wenn sie sich mit COVID 19 infizieren sollten.
    2. Kolleg*innen, die eine ärztliche Bescheinigung beibringen, dass ein(e) pflegebedürftige(r) Angehörige(r), mit dem/der sie in einem Haushalt wohnen und den/die sie tatsächlich pflegen, aufgrund seiner/ihrer medizinischen Situation (keine konkreten Diagnosen!) ein sehr hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit COVID 19 hat. Es genügt auch, wenn ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt, aber noch nicht beschieden wurde.
    3. Schwangere und stillende Kolleginnen werden ohne Gutachten auf Antrag vom Präsenzunterricht freigestellt.

    Auch für diese Kolleg*innen gilt aber weiterhin:

    • Sie sind verpflichtet, alle anderen dienstlichen Aufgaben wahrzunehmen, inklusive Konferenzen und mündliche Prüfungen.
    • Wer bis zum 3.6. (noch) kein ärztliches Attest vorlegen kann, ist zunächst bis zur Vorlage einer solchen Bescheinigung auch verpflichtet, Präsenzunterricht zu geben.

    Diese Regelungen gelten bis zum Beginn der Sommerferien. Sie gelten ebenso für alle anderen im Landesdienst tätigen Berufsgruppen. Ich attache den Erlass im Original."

  • edit: Folgender Inhalt ist falsch ;)


    Interessant! Im Erlass steht, dass Schwangere auf eigenen Wunsch in den Unterricht dürfen. Bei den hier geposteten Erläuterungen steht, dass Schwangere einen Antrag stellen müssen, wenn sie nicht den Präsenzunterricht erteilen. Das ist doch das komplette Gegenteil.

  • Interessant! Im Erlass steht, dass Schwangere auf eigenen Wunsch in den Unterricht dürfen. Bei den hier geposteten Erläuterungen steht, dass Schwangere einen Antrag stellen müssen, wenn sie nicht den Präsenzunterricht erteilen. Das ist doch das komplette Gegenteil.

    Ich finde im aktuell geltenden Erlass nur das hier: "Schwangere oder stillende Lehrerinnen sind auf Wunsch ohne Vorlage eines ärztlichen Attestes von dem Einsatz im Präsenzunterricht (einschl. Pausen- oder Klausuraufsichten etc.) befreit."

  • Ich finde im aktuell geltenden Erlass nur das hier: "Schwangere oder stillende Lehrerinnen sind auf Wunsch ohne Vorlage eines ärztlichen Attestes von dem Einsatz im Präsenzunterricht (einschl. Pausen- oder Klausuraufsichten etc.) befreit."

    Du hast Recht! Da hab ich mich verlesen.

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