Danke, ja, so macht das für mich auch Sinn.
Es geht dir also nicht um die "Einführung", sondern eher um die "Anwendung [...] technischer Einrichtungen zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Beschäftigten", um die Wortwahl des bayerischen Personalvertretungsgesetzes zu bemühen.
Falls es jemanden (aus Bayern) interessiert: §75a BayPVG. Die Paragraphen §75 und §76 sind vielleicht die wesentlichstesn für bayerische PRs, die sollte jeder bay. PR dringend kennen. Aber das ist jetzt OT, sorry.