Schulhof reinigen als pädagogische Maßnahme

  • Dass der Junge auch samstags und sonntags kommen soll ist nun wirklich unverhältnismäßig.

    Den Gedanken hatte ich auch, wenn die Maßnahme 2 Wochen dauern soll, und das ist bei uns auch der Fall, dann sind es 10 Werktage. Daher dachte ich gestern auch an Eltern und habe mich herausgehalten.

    Knapp 3 Wochen ist seltsam, dann würde ich 15x verhängen, also genau 3 Wochen.

    Zum Thema, klar hätte man sagen können, so lange bis alle Eicheln entfernt sind, und da hatten wir mal den Fall, dass die Mutter reinigte und das Kind daneben stand, aber die Maßnahme ist so verhängt worden und verhältnismäßig. Ein jetziges Nachgeben bedeutet, dass in Zukunft immer diskutiert wird und das betroffene Kind lernt, dass es sich nur weigern muss und aus 14x wird 2x. Erziehungsmaßnahme fehlgeschlagen.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Smartphones mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Der Schüler muss zwei Wochen Schulhof kehren, weil er Eicheln ins Gebüsch geworfen hat und anwesend war, als ein Mitschüler (der lediglich verwarnt wird) einem Mädchen einen Stein an den Kopf geworfen hat?

    Finde ich auch nicht verhältnismäßig. Dass vorherige Vorfälle nicht dokumentiert und den Eltern nicht kommuniziert wurden, machts nicht besser.

    Die Reaktion der Eltern finde ich anstrengend und auch irgendwie etwas albern, in der Sache stimme ich ihnen aber tendenziell schon zu. Letztlich ist aber wichtig, ob ihr das Ganze weiterhin für verhältnismäßig haltet. Wenn ja, bleibt dabei und lasst die Eltern eben Beschwerden schreiben, wenn sie Spaß dran haben.

  • Finde ich auch nicht verhältnismäßig.

    Die ganze Sachverhaltsbeschreibung ist derartig konfus, dass sie überhaupt keine geeignete Basis für eine Diskussion über den Inhalt ist.

  • Der Schüler muss zwei Wochen Schulhof kehren, weil er Eicheln ins Gebüsch geworfen hat und anwesend war, als ein Mitschüler (der lediglich verwarnt wird) einem Mädchen einen Stein an den Kopf geworfen hat?

    Der Eröffnungsbeitrag gibt einen anderen Sachverhalt vor. Nach diesem war der Betreffende nicht lediglich anwesend, sondern haben beide Jungen mit Steinen (oder Eicheln, was letztlich egal ist) auf dem Schulgelände geworfen und damit letztlich billigend in Kauf genommen, dass auch jemand getroffen werden kann. Wessen Stein dann nun wirklich das Mädchen traf, ist insofern gar nicht entscheidend. Aktiv beteiligt am rücksichtslosen Verhalten waren scheinbar beide Jungen und erfahren damit zurecht eine entsprechende Konsequenz. Dass diese "nur" ein Erziehungsmittel ist, empfinde ich ehrlich gesagt sogar als vergleichsweise milde.


    PS: Dass die Konsequenzen unterschiedlich ausfallen, finde ich - wie weiter oben erwähnt - auch etwas seltsam und zeugt von der Fehlvorstellung, dass Konsequenzen erst in einer bestimmten Reihenfolge durchlaufen werden müssten. Aber auch das ändert nichts daran, dass der Betreffende hier zurecht ein Erziehungsmittel auferlegt bekommt.

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