Lehrer nicht mehr Beamte?

  • Wie kommst du darauf? Bei mir sind es nach Abzug der PKV 1000 Euro Unterschied, ohne ca. 1300 Euro.

    Bei mir sind's 1400€ (inkl PKV)netto. Obwohl ich fast 800€ für die PKV zahle

  • Hätte man mich nicht verbeamtet hätte ich den Job genauso lange weiter gemacht, bis ich eine adäquate andere Beschäftigung gefunden hätte. Dauerhaft hunderte Euro weniger zu verdienen als meine Kollegen, die möglicherweise auch noch weniger leisten, hätte ich nicht ertragen können und niemals die Energie gefunden, überhaupt noch zur Schule zu fahren.

  • Es geht nicht um die Entlassung von Beamten und Wiedereinstellung von Beamten als Angestellte. Dazu braucht man im Bundestag und Bundesrat jeweils Zwei-Drittel-Mehrheiten, um das zu gewährleisten. Unwahrscheinlich. Einfacher (und auch sinnvoll) ist, bei gleichem Bruttogehalt neu eingestellte Lehrkräfte als Angestellte zu führen. Das würde über die Jahrzehnte eine Entlastung schaffen. Das ist meines Wissens auch das, was der Linnemann gefordert hat.

  • Sehe es genauso wie state_of_Trance. Das Angestelltengehalt ist - vor allem in Relation zur nötigen Qualifikation: BA, MA, 2. StEX - echt schwach plus man hat die ganzen Beamtenperks nicht (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall übe die 6 Wochen hinaus, PKV, Pension etc.). Da wird man gehalts- und vermögenstechnisch tatsächlich vom 16-jährigen Azubi mit Realschulabschluss im technisch-industriellen Bereich abgehängt, wenn dieser es einigermaßen schlau anstellt, sich z. B. zum Techniker fortgebildet und vlt. 1-2 mal den Arbeitgeber gewechselt hat. Das kann man auch ganz gut nachrechnen. Insofern galt auch für mich schon immer: Wenn Lehrer, dann als Beamter, sonst nicht.

  • Selbst wenn man irgendwie Mehrheiten für Änderungen bei aktuellen Beamten zu Stande bringen würde, steht nachteiligen Änderungen die Tatsache entgegen, dass auch Richter Beamte sind. Da wird nichts passieren.

  • Es geht nicht um die Entlassung von Beamten und Wiedereinstellung von Beamten als Angestellte. Dazu braucht man im Bundestag und Bundesrat jeweils Zwei-Drittel-Mehrheiten, um das zu gewährleisten. Unwahrscheinlich. Einfacher (und auch sinnvoll) ist, bei gleichem Bruttogehalt neu eingestellte Lehrkräfte als Angestellte zu führen. Das würde über die Jahrzehnte eine Entlastung schaffen. Das ist meines Wissens auch das, was der Linnemann gefordert hat.

    Verkleinert sicher nicht den Lehrermangel (besonders in manchen Fächern).

    Obwohl ich gerne unterrichte, ich hätte dann vermutlich anders entschieden, hatte ja die Wahl.

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  • Übrigens entlastet es den Rentenhaushalt nur solange bis die angestellten Lehrer selbst Rente beziehen. Da sie aktuell länger leben, erhalten sie dann auch länger Rente. Aber natürlich ist es jetzt perfekt für die Politik, wenn es mehr Einzahler gibt, die Anzahl der Rentner in den nächsten Jahren aber gleich bleibt. Es gibt genug Rechnungen, dass es sinnvoll ist, Selbständige einzubeziehen, Beamte aber nicht. Da geht es nur um das Gerechtigkeitsgefühl der Angestellten.

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  • Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass Berlin angestellte Lehrkräfte wieder verbeamtet und ein entsprechendes Angebot vorgelegt hat. Zitiere mich mal selbst aus "Tipps&Tricks:

    Zitat

    Berlin hat in den vergangenen Jahren angestellte Lehrkräfte wieder verbeamtet. Dazu wurde ein vereinfachtes Verfahren eingerichtet. Dieses läuft Ende 2026 aus.
    Dies bedeutet nicht, dass man bis dahin mit dem Antrag Zeit hätte - Ende 2026 MUSS die Ernennungsurkunde überreicht worden und das Verfahren abgeschlossen sein.
    Wer als Lehrkraft in Berlin noch nicht verbeamtet wurde - und die Verbeamtung anstrebt -, muss sich daher sputen.
    https://www.berlin.de/sen/bjf/wir-ve…f?ts=1753251314

    ebenso
    https://www.berlin.de/sen/bjf/karriere/wir-verbeamten/

    Zitat aus der Website der Senatsverwaltung (2.Link :https://www.berlin.de/sen/bjf/karriere/wir-verbeamten/)

    Zitat

    Es ist im Interesse der gesamten Schulgemeinschaft, von Eltern, Lehrkräften und Schüler/-innen, von Wirtschaft und Gewerkschaften, so viele Lehrkräfte wie nur möglich an den Berliner Schulen zu halten und attraktive Bedingungen für sie zu schaffen. Deshalb kehrt Berlin nach 18 Jahren wieder zur Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern zurück.

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  • Das würde aber funktionieren wenn alle BL gleichzeitig den Beamtenstatus abschaffen.

    Aber bei gleichem Bruttogehalt… naja wenn man unbedingt weniger Bewerber will und die die da sind das Streikrecht ausnutzen :victory:

    Es gäbe dann halt noch mehr Seiteneinsteiger, die keine bessere Wahl haben. Bildung ist in zu vielen Augen nichts wert.

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  • Selbst wenn man irgendwie Mehrheiten für Änderungen bei aktuellen Beamten zu Stande bringen würde, steht nachteiligen Änderungen die Tatsache entgegen, dass auch Richter Beamte sind. Da wird nichts passieren.

    Nur kurz klugscheißen: Richter sind keine Beamten. Ihr Dienstverhältnis ist aber zugegebenermaßen dem der Beamten ähnlich. Im Ergebnis hast du mit der Prognose sicher recht.


    Zum Thema: nachdem in den letzten Jahren selbst die Bundesländer zur Verbeamtung von Lehrkräften zurückgekehrt sind, die es vorher nicht mehr gemacht hatten, sehe ich derzeit keine Bestrebungen, diese wieder flächendeckend aufzugeben. Eher wird das Beamtenverhältnis schrittweise noch unattraktiver werden und sich damit den Bedingungen der Angestellten anpassen. Das bekommt man über nur deutlich verzögerte und (zumindest in unseren Besoldungsgruppen unterdurchschnittliche) Besoldungsanpassungen genauso hin wie durch eine Absenkung der Prozentpunkte beim Ruhegehalt, wie das ja schon einmal vorgenommen wurde oder durch eine weitere Reduzierung von beihilfefähigen Aufwendungen.

  • Es geht nicht um die Entlassung von Beamten und Wiedereinstellung von Beamten als Angestellte. Dazu braucht man im Bundestag und Bundesrat jeweils Zwei-Drittel-Mehrheiten, um das zu gewährleisten. Unwahrscheinlich. Einfacher (und auch sinnvoll) ist, bei gleichem Bruttogehalt neu eingestellte Lehrkräfte als Angestellte zu führen. Das würde über die Jahrzehnte eine Entlastung schaffen. Das ist meines Wissens auch das, was der Linnemann gefordert hat.


    Linnemann kann viel fordern. Geschehen wird - zumindest für Bestandsbeamte - nichts! Warum? Ganz einfach: Art. 33 Abs. 5 GG. Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums.

    Zwar beweisen aktuell (nahezu) alle 17 Besoldungsgesetzgeber, dass sie nicht viel Wert auf die Verfassung legen und bewusst (das muss man zumindest annehmen) verfassungswidrig alimentieren, aber glücklicherweise gibt‘s da auch noch die Judikative 😉


    Aber ja: Für neue Lehrkräfte könnte das System (wie auch immer) abgeändert werden.

  • Das Bruttogehalt A13 vs. E13 ist doch relativ gleich? Die SV-Abzüge beim Angestellten sowie der fehlende Familienzuschlag machen den frappierenden Nettounterschied aus.

    Wobei die Gleichsetzung von A13 und E13 mir eine Besonderheit im Bereich Schule zu sein scheint. Im Rest des ÖD kann man dies wohl nicht so einfach sagen, jedenfalls ist das, was mein Partner mir berichtet.

  • Im Rest des ÖD kann man dies wohl nicht so einfach sagen,

    Im Rest des öD richtet sich die Bezahlung nach der Stellenbewertung. In diese fließen sowohl die erforderlichen Kenntnisse, wie auch Führungsverantwortung und besondere Schwierigkeiten der Aufgabe ein.

    Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass nach dem allgemeinen Tarifvertrag Akademiker grundsätzlich bei EG 13 anfangen (Eckeingruppierung) Je nach Verantwortung und Schwierigkeit der Aufgabe gehts von da weiter nach oben.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass nach dem allgemeinen Tarifvertrag Akademiker grundsätzlich bei EG 13 anfangen (Eckeingruppierung) Je nach Verantwortung und Schwierigkeit der Aufgabe gehts von da weiter nach oben.

    Nicht jeder Akademiker kommt in E13.

    Wer sich als Volljurist auf eine mit 9a bewertete Stelle einstellen lässt, bekommt auch nur 9a

  • Nicht jeder Akademiker kommt in E13.

    Wer sich als Volljurist auf eine mit 9a bewertete Stelle einstellen lässt, bekommt auch nur 9a

    Gibt es denn Volljuristen, die eine Besoldung akzeptieren, die hier in BW beispielsweise Justizvollzugsangestellte mit mittlerem Schulabschluss und passender, angeschlossener Ausbildung erhalten die deutlich kürzer dauert als Jura- Studium und Vorbereitungsdienst samt zwei Staatsexamina?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Eher wird das Beamtenverhältnis schrittweise noch unattraktiver werden und sich damit den Bedingungen der Angestellten anpassen. Das bekommt man über nur deutlich verzögerte und (zumindest in unseren Besoldungsgruppen unterdurchschnittliche) Besoldungsanpassungen genauso hin wie durch eine Absenkung der Prozentpunkte beim Ruhegehalt, wie das ja schon einmal vorgenommen wurde oder durch eine weitere Reduzierung von beihilfefähigen Aufwendungen.

    Damit schneiden die sich in meinem Fall ins eigene Bein. Für jede Verschlechterung meiner Arbeitsbedingungen schränke ich meine Arbeitsleistung und Arbeitsbereitschaft ein. Das schöne als Beamtin ist ja außerdem, dass man ohne Attest drei Tage krank sein kann, wenn einem die beihilfefähigen Aufwendungen gekürzt werden (oder wie in SH der Selbstbehalt erhöht wird) und man darüber Wutschwindel und hohen Blutdruck bekommt, wenn man immer mal wieder daran denkt.

    Bevor es wieder heißt ich propagiere hier Blaumachen ohne krank zu sein: Bei mir haben Verschlechterungen der Arbeitsbedindungen immer starke psychosomatische Folgen. Vermutlich, weil ich mich da immer reinsteigere (merkt man ja auch an meinen posts im Forum) und das dann einen Kaskadeneffekt hat. Auf jeden Fall stelle ich fest, wenn ich dann einfach zuhause bleibe geht es mir nach drei Tagen auch wieder richtig gut und ich bin erholt, dann ist die Psyche irgendwie beruhigt.

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