Lehrer nicht mehr Beamte?

  • Das mag in deinem Fall auch so sein. Aber viele andere werden sich fragen, warum sie sich einen Job wie eine Schulleitung antuen sollen, wenn man die Mehrarbeit und das mehr an Verantwortung nicht zu einem entsprechenden mehr an Gehalt führt.

    Der Schulleiter behält sein Mehr an Gehalt auch nach 20 Jahren. Der Elternteil erlebt nach 20 - 25 Jahren einen krassen Einkommenseinschnitt. Da kann sich der Schulleiter wieder ins Fäustchen lachen. Und das, was der Elternteil vorher mehr bekommen hat, hat er längst in das Studium oder die Ausbildung seiner Kinder investiert und hat mitnichten Reichtum angehäuft.

    Deshalb könnte man sich das antun. Sollte man aber nicht wegen des Geldes alleine tun, sondern nur, wenn man auch wirklich Freude an dieser Aufgabe hat.

  • Schulleitung. Erweiterte Schulleitungen kenne ich auch viele, mich eingeschlossen :)

    Erweiterte SL kenne ich auch eine persönlich und ich dachte auch an dich.

    Aber tatsächlich sind alle anderen Frauen in der erweiterten SL, die ich kenne, kinderlos und Schulleiterinnen alle.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Das von dir sogenannte Alimentationsrecht ...

    Das wird von ziemlichen fielen Leuten so genannt. Vorallem auf den Fluren von Beamtenrechtsanwälten, Verwaltungsgerichten und nicht zuletzt dem BVG. Gerne kann ich auf das Wording verzichten.

    Der Rest zeigt einfach, dass du aufgrund einer vermeintlichen Modernität deiner Forderung dich wenig bis garniert mit den Prinzipien der Alimentation (keine Erfindung meinerseits Probs ans BVG!) auseinander gesetzt hast und ihre Verankerung in unserem Rechtssystem nicht verstanden hast.

    Deshalb:

    :laola:

    Ein kleiner Exkurs im Alimentationsprinzip (der Begriff Recht ist mir zu heikel geworden) und seiner Verankerung im gesamten Sozialstaatsgefüge!

    War nur ein Spaß! Ich habe heute 9 Stunden in der Schule durchgearbeitet und mir fehlt die Lust dazu.

    Gerne morgen mehr zum Thema:

    Müssen Ehepartner in Deutschland zum Familieneinkommen beitragen/Wieso bekommen Beamter mehr Geld in teuren Orten und wieso lautet die Antwort am Ende 42?

  • Hat zwar nichts direkt mit der Diskussion zu tun, aber ich bin beinahe entsetzt über die Kenntnisse bezüglich Kindergeld/Kinderfreibetrag. Irgendwie dachte ich, dass die Leute, die sich hier im Forum "rumtreiben", eigentlich wissen, dass es entweder/oder gibt und nicht beides :grimmig:

    Daher danke an diejenigen, die diese Irrtümer aufklären, z.B. Finnegans Wake

  • Aber tatsächlich sind alle anderen Frauen in der erweiterten SL, die ich kenne, kinderlos und Schulleiterinnen alle.

    Schade. In NRW gibt es seit einigen Jahren ein Mentoring-Programm für Schulleitungsnachwuchs. Hier kann man sich auch Schulleitungen mit Kindern wünschen. Das finde ich eine gute Sache, egal ob für Männer oder Frauen.

  • Erfreulicherweise ist es an meiner Schule die Regel und nicht die Ausnahme, dass Funktionsträgerinnen Kinder haben. Erfreulich meine ich in dem Sinne, dass es möglich ist, schulische Karriere und Kinder zu vereinbaren.

    Grundsätzlich positiv ist auch die Haltung der Schule gegenüber KuK mit Kindern. Es ist bspw. akzeptiert, dass Kinder bei Betreuungsproblemen auch mal mitgenommen werden.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Gibt es Schulen, an denen dies nicht der Fall ist?

    Das weiß ich tatsächlich nicht. Hm.

    Was ich aber sehe, ist der deutliche Wandel in Bezug auf Familie und Beruf. Während meines Refs waren Refis mit Kindern exotisch und es wurde kritisch hinterfragt, ob das machbar ist. Heute scheint das Normalität zu sein. Entsprechend nehme ich grundsätzlich wahr, dass "heute" ein anderes Verständnis für Eltern im Kollegium da zu sein scheint, als früher.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Der Wert für die Gesellschaft hat aber nichts mit Alimentation zu tun. Der Wert für die Gesellschaft zeigt sich im Kindergeld, im Steuerfreibetrag, kostenlose Bildung, ggf. kostenlose Betreuung, Anrechnung auf die Rente, etc.

    Wir können gerne diskutieren, ob wir das Kindergeld für alle erhöhen wollen. Persönlich wäre ich z.B. für eine Regelung, wo das Kindergeld nach bestimmten Vorgaben erhöht wird.

    Aber Kinder sind auch eine Lebensentscheidung und ein gewisser Luxus. Warum hat ein Beamter den Anspruch, dass egal wie viele Kinder er zeugt, der Staat dafür zahlen soll? Und dann noch so fürstlich. 800 € plus Kindergeld. Damit sollten alle Kosten locker gedeckt sein.

    Du bist nicht nur was die Alimentation angeht ziemlich ahnungslos.
    Auch in allem anderen Dingen hast du zwar ein starke Meinung aber wenig Ahnung.
    Allein das hier Geschriebene im Rahmen unserer verschiedenen Systeme Steuerrecht, Rentensystem, Bildungssystem, Grundgesetz, Sozialrecht ins rechte Licht zu rücken, wird irgendwen hier eine Menge Arbeit kosten.

  • Du bist nicht nur was die Alimentation angeht ziemlich ahnungslos.
    Auch in allem anderen Dingen hast du zwar ein starke Meinung aber wenig Ahnung.
    Allein das hier Geschriebene im Rahmen unserer verschiedenen Systeme Steuerrecht, Rentensystem, Bildungssystem, Grundgesetz, Sozialrecht ins rechte Licht zu rücken, wird irgendwen hier eine Menge Arbeit kosten.

    Aha, dann wären vielleicht ein paar Fakten von dir besser als einfach nur beleidigend zu werden.

    Die Aussage war, dass Kinder eine gesellschaftliche Aufgabe sind. Und um es kurz zu machen: Wenn es eine gesellschaftliche Aufgabe ist, muss es auch eine gesellschaftliche Würdigung und nicht nur mehr Geld für Beamte geben.

    Die Alimentation ist für die Lebenshaltungskosten des Beamten. Nicht um eine gesellschaftliche Aufgabe zu erfüllen. Daher ist das Argument einfach fehl am Platz.

    Das wird von ziemlichen fielen Leuten so genannt. Vorallem auf den Fluren von Beamtenrechtsanwälten, Verwaltungsgerichten und nicht zuletzt dem BVG. Gerne kann ich auf das Wording verzichten.


    Ein kleiner Exkurs im Alimentationsprinzip (der Begriff Recht ist mir zu heikel geworden) und seiner Verankerung im gesamten Sozialstaatsgefüge!

    Ok, also hast Du Recht, verwendest aber trotzdem den Begriff nicht weiter. Wie dir als Jurist und Experte sicherlich inzwischen bewusst ist, gibt es keine Alimentationsrecht sondern Alimentationsprinzipien, die sich im Laufe der Jahrzehnte entwickelt haben aber durchaus auch Änderungen unterworfen sind. Deswegen spricht das BVG auch Prinzipien der Alimentation und nicht von einem Alimentationsrecht so wie du. Aber das hast Du ja anscheinend inzwischen auch gemerkt. Der Begriff Alimentationsrecht suggeriert nämlich ein kodifiziertes Gesestz/Gesetzbuch, dass es in dieser Form nicht gibt. Stattdessen haben sich die Prinzipien der Alimentation jahrzehntelang entwickelt und werden auch durch die Rechtsprechung gestaltet. Das BVG hat beispielsweise keineswegs einen Ortszuschlag oder Kinderzuschlag verlangt. Es hat die Grundsätze klar gemacht und das Land NRW in diesem Fall hat im Rahmen dessen überlegt, wie es die Alimentation regelt. Das wäre auch beispielsweise dadurch möglich gewesen, die Grundbesoldung für alle um X Euro zu erhöhen. Aber du bist natürlich vollkommen im Recht. Wie kann man dich nur kritisieren, wenn Du ein Begriff falsch verwendest.

  • Wie sieht der Mißbrauch von Kindergeld denn aus?

    Bei uns kommen am ersten Tag nach den Sommerferien Jugendliche und verlangen sofort eine Schulbescheinigung. Würden wir die Bescheinigungen am ersten Tag sofort austeilen, gehen sie am zweiten Tag zur nächsten Schule und melden sich dort (mit anderem Pass) erneut an. Bei ausländischen Staatsbürgerschaften ist es sehr schwer nachzuhalten, ob die Kinder wirklich hier in D leben und so kindergeldberechtigt sind. So werden für die Verwaltung nicht existierende Kinder generiert.


    Nicht umsonst wurden wir ja verpflichtet bei der Einschulung die Personalausweise zu kontrollieren. Einer meiner Kollegen hat so auch einen Mißbrauchsversuch aufgedeckt. Er hat sich den Ausweis des Jugendlichen zeigen lassen und, während er den Ausweis in Händen hielt, den Schüler das Einschulungsformular ausfüllen lassen. Als der Schüler seinen eigenen Namen nicht kannte, war das mehr als verdächtig.

  • Wobei diese beiden Dinge nicht aufeinander drauf kommen, sondern nur verodert (XOR) werden und eben nicht die Aufwendungen abdecken, sondern diese grob gerechnet steuerfrei stellen. Die Anrechnung auf die Rente/Pension ist aber ein schlechter Witz. Finanziell sind Kinder ein Minusgeschäft (außer in Köln ab 3 Kindern :flieh:) emotional aber ein Gewinn.

    Bildung/Betreuung sind nicht generell kostenlos: Kitas in RLP sind es, in anderen BL kosten sie. Betreuung kostet in der Regel auch.

    Dass grundsätzlich aber (hoch)schulische Bildung in Deutschland weitestgehend kostenlos ist, halte ich für eine große Errungenschaft.

    Das ist alles richtig. Und man kann auch über jeden Punkt diskutieren. Meine Aussage war nur, dass u.a. durch solche Maßnahmen das gesellschaftliche Interesse an Kindern berücksichtigt wird. Man kann sicherlich deutlich mehr machen. Aber es ist sicherlich nicht sinnvoll aus gesellschaftliche Sicht nur die Alimentation der Beamten zu erhöhen, um den demografischen Wandel zu bekämpfen.

  • Das heißt, du bist für die Anrechnung des Partnereinkommens?

    Beamte, deren Partner gut verdient, - also die meisten Lehrerinnen - sollen weniger bekommen?

    :/

    Ich halte die Vorstellung, dass ein Beamter mit seinem Einkommen seine Ehefrau finanzieren muss für überaltert. Das entspricht dem Familienbild der 50er-Jahre. Einerseits sind heute oft beide Partner berufstätig, andererseits leben wir in einer Zeit, wo die formale Eheschließung nicht mehr den gleichen Stellenwert hat.

    Daher wäre ich komplett gegen eine Zuschlag für verheiratete Beamte. Der verheiratete Beamte sollte das gleich verdienen, was ein unverheirateter Beamte verdient. Eben weil die Argumentation, dass der verheiratete Beamte die Pflicht hat seinen Ehegatten zu versorgen nicht mehr zu unseren heutigen Zeit passt. Durch die Anrechnung des Partnereinkommens ist man sogar besser versorgt, weil dann der verheiratete Partner, der nicht selbst berufstätig ist, tatsächlich einen Zuschuss bekommt. Aber wenn ich die klassische Grundschullehrerin sehe, deren Mann in der freien Wirtschaft gutes Geld verdient, warum soll diese Person mehr Geld bekommen als ihre unverheiratete Kollegin, die vielleicht in einer lockeren Partnerschaft lebt und sogar noch mehr Kosten hat, wenn ihr Freund eine eigene Wohnung hat.

  • Ich halte die Vorstellung, dass ein Beamter mit seinem Einkommen seine Ehefrau finanzieren muss für überaltert. Das entspricht dem Familienbild der 50er-Jahre. Einerseits sind heute oft beide Partner berufstätig, andererseits leben wir in einer Zeit, wo die formale Eheschließung nicht mehr den gleichen Stellenwert hat.

    Daher wäre ich komplett gegen eine Zuschlag für verheiratete Beamte. Der verheiratete Beamte sollte das gleich verdienen, was ein unverheirateter Beamte verdient. Eben weil die Argumentation, dass der verheiratete Beamte die Pflicht hat seinen Ehegatten zu versorgen nicht mehr zu unseren heutigen Zeit passt. Durch die Anrechnung des Partnereinkommens ist man sogar besser versorgt, weil dann der verheiratete Partner, der nicht selbst berufstätig ist, tatsächlich einen Zuschuss bekommt. Aber wenn ich die klassische Grundschullehrerin sehe, deren Mann in der freien Wirtschaft gutes Geld verdient, warum soll diese Person mehr Geld bekommen als ihre unverheiratete Kollegin, die vielleicht in einer lockeren Partnerschaft lebt und sogar noch mehr Kosten hat, wenn ihr Freund eine eigene Wohnung hat.

    Wäre ich voll mit einverstanden. Dann müsste man aber die Grundbeträge bzw. dann die Besoldung deutlich anheben. Wenn man mal alle Familien- und Ortszuschläge abzieht, bleibt nicht mehr so viel übrig, dass man dann von einer amtsangemessenen Besoldung sprechen kann.

  • Wäre ich voll mit einverstanden. Dann müsste man aber die Grundbeträge bzw. dann die Besoldung deutlich anheben. Wenn man mal alle Familien- und Ortszuschläge abzieht, bleibt nicht mehr so viel übrig, dass man dann von einer amtsangemessenen Besoldung sprechen kann.

    Ja, das wäre dann so. Ich sage auch nicht, dass das passieren wird. Ich würde es aber sinnvoller finden. Und einen geringerer Kinderzuschlag wäre für mich auch in Ordnung. Aber die Relationen passen (in NRW) einfach nicht mehr.

  • Bei uns kommen am ersten Tag nach den Sommerferien Jugendliche und verlangen sofort eine Schulbescheinigung. Würden wir die Bescheinigungen am ersten Tag sofort austeilen, gehen sie am zweiten Tag zur nächsten Schule und melden sich dort (mit anderem Pass) erneut an. Bei ausländischen Staatsbürgerschaften ist es sehr schwer nachzuhalten, ob die Kinder wirklich hier in D leben und so kindergeldberechtigt sind. So werden für die Verwaltung nicht existierende Kinder generiert.

    1. Wenn das Kind 16-18 ist, ist es ein bisschen spät, den erhöhten Kindergeldsatz plötzlich vor Missbrauch zu schützen. Es ist genauso wie jetzt unsere Aufgabe, da zu achten, dass die Kinder auch in die Schule gehen, es hat wenig mit dem KG an sich zu tun.
    2. Ich habe jetzt keine Zeit, die passende Stelle zu suchen, aber hier grob müsste es stehen: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-ki…dergeld-ausland
    Das Kind muss definitiv nicht in Deutschland leben, um Kindergeld zu beziehen. Mein Patenkind bezieht deutsches Kindergeld, lebt im EU-Ausland, die nicht deutsche Mutter ist in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

  • Missbrauch liegt vor, wenn Reiche welches beziehen, die bräuchten nämlich keins.

    Was der von dir Zitierte eigentlich meinte, ist mir natürlich leider klar.

    Was ist denn daran Missbrauch? Was sind denn "Reiche"?

  • Schulleitung oder erweiterte Schulleitung?

    Ich fände es prima, wenn ersteres möglich ist.

    Ich kenne beides. Natürlich ist ersteres möglich. Die Kinder sind hier aber meist schon größer, weil nur sehr sehr wenige werden in jungen Jahren SL (geschlechtsunabhängig).

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