Schulhof reinigen als pädagogische Maßnahme

  • Dass der Junge auch samstags und sonntags kommen soll ist nun wirklich unverhältnismäßig.

    Den Gedanken hatte ich auch, wenn die Maßnahme 2 Wochen dauern soll, und das ist bei uns auch der Fall, dann sind es 10 Werktage. Daher dachte ich gestern auch an Eltern und habe mich herausgehalten.

    Knapp 3 Wochen ist seltsam, dann würde ich 15x verhängen, also genau 3 Wochen.

    Zum Thema, klar hätte man sagen können, so lange bis alle Eicheln entfernt sind, und da hatten wir mal den Fall, dass die Mutter reinigte und das Kind daneben stand, aber die Maßnahme ist so verhängt worden und verhältnismäßig. Ein jetziges Nachgeben bedeutet, dass in Zukunft immer diskutiert wird und das betroffene Kind lernt, dass es sich nur weigern muss und aus 14x wird 2x. Erziehungsmaßnahme fehlgeschlagen.

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  • Der Schüler muss zwei Wochen Schulhof kehren, weil er Eicheln ins Gebüsch geworfen hat und anwesend war, als ein Mitschüler (der lediglich verwarnt wird) einem Mädchen einen Stein an den Kopf geworfen hat?

    Finde ich auch nicht verhältnismäßig. Dass vorherige Vorfälle nicht dokumentiert und den Eltern nicht kommuniziert wurden, machts nicht besser.

    Die Reaktion der Eltern finde ich anstrengend und auch irgendwie etwas albern, in der Sache stimme ich ihnen aber tendenziell schon zu. Letztlich ist aber wichtig, ob ihr das Ganze weiterhin für verhältnismäßig haltet. Wenn ja, bleibt dabei und lasst die Eltern eben Beschwerden schreiben, wenn sie Spaß dran haben.

  • Finde ich auch nicht verhältnismäßig.

    Die ganze Sachverhaltsbeschreibung ist derartig konfus, dass sie überhaupt keine geeignete Basis für eine Diskussion über den Inhalt ist.

  • Der Schüler muss zwei Wochen Schulhof kehren, weil er Eicheln ins Gebüsch geworfen hat und anwesend war, als ein Mitschüler (der lediglich verwarnt wird) einem Mädchen einen Stein an den Kopf geworfen hat?

    Der Eröffnungsbeitrag gibt einen anderen Sachverhalt vor. Nach diesem war der Betreffende nicht lediglich anwesend, sondern haben beide Jungen mit Steinen (oder Eicheln, was letztlich egal ist) auf dem Schulgelände geworfen und damit letztlich billigend in Kauf genommen, dass auch jemand getroffen werden kann. Wessen Stein dann nun wirklich das Mädchen traf, ist insofern gar nicht entscheidend. Aktiv beteiligt am rücksichtslosen Verhalten waren scheinbar beide Jungen und erfahren damit zurecht eine entsprechende Konsequenz. Dass diese "nur" ein Erziehungsmittel ist, empfinde ich ehrlich gesagt sogar als vergleichsweise milde.


    PS: Dass die Konsequenzen unterschiedlich ausfallen, finde ich - wie weiter oben erwähnt - auch etwas seltsam und zeugt von der Fehlvorstellung, dass Konsequenzen erst in einer bestimmten Reihenfolge durchlaufen werden müssten. Aber auch das ändert nichts daran, dass der Betreffende hier zurecht ein Erziehungsmittel auferlegt bekommt.

  • ...

    "Während erzieherische Einwirkungen ihrem Wesen nach dazu dienen, den*die Schüler*in zu einer Änderung des Verhaltens durch verbindliche Anordnungen zu bewegen, ohne sie*ihn in ihrer*seiner Individualsphäre wesentlich zu beeinträchtigen, greifen Ordnungsmaßnahmen in die Rechte der Schüler*in ein.

    ...

    Ich vermute, wenn ich das Wirrwarr überhaupt richtig verstanden habe, dass die Eltern genau das anzweifeln. Sie argumentieren, dass dem Kind für 2 Wochen die Pausen entzogen werden und das ist nicht zulässig.

    Ich würde die Maßnahme daher abändern und den Schüler 2 Wochen nachmittags beim Fegen helfen lassen, dann hat er weiter Hofpausen und trotzdem was gelernt.

    Ganz grundsätzlich sind Ordnungsmaßnahmen ja leider häufig das stumpfere Schwert, wen inteessiert schon ein "Verweis"?

  • Ein Verweis kann schon Konsequenzen haben, also, wenn man mehrere kassiert: Man wird, ich glaube nach drei Verweisen, von der Schule verwiesen. Wir bekommen jetzt tatsächlich einen Erstklässler, der von seiner Grundschule fliegt. Darf ich kurz erwähnen, dass ihn niemand haben will?

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Jetzt haben wir eine Teilkonferenz deswegen einberufen und vorher ein pädagogisches Gespräche geführt. Die Eltern meinen, wir hätten den Sachverhalt nicht aufgeklärt. Die Teilkonferenz kam zu dem Ergebnis, dass er Junge 14 Tage lang 15 Minuten den Schulhof reinigen soll. Jetzt machen die Eltern des Jungen (Juristen) ein riesiges Theater deswegen. Sie meinen, das sei nicht verhältnismäßig und wollen höchsten 2 Tage und nur Eicheln aufkehren. Sie drohen mit Dienstaufsicht oder sogar Widerspruch, weil es meinen, es sei eine Ordnungsmaßnahme. Sollen wir das „Angebot“ der Eltern annehmen?

    Was sagt denn dein Schulleiter/in dazu?


    Ich persönlich finde wegen so ner Lappalie schon eine Teilkonferenz (der vermutlich der Schulleiter vorsaß) für absolut übertrieben, aber gut ist.


    Ich teile aber die hier auch geäußerte Einschätzung, dass der geschilderte Sachverhalt völlig wirr ist und nicht so ganz stimmen kann. Oder die Schule hat bzgl. Fehlverhalten von Schülern gar keinen Plan, was ich mir bei manchen Gymnasien gut vorstellen kann.

  • Ich persönlich finde wegen so ner Lappalie schon eine Teilkonferenz für absolut übertrieben, aber gut ist.

    Es sind ja mehrere Dinge vorgefallen, die allerdings nicht dokumentiert wurden und teilweise schon ein halbes Jahr her sind.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Ein Verweis kann schon Konsequenzen haben, also, wenn man mehrere kassiert: Man wird, ich glaube nach drei Verweisen, von der Schule verwiesen. Wir bekommen jetzt tatsächlich einen Erstklässler, der von seiner Grundschule fliegt. Darf ich kurz erwähnen, dass ihn niemand haben will?

    Zumindest in NRW gibt es keinen solchen Automatismus. Im Gegenteil: Mehrere Verweise wegen unterschiedlichen Sachen addieren sich erstmal gar nicht.

  • Zumindest in NRW gibt es keinen solchen Automatismus. Im Gegenteil: Mehrere Verweise wegen unterschiedlichen Sachen addieren sich erstmal gar nicht.

    Dann braucht man auch keine. Vor über 20 Jahren erzählte mir ein junger Kollege, dass er früher in Karlsruhe an einer Grundschule unterrichtet hat und da gab es einen Schüler, der hatte Rheinland-Pfalz-Verbot. Das ist das krasseste, was ich dahingehend gehört habe. Der Junge durfte keine Grundschule in Rheinland-Pfalz mehr besuchen und die Eltern konnten schauen, wie er nach KA kommt. Ehrlich gesagt, finde ich es immer noch etwas unglaubwürdig, aber er hat es mehrmals erzählt.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Das wäre auch in NRW die härteste Ordnungsmaßnahme: Verweis von allen öffentlichen Schulen des Landes

    Gibt ja noch Ersatzschulen...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Dann braucht man auch keine.

    ... und deswegen geben sich ganz viele KuK keine Mühe mehr und dann fällt es denen auf die Füße, dass es kaum Dokumentation gab.
    Da könnte ich schreieeeeeeeeeeeeeeeen.
    (Ich sitze neben einem Kollegen, der sich in jeder zweiten Pause über bestimmte S beschwert (aus gutem Grund), er hat aber noch nie was im Klassenbuch geschrieben. Tja, dann nimmst du sie eben mit auf Klassenfahrt, brauchst dich nicht bei mir zu beschweren.

  • Das wäre auch in NRW die härteste Ordnungsmaßnahme: Verweis von allen öffentlichen Schulen des Landes

    Gibt ja noch Ersatzschulen...

    Wobei in solchen Extremfällen mal geprüft werden sollte, ob das Sorgerecht bei den Eltern noch richtig aufgehoben ist. Falls die Kinder/Jugendlichen zu dem Zeitpunkt nicht bereits in Inobhutnahme sind.

  • Das wäre auch in NRW die härteste Ordnungsmaßnahme: Verweis von allen öffentlichen Schulen des Landes

    Gibt ja noch Ersatzschulen...

    Dann verstehe ich BlackandGolds Aussage nicht, ist doch auch NRW.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Dann verstehe ich BlackandGolds Aussage nicht, ist doch auch NRW.

    Die Möglichkeit der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes ist unabhängig davon wie viele (oder auch ob überhaupt) Verweise bzw. sonstige Ordnungsmaßnahmen vorher erfolgt sind. Das im Schulgesetz genannte Kriterium lautet "wenn die Anwesenheit der Schülerin oder des Schülers aus Gründen der Sicherheit nicht verantwortet werden kann".

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