Abiklausuren NW/ TC (NRW)

  • Zentralabitur hat für mich exakt einen Vorteil: Ich muss die Klausur nicht selber erstellen (und in Physik sind das mehrere Tage Arbeit).


    Die Sau der allgemeinen Vergleichbarkeit, die seit ein paar Jahren durchs Dorf getrieben wird, halte ich für überflüssig.

    Sinnvoll wäre es, der Noteninflation entgegen zu wirken, indem man ein allgemeines System zur vergleichbaren Normierung von Noten für die Bewerbung auf Studienplätze festlegt (einfache Lösung: jedes Jahr werden die Abiturnoten für jedes Bundesland gesammelt, dann erhält jeder Abiturient zusätzlich eine Bewerbernote, bei der der Mittelwert für jedes Bundesland auf 2,5 und die Standardabweichung auf 0,5 festgelegt werden eventuell noch mit einem Korrekturfaktor für den Anteil der Abiturienten an einem Jahrgang). Dann kann jedes Bundesland ansonsten machen, was es will.

    Wäre es da nicht einfacher, wieder einen bundesweiten zentralen, fest terminierten, fachgebundene Test für die Studierwilligen einzuführen? Hat in Medizin jahrelang gut funktioniert.

  • Wäre es da nicht einfacher, wieder einen bundesweiten zentralen, fest terminierten, fachgebundene Test für die Studierwilligen einzuführen? Hat in Medizin jahrelang gut funktioniert.

    Eingangstests können prüfen, ob die nötigen Voraussetzungen vorliegen. Mit einer Abschlussprüfung sagt eine Schule, dass sie die betreffende Schülerin gut hingekriegt hat. Das ist durchaus eine etwas andere Betrachtung der Ergebnisse des Lernprozesses.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Es darf nicht irgendeine Chemie-Kollegin sein, sondern der Fachlehrer des entsprechenden Schülers ist derjenige, der Hilfen geben darf/Fragen beantworten darf.

    Andere sagten hier, es dürften gar keine Fragen beantwortet werden. Wie denn nun? Ist die Zeit-Absitz-Pflicht eigentlich in der Prüfungsordnung geregelt? Oder wo kommt das her?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Falls Unverständlichkeiten auftreten, die den SuS nicht anzukreiden sind, dürfen Hilfestellungen gegeben werden, die dann im Protokoll der Prüfung niederzuschreiben sind.Wurde uns vor Jahren so gesagt.


    Es wurden als Beispiel Begrifflichkeiten genannt, die evtl. Im Unterricht so nicht vorkamen (ich sage z. B. eigentlich nie „Abszisse“). Natürlich sieht man das meist vorher, weil man ja die Aufgaben auswählt. Also wäre auch da nicht unbedingt eine permanente Anwesenheit notwendig.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Falls Unverständlichkeiten auftreten, die den SuS nicht anzukreiden sind, dürfen Hilfestellungen gegeben werden, die dann im Protokoll der Prüfung niederzuschreiben sind.Wurde uns vor Jahren so gesagt.


    Es wurden als Beispiel Begrifflichkeiten genannt, die evtl. Im Unterricht so nicht vorkamen (ich sage z. B. eigentlich nie „Abszisse“). Natürlich sieht man das meist vorher, weil man ja die Aufgaben auswählt. Also wäre auch da nicht unbedingt eine permanente Anwesenheit notwendig.

    Das Beispiel leuchtet mir durchaus ein, dafür gibt es in NDS aber Fremdwörterlexika, die grundsätzlich in jeder Prüfung erlaubtes Hilfsmittel sind. Weiterführende Erläuterungen der Aufgabenstellungen hingegen halte ich für unzulässig.

    • Offizieller Beitrag

    Außer "psychische Unterstützung durch Raumanwesenheit und Verteilung von Schoki" musste ich noch nie beim Abitur was machen.
    In meinen Fächern entdeckt die Lehrkraft "gleichzeitig" mit (eigentlich: nach) den Schüler*innen die Aufgaben (also: ich gebe mir als Letzter die Aufgaben beim Verteilen, so dass die Schüler*innen schon die Möglichkeit hatten, drüber zu schauen.)

    Da ergibt es eventuell Sinn, in der Auswahlzeit (30 Minuten) da zu bleiben, aber wie gesagt, ich hatte noch nie Rückfragen. Eher habe ich still zugeschaut, wie einige SuS sich sofort und voller Energie in ihr Verderben stürzen, weil sie nach einer Zeile ein Thema entdecken, das sie toll finden und nicht nachdenken, was Frage 2 und 3 mit sich bringen.
    Wie gerne hätte ich da was gesagt :(


    Wenn schon im Haus sein, fand ich es immer am besten, IM Prüfungsraum zu sein. Ging bei meinem großen Prüfungsfach ganz gut (da kann ich mich schon selbst auf die Korrektur vorbereiten), aber bei Abigruppen von 1-3 stehen dann 5 Kolleg*innen in der ersten halben Stunde im Raum und dann sind sie "im Haus", ggf. im Unterricht.

  • Bei uns dürfen Fragen nicht beantwortet werden und Fehler erst nach Rücksprache mit dem Ministerium korrigiert werden.

    Vor einigen Jahren war in einer Erdkunde-Klausur mal Ost und West vertauscht in einer Tabelle (kein Witz) und es hat fast 2 Stunden gedauert, bis ich das mitteilen durfte. Das war im Erwartungshorizont einige Punkte wert und in der Aufregung nicht ganz einfach zu bemerken. Man geht ja nicht davon aus als Schüler*in, dass da plötzlich Fehler im Material sind.



    Anmerkungen, die ich selbstständig machen und vermerken darf im Protokoll sind nur solche, die mein eigenes Versagen dokumentieren. Im Extremfall: Habe ich ein Modell nicht im Unterricht thematisiert und es wird vorausgesetzt, dann darf ich dazu Hilfestellungen geben, muss aber eben mit den dienstlichen Konsequenzen leben.

  • Wurde uns vor Jahren so gesagt.

    Das ist so ziemlich die unsicherste aller Quellen. Ich frage noch mal konkret: steht etwas dazu in der Prüfungsordnung oder einem rechtlich bindenden Text? Meine Frage bezieht sich auf NRW.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Aus der Abiturverfügung 2023 (war aber auch schon in den Vorjahren so):

    „…

    III Hinweise zum Verfahren während der Prüfung und zur Bewertung


    III.1 Hinweise durch die Fachlehrkraft während der Prüfung

    Sollten sich Hinweise, die in den Aufgabenstellungen nicht vorgesehen sind, als für das Verständnis der Aufgabe unbedingt notwendig erweisen, so sind sie nur von der Fach- lehrkraft zu geben und in die Niederschrift der Prüfung auf- zunehmen.

    Wenn die Aufgaben Begrifflichkeiten, Symbole, Formelzeichen o.Ä. enthalten, die den Prüflingen aus dem Unterricht unbekannt sind, benennt die Fachlehrkraft die entsprechenden gewohnten Ausdrücke. Dies ist ebenso in der Niederschrift über die Prüfung festzuhalten. Die Hinweise dürfen keine Lösungsansätze sein und die Selbst- ständigkeit der Prüfungsleistung nicht infrage stellen. …“


    Ich weiß nicht, ob ich die Verfügung in Gänze hochladen darf, deshalb also nur dieser Auszug.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Und es gibt eine Schulmail, in der steht, dass zur Entlastung sie externe Zweitkorrektur entfällt. Das ist allerdings in der Tat eine Entlastung

  • wir haben uns angesichts dieser Nachricht gefragt, was wohl dagegen spricht, in diesem Fall, die Aufgaben zusammen mit befreundeten betroffenen KollegInnen von anderen Schulen zu konzipieren und uns dafür entschieden, nicht nachzufragen.

  • In dem Artikel steht, dass auch Lehrkräfte muslimischen Glaubens für das Zuckerfest Sonderurlaub bekommen können.


    War das schon immer so?


    Nehmen das bei euch Kollegen in Anspruch?

  • Und es gibt eine Schulmail, in der steht, dass zur Entlastung sie externe Zweitkorrektur entfällt. Das ist allerdings in der Tat eine Entlastung

    Statt 20 Klausuren von einem unbekannten Kollegen bekomme ich nun 20 Klausuren eines Kollegen meiner Schule.... Ich sehe nicht, wo das substantielle Entlastung sein soll.

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