Schulhof reinigen als pädagogische Maßnahme

  • Ich habe automatisch angenommen, dass die "drei Verweise" von dir nicht "Schulverweise" meinen, sondern das, was wir in NRW "schriftliche Verweise" nennen (also die niedrigste Ordungsmaßnahme, nach §53 Abs. 3 Nr. 1 SchulG). War das falsch?

    Nee, war richtig.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Das hat die Kommission festgelegt. Und es wurde noch nicht einmal eine Ordnungsmaßnahme beschlossen. Da ist er, meiner Meinung nach, noch ganz gut bei weggekommen. Ich würde mich da nicht unter Druck setzen lassen. Sollen sie doch klagen. Dann wisst ihr Bescheid, ob es verhältnismäßig war.😊

    Ich denke, dass noch mehr vorgefallen ist, das wir nicht erfahren, bzw. dass Gründe vorliegen. Aber wieder ein Beispiel, wie Eltern sich gegen Entscheidungen der Schule stellen und nicht kooperieren. Wir hätten früher- was natürlich auch nicht perfekt war- zu Hause nochmal Ärger obendrauf bekommen.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

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